werden Winterreifen bei Firmenwagen in der Leasing Rate eingerechnet?
Guten Abend,
bei mein neues Unternehmen bekomme ich einem Dienstwagen, soweit so gut, nun habe ich auf das Leasing Angebot gesehen das sowohl ein Betrag für Sommerräder und für Winterräder(inkl. Felgen) berechnet würde. Desweitern stehen in der Dienstwagenverordnung diverse Ausstattungen die man nehmen muss, die ich aber privat nicht buchen würde, diese erscheinen auch ergänzt in das Angebot das ich angefordert habe.
Nun zu meine Frage, muss ich für die Winterräder und Sonderausstattungen zahlen, bzw. kann man die Winterräder von der Besteuerung ausklammern da es ja eigentlich keine Sonderausstattung ist?
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin sehr Froh ein Wagen zu bekommen, möchte aber die Handhabung verstehen, wenn ich die Kosten tragen muss, dann ist das auch nicht tragisch.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Schönes Wochenende
1 Antwort
Nein, die Winterreifen zählen nicht zum Listenpreis, erhöhen also nicht den geldwerten Vorteil bei der Besteuerung nach der 1% Regel.
Ok, vielen Dank, aber dürfen die winterräder in der berechnung der leasing rate einbezogen werden? Diese würde nämlich berechnet unter berücksichtigung der sommer und winterräder.
danke schön im voraus