geerbtes Haus gemeinsam renoviert- Sicherheiten für die Ehefrau?
Hallo, mein Mann und ich leben in einer Zugewinngemeinschaft. Nun hat er letztes Jahr ein Haus und Bargeld geerbt, das er größtenteils in die Renovierungsmaßnahmen investiert hat. Zusätzlich haben wir beide einen gemeinsamen Kredit für den Umbau aufgenommen. Mein Mann steht als alleiniger Eigentümer im Grundbuch. Wem gehört nun was? Zahle ich für ein Haus mit ab, das nicht meines ist? Was passiert im Falle einer Scheidung? Kann er mich vor die Türe setzen? Welche Sicherheiten habe ich bei einer Scheidung bzw. was kann ich tun um mich abzusichern? Vielen Dank für Eure Hilfe und beste Grüße, Yvonne
3 Antworten
ja, es ist sein haus
am besten ihr macht einen privatvertrag, dass du x € in das haus eingebracht hast, die dir im falle einer trennnung auszuzahlen sind
wenn du für den kredit unterschrieben hast, kommst du aus der nummer nicht raus
was dein anwalt meint, ist, dass wenn es zur scheidung kommt, du durch den grundschuldeintrag deine ansprüche auf die immobilie dinglich gesichert hast
das bedeutet, ihr scheidet euch, er kann/will nicht zahlen, du versteigerst die hütte
guck, dann hast du etwas, was dir bauchschmerzen bereitet (du musst in SEINEM haus leben)
und er hat etwas (du versteigerst ihm die hütte unter dem hintern weg)
ich hasse frauen und ihre emotionale sichtweise^^
Im Falle einer Scheidung wirst Du nach derzeitiger Sachlage (nur) Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen können. Solche Ansprüche bestehen in der Höhe der Hälfte des Wertes, um den der Zugewinn des Mannes Deine Zugewinn übersteigt (§ 1378 Abs. 1 BGB). Einen Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an dem Grundstück erwirbst Du dagegen nicht im Erbfall.
Ein Erbe ist außerhalb der Zugewinngemeinschaft und es erbt immer nur der Erbe und nicht die Ehefrau. Nur wenn Du mit im Grundbuch stehst hast Du auch Anteil.
Vielen Dank für Eure Antworten. Für mich ist das Thema sehr emotional, da ich bisher von "unserem Eigenheim" ausgegangen bin und nun schmerzlich erfahre, dass ich "nur Bewohnerin" bin. Um die finanzielle Sachlage geht es mir aktuell nicht, eher darum zu erfahen, wie sehr ich mich mit dem Haus identifizieren darf/kann. Ist es "unser Häuschen" oder "das Haus meines Mannes". Die Frage wäre geklärt. Danke dafür. Unser Notar hat mir geraten, einen Grundschuldeintrag für meinen finanziellen Anteil vornehmen zu lassen, damit ich im Falle einer Scheidung nicht weiter für das Haus zahlen muss. Gibt es sonst noch etwas, das ich beachten kann? LG, Yvo