Darf man ein Säugling mit in Gerichtsaal nehmen?
ich muss eine zeugenausage vor gericht machen und habe vor einer woche entbunden.
da ich alleinerziehend bin, hab ich kein der während der verhandlung auf das baby aufpassen könnte, was ich auch eigentlich nicht wirklich gewollt hätte, da sie ja noch sehr klein ist.
so nun frag ich mich, darf manein säugling während der verhandlung mit ins gerichtsaal nehmen?
8 Antworten
Ja darf man. Das gleiche habe ich auch mit meiner Tochter als sie 3 Wochen alt war gemacht. Sie war auch ab und zu am weinen was aber niemanden gestört hat. Ich hatte sie dabei auch die ganze Zeit auf dem arm
Ja, darf man. Stillen ist aber nicht gern gesehen.
lach das werd ich da bestimmt nicht machen, die kleine bekommt vorher ein fläschen :-)
ich habe schon gehört, das eine Verhandlung verschoben wurde, wegen nem kind,..
Aber, Du hast noch nen ganz kleinen Wurm,der nicht hören und nix ausplaudern kann, deswegen denk ich ,das das kein Hinderniss ist
eventuell werden sie dir anbieten, dass irgendeind beamter auf das kind aufpasst-andererseits, wenn das baby schläft, kannst du ja aussagen und dann wieder gehen. wenn denen das nicht passt, werden sie dir es schon sagen
Ja eigentlich schon. Er sollte aber nicht quängeln. Notfalls gibt es da sicherlich eine nette Schreibdame die solange im Nebenzimmer ein Auge draufwirft.