Arbeitsamt will Fahrkosten (weiterbildung) wieder haben,ist das Rechtens?
Hallo, Ich habe eine Weiterbildung gemacht,dafür wurde mir auch vom AA Fahrgeld bezahlt.Dazu muß ich noch sagen das ich ein 2 Jahre alten Sohn habe ,der in der zeit der Weiterbildung leider auch immer wieder mal Krank war,nun nach ein dreiviertel Jahr ist die Weiterbildung beendet und jetzt will das AA über 500 Euro Fahrgeld wieder haben,ist das Rechtens?
7 Antworten
Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, hast Du an mehreren Tagen in deiner Weiterbildung gefehlt! Für die Tage an denen Du nicht an der Weiterbildung teilgenommen hast(Sohn krank)steht Dir auch kein Fahrgeld zu.In der Regel bekommst Du für einen gewissen Zeitraum das Fahrgeld vorraus und musst für die Tage, an dennen Du nicht teilgenommen hast das Fahrgeld zurück bezahlen. Es ist aber auch mit Absprache der Agentur meistens eine Ratenzahlung möglich.MfG dergraue
Entschuldige mal aber ich glaube ich wurde gefragt oder?
Wenn du wärend der Krankheit deines Sohnes öfters zu hause warst, hast du für diese Zeit keinen Anspruch auf Fahrtkosten. Ich denke mal, sie haben dir diese Zeit auch bezahlt und verlangen das Geld jetzt zurück ?
Danke für den Rat
Nicht verbrauchte Fahrkosten sind zurück zu erstatten, denn du hast diese für eine Leistung bekommen, die du nicht in Anspruch genommen hast. Kannst du aber in Raten zurück zahlen.
genau, das was du nicht genutzt hast musst du selbstverständlich zurückzahlen.
Unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html kannst du auch mal schauen was du so alles findest
Danke für den Rat
Nein, bloß nicht zurückbezahlen. Die Gesundheit des Kindes geht vor. Das Amt hätte in diesem Fall für eine Betreuung des Kindes sorgen müssen. Da dies nicht der Fall war, ist dir ja nichts anderes übrig geblieben. Fahrtkosten werden grundsätzlich vom Amt übernommen. Sie könnten die Fahrtkosten lediglich dann zurückverlangen, wenn du nur wegen "kein Bock" nicht zu der Weiterbildung gegangen wärst.
Wenn du einen anspruch auf Fahrtkosten hattest, wird es auch schriftlich festgehalten worden sein, wie sie berechnet, bzw. zurückzuzahlen sind. Das alleine zählt. Wurde nichts diebezüglich vereinbart, must du sie zurückzahlen, weil sie dann genau genomen nicht zur Weiterbildung zählen, sonderen extra laufen. Aber auch das müstet ihr schriftlich geregelt haben.
Ja, das Geld war für die Fahrt zur Weiterbildung bestimmt und nicht für Hustensaft.