Werkstudent nicht mehr als 20 Stunden pro Woche - kein Kindergeld?

4 Antworten

Erfahrungen nicht , aber Infos in studis-online.de unter Werkstudent:

https://www.studis-online.de/Jobben/werkstudent.php

wie z.B.: 2. Die 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit
Du bist als ordentliche/r Studierende/r anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn du in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbst. Sofern du eine Anstellung hast, in der du mehr arbeiten musst, geht man davon aus, dass dein Studium hinter deinem Job zurücktritt und du mehr Arbeitnehmer bist als Studierende/r. Dies gilt aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien kannst du problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn du dies häufiger machst, musst du allerdings die 26-Wochen-Regel beachten.
Arbeitest du (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts , darfst du ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden arbeiten . In diesem Fall musst du aber folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Du musst deine Zeit und Arbeitskraft trotz Job überwiegend dem Studium widmen.
  • Der Job muss außerdem befristet sein, und zwar auf maximal 26 Wochen. (Diese Voraussetzung gilt seit dem 1.1.2017.)

usw.

Woher ich das weiß:Recherche

Dein Chef hat recht !

Gibst du im Internet einmal ein ,, Wann verliert man seinen Studentenstatus ", da solltest du es finden und selber nachlesen können.

Im Bezug auf das Kindergeld hat dein Einkommen gar keinen Einfluss mehr, da es seit dem 01.01.2012 für das Kindergeld keine Einkommensgrenze mehr gibt.

niemand279 
Beitragsersteller
 18.05.2020, 15:01

Hey danke für die Antwort, nein es geht um die Anzahl der Stunden, die dürfen nicht mehr als 20 Stunden in der Woche sein denke ich

isomatte  18.05.2020, 15:09
@niemand279

Genau und deshalb habe ich dir das auch geschrieben.

Wenn du das eingibst was ich dir im ersten Absatz geschrieben habe, dann findest du das mit diesen 20 Stunden und wann diese gelten und auch das mit der Aussage die von deinem Chef kam.

Werkstudent bist du, solange dein Studium zeitlich überwiegt. Das bedeutet, du darfst nicht mehr als durchschnittlich 20 Std. pro Woche arbeiten. Am Wochenende und in den Semesterferien kannst du mehr arbeiten, wenn du den Durchschnitt von unter 20 Std. pro Woche auf die gesamte Zeit gerechnet einhältst.

Dein Arbeitgeber hat also recht!

Nur wenn du mehr gearbeitet hast als durchschnittlich 20 Std. pro Woche, kannst du nicht mehr in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) versichert bleiben, sondern bist hauptberuflich versicherungspflichtiger Beschäftigter. Dann zahlst du Beiträge in allen Sozialversicherungszweigen.

Die Krankenkasse wird dir einen Fragebogen zusenden, in dem du die entsprechenden Angaben machen musst.

Auf das Kindergeld hat das keinen Einfluss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich nehme an, du möchtest einen Minijob machen. Ich würde da bei der Minijob-Zentrale mal anrufen und dich beraten lassen.

kevin1905  18.05.2020, 13:59

Nein kein Minijobs sondern eine Werkstudenten Tätigkeit

Britney1103  18.05.2020, 15:37
@kevin1905

Sorry, da kenne ich mich nicht mit aus.