geerbtes Haus gemeinsam renoviert- Sicherheiten für die Ehefrau?

3 Antworten

ja, es ist sein haus

am besten ihr macht einen privatvertrag, dass du x € in das haus eingebracht hast, die dir im falle einer trennnung auszuzahlen sind

YvoHoefl 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 14:17

Vielen Dank für Eure Antworten. Für mich ist das Thema sehr emotional, da ich bisher von "unserem Eigenheim" ausgegangen bin und nun schmerzlich erfahre, dass ich "nur Bewohnerin" bin. Um die finanzielle Sachlage geht es mir aktuell nicht, eher darum zu erfahen, wie sehr ich mich mit dem Haus identifizieren darf/kann. Ist es "unser Häuschen" oder "das Haus meines Mannes". Die Frage wäre geklärt. Danke dafür. Unser Notar hat mir geraten, einen Grundschuldeintrag für meinen finanziellen Anteil vornehmen zu lassen, damit ich im Falle einer Scheidung nicht weiter für das Haus zahlen muss. Gibt es sonst noch etwas, das ich beachten kann? LG, Yvo

xXxRamboxXx  08.04.2013, 17:51
@YvoHoefl

wenn du für den kredit unterschrieben hast, kommst du aus der nummer nicht raus

was dein anwalt meint, ist, dass wenn es zur scheidung kommt, du durch den grundschuldeintrag deine ansprüche auf die immobilie dinglich gesichert hast

das bedeutet, ihr scheidet euch, er kann/will nicht zahlen, du versteigerst die hütte

guck, dann hast du etwas, was dir bauchschmerzen bereitet (du musst in SEINEM haus leben)

und er hat etwas (du versteigerst ihm die hütte unter dem hintern weg)

ich hasse frauen und ihre emotionale sichtweise^^

Im Falle einer Scheidung wirst Du nach derzeitiger Sachlage (nur) Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen können. Solche Ansprüche bestehen in der Höhe der Hälfte des Wertes, um den der Zugewinn des Mannes Deine Zugewinn übersteigt (§ 1378 Abs. 1 BGB). Einen Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an dem Grundstück erwirbst Du dagegen nicht im Erbfall.

Ein Erbe ist außerhalb der Zugewinngemeinschaft und es erbt immer nur der Erbe und nicht die Ehefrau. Nur wenn Du mit im Grundbuch stehst hast Du auch Anteil.