Vermögen im Ausland. Wie wird das bei der Scheidung angerechnet? Was passiert wenn der jenige das Vermögen verschweigt?

5 Antworten

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Versorgungsausgleich bedeutet dass alle Rentenansprüche, die beide Ehepartner während der Ehezeit erworben haben benannt werden müssen. Dazu gehören die Rentenansprüche aber auch Betriebsrenten oder Entgeltumwandlungen. Diese werden berechnet und dann aufgeteilt.

Bsp. Mann erwirbt 10 Rentenpunkte während der Ehe, die Frau 5,zusammen 15: 2 = 7,5/Person. D.h. dem Mann werden 2,5 abgezogen und auf das Rentenkonto der Frau übertragen. Bei Pensionen wird es ähnlich berechnet. Bei Betriebsrenten gibt es dann entweder einen eigenen Anspruch oder auch einen Transfer auf das Rentenkonto. Das wird alles im Rahmen der Scheidung geregelt und kann nur bei geringer Ehezeit weggelassen werden- das entscheidet in der Regel das Gericht.

Während des Trennungsjahres steht den Ehegatten Trennungsunterhalt zu, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden oder gering. Das sollte über einen Anwalt geregelt werden- ggf. auch über das Familiengericht, wenn keine Einigung möglich. Hier gibt es Selbstbehalte. Vorrangig ist immer Kindesunterhalt, der auch über die Scheidung hinaus zu zahlen ist, wenn leistbar.

Nachehelichen Unterhalt gibt es nur noch sehr eingeschränkt, das wäre mit dem Anwalt zu klären.

Eine Vermögensauseinandersetzung kann gerichtlich gemacht werden, verteuert das Verfahren. Kann außergerichtlich gemacht werden. In  beiden Fällen ist das Ausgangsvermögen- was hat jeder in die Ehe mit eingebracht- und das Endvermögen- was hat jeder jetzt allein, aber auch was hat man gemeinsam, festzustellen. Erbschaften werden dem Ausgangsvermögen hinzugerechnet.

Wie will man unterschlagenes und verschwiegenes Vermögen im Ausland feststellen? Dazu bedraf es der Beweise....

Mit dem Anwalt besprechen!

verjandia 
Beitragsersteller
 19.08.2017, 13:58

Aber das Gericht ist doch auch nicht blöd. Die sind doch vernetzt mit dem ganzen Banken auf der ganzen Welt. Brauche nur den Namen  einzugeben und schon wissen da da ist noch was zu holen.oder . Und meine Frage wenn das rauskommt dass die Frau. Prozesskostenhilfe beantragt hat obwohl sie. Vermögen im Ausland hat.Bekommt sie eine Strafe aufgebrummt.

ichweisnix  19.08.2017, 18:13
@verjandia

Im Zivilprozess gilt der Parteienvortrag, d.h. das Gericht ermittelt grundsätzlich nicht von sich aus. Auf ausländische Konten kann das Gericht schon mal gar nicht schauen.

Wird es bei der Scheidung angerechnet.?

Ja. Es kommt nicht darauf an, ob das Vermögen in Deutschland oder im Ausland ist.

Und was passiert wenn die Frau das Vermögen verschweigt.

Das kommt stark auf den Einzelfall und die Schuld der Frau an. Was je nach Fallkonstellation möglich ist ist:

* strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges §263 StGB, uneidlicher Falschaussage §153 StGB oder falscher Versicherung an Eides statt §156 StGB.

* Verwirkung des Unterhaltsanspruchs §1579 BGB.

* rückwirkende Neuberechnung des Unterhalts

Aber wie gesagt, es hängt davon ab, was verschwiegen wurde, ob es sich nur um ein Versehen handelt, oder Vorsatz vorliegt, wer der Richter sympathischer ist, ...






Da beide Eheleute Steuern hinterzogen haben, sollten sie beider Scheidung nichts vom Auslandsgeschäft erwähnen und sich ruhig und fair einigen.

Wenn einer von beiden mit der "ruhigen" Lösung nicht zufrieden ist, wird der Ärger erheblich größer.

Wenn sie diese Vermögen schon VOR der Ehe hatte,  bleibt es auch bei ihr.

Wenn Gelder "schwarz" ins Ausland geschafft wurden, war der Ehepartner daran ja beteiligt. Dann sollte man, im eigenen Interesse, den Ball flach halten.

verjandia 
Beitragsersteller
 19.08.2017, 13:23

Ne das Vermögen wurde in der ehe eingebracht dann eine Wohnung verkauft worden ist. Es geht nicht um mich Es geht um eine Familie die uch kenne

DerHans  19.08.2017, 13:26
@verjandia

Vermögen, dass bereits vor der Ehe vorhanden war, geht den Partner nichts an.

Nur der Zugewinn während der Ehe ist ausgleichspflichtig.

verjandia 
Beitragsersteller
 19.08.2017, 13:30
@DerHans

Oh Entschuldigung ich meine erst in der ehe wurde die Wohnung verkauft. Und das Geld wurde ins Ausland auf meinem Konto angezahlt.

DerHans  19.08.2017, 13:31
@verjandia

Schon mal was vom "Geldwäschegesetz" gehört?

Ne hab ich noch nicht wie gesagt Es handelt sich nicht um mich. Ist eine Familie die mir nahe steht.