Rechnung mit Barzahlung

4 Antworten

Ist eine Rechnung mit dem Vermerk "bar bezahlt" gültig

Selbstverständlich macht ein solcher Vermerk eine Rechnung nicht ungültig.

gilt sie als bezahlt auch wenn der Verkäufer sie nicht unterschrieben hat.

Sollte irgendwann strittig sein, ob die Rechnung bezahlt worden ist, muss der Schuldner beweisen, dass er die Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Ein solcher Vermerk, den der Aussteller auf der Rechnung angebracht hat, kann da hilfreich sein.

Ein einfacher Stempelaufdruck „bezahlt“ dürfte wohl kaum Beweiswert haben, da er von jedermann aufgebracht worden sein könnte. Ist der Vermerk zusammen mit der ganzen Rechnung gedruckt worden, dürfte der Beweiswert deutlich höher liegen. Am besten fährt man natürlich mit einem unterschriebenen Quittungsvermerk.

Es kommt hier also nicht darauf an, ob ein solcher Vermerk „gültig“ ist, sondern welchen Beweiswert ein Gericht ihm im Zweifelsfalle beimessen würde.

Hi,

wenn der Vermerk "bar bezahlt" dem Verkäufer zugeordnet werden kann, gilt das als bezahlt.

Ohne extra Unterschrift würde als so genannter "Anscheinsbeweis" z.B. gelten, wenn die Rechnung Handschriftlich erstellt wurde und der Vermerk mit dem selben Stift gemacht wurde.

Nur ein nicht zuzuordnender Vermerk gilt im Streitfall sicherlich nicht. - Den Vermerk könnte ja quasi jeder gemacht haben, z.B. der Rechnungsempfänger.

Stempel oder Unerschrift muss sei, sonst gilt es nicht als Bezahlt da jeder dieses 1 Wort ja selber drauf schreiben kann.

Stempel muss drauf sein !

Waltkie 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 17:02

Was für ein Stempel?