Wettbewerbspflicht?
Hallo ihr,
ich arbeite seit 4 Monaten in einem Kosmetikstudio, mit meiner Chefin zusammen. Jetzt wird der Vertrag bald unterschrieben, in meinem Vertrag steht mit drin das ich 2 Jahre lang in ihrem Umfeld von 50 km mich auf keinen Fall selbstständig machen darf.. ich habe schon recht viel rum gefragt, leider finde ich keine richtige Antwort. Mein Vertrag gilt als Aushilfe. Wäre das trotzdem auch für mich gültig ? Und wie wäre es wenn ich den Vertrag beende ? Gilt das tzd?
Danke im Voraus.
3 Antworten
Wenn ein solches Wettbewerbsverbot über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus vereinbart werden soll, ist dafür eine finanzielle Gegenleistung erforderlich. Was steht dazu im Vertrag?
Ganz abgesehen davon sind solche Klauseln bei Aushilfen eher unüblich.
Noch hab ich keinen schriftlichen Vertrag bekommen, ich sollte mir einen ausdrucken und ausfüllen von einer Steuerberaterin..
Ja, solche Sperrklauseln sind gültig und sollen dafür sorgen, das du ihr nicht die Kunden wegnimmst.
Und ja sie gelten auch nach Kündigung.
Sie sind nur dann gültig, wenn dafür ein finanzieller Ausgleich gezahlt wird auch über Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Ansonsten liegt hier neben der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei auch ein Versuch der Beschneidung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl vor
Vgl. § 307 BGB und Art. 12 GG.
Aber nicht in einer Entfernung von 50 km und, wenn der Arbeitnehmer am Ende des Vertragsverhältnisses die Klausel akzeptiert, ist er angemessen abzufinden.
Wie viel wird dir für die zwei Jahre gezahlt als Ausgleich?
Also momentan zahlt sie 10€/std