Überweisung aufs Konto vom vater , empfänger sohn , straftat?
Hallo, mein sohn ist nocht nicht volljährig. er sollte eine überweisung auf mein girokonto bekommen, als empfänger war natürlich sein Name angegeben, die bank hat das geld nicht angenommen und wieder zurückgeschickt an den Absender, ist das eine Straftat? Oder warum darf ich kein geld annehmen für meinen sohn,
Danke
6 Antworten
Selbstverständlich darfst Du Geld annehmen für Deinen Sohn, aber das Empfängerkonto lautet auf Deinen Namen und nicht auf seinen. Als Kontoinhaber bist Du der offizielle Empfänger.
Schon klar. Macht ja auch Sinn...
Ich mache nur Geschäftsüberweisungen, privat geht alles über Kreditkarte und Paypal. Daher versteht es sich von selbst, dass ich den richtigen Empfänger angebe.
Und ob ich das kann.
Und wenn ich Hosenträger als Empfänger schreibe, kommt es an.
Und ob ich das kann.
Offensichtlich hat's aber beim Fragesteller nicht so recht geklappt.
Und wenn ich Hosenträger als Empfänger schreibe, kommt es an.
Naja, es ist ja schon Karneval. Ich möchts lieber nicht probieren, sonst bekomme ich Schwierigkeiten mit meinem Steuerberater.
Insofern sind wir ja der gleichen Meinung, dass für die Bank die IBAN-Nummer wesentlich ist, und nicht irgendwer, den ich als Empfänger da reinschreib. Der Denkansatz des Fragestellers war also diesbezüglich nicht richtig. Dass er das überwiesene Geld an seinen Sohn weitergibt, ist seine private Angelegenheit.
Empfänger war leider mein sohn
Wenn dein Sohn der Empfänger sein soll, muß er ein eigenes Konto eröffnen.
Als "Empfänger" gilt im Bank-Zahlungsverkehr immer der Kontoinhaber. Du kannst auch kein Geld auf das Konto der Telekom überweisen und als Empfänger Deinen Sohn angeben.
das ist keine straftat . nur das kreditinstitut erkennt keinen zusammenhang von name und konto .
hätte der absender hinter juniors vornamen " sohn von XXX" gesetzt ,dann wäre alles klar .
so geht man davon aus das der absender sich vertan hat .
Das ist keine Straftat.
Bei Namen gehört der Kontoinhaber eingetragen, also Du und nicht derjenige der das Geld bekommen soll.
Den Emfänger kann man dann, als Hinweris für Dich, bei Verwendungzweck angeben, z.B. "Für Maximilian", . Dann läuft auch alles richtig mit der Überweisung durch.
Sofern Kontonummer und Name des Empfängers nicht identisch sind, kann die Bank solche Überweisugnen nicht verbuchen und gibt sie zurück.
Ein Straftatbestnd könnte dann gegeben sein, wenn ein Schuldner Geldüberweisungen zu seinen Gunsten verschleiern will, indem er Sie durch Überweisung auf Konten Dritter versucht dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen.
Nein sind sie nicht. Habe schließlich Jahre lang in einer gearbeitet. Der Fragesteller gibt nur leider nicht mehr Auskünfte
Woher nehmt ihr bloß diese Infos her. Empfänger und IBAN werden nicht mehr zusammen überprüft. Schon seit vielen Jahren nicht mehr. Der Aufwand ist viel zu groß
Im vorliegend geschilderten Fall scheinbar nicht!?!
Vermutlich sind insoweit Ihre Erkenntnisse hinsichtlich der funktionierenden Kontrollmechanismen von Banken falsch!?!
Der Empfänger kann immer nur der Kontoinhaber sein, also du.
Soll das Geld für deinen Sohn sein, kann der Absender bei "Verwendungszweck" den Namen deines Sohnes eintragen.
Die Bank hat völlig korrekt gehandelt.
Und wer sollte jetzt warum eine Straftat begangen haben?
Entweder war der Betrag zu hoch, denn da wird zT noch geprüft, oder die IBAN hat net gepasst.
Und hier nochmal. Empfänger und IBAN wird zusammen nicht mehr geprüft. Stell dir vor, der Name wurde nur falsch geschrieben, dann würde jede ÜW zurück gehen. Das wird seit Jahren nicht mehr geprüft
Nennen Sie einen anderen stichhaltigen Grund zur Klärung der Frage des Users! Ihre These scheint ja nicht zu stimmen!?!
Es könnte am Betrag gelegen haben. ZT wird bei hohen Summen noch geprüft. Oder IBAN hat eben nicht gepasst.
Ich schreibe bei meinen ÜWs an Vodafone immer die Drückerkolonne rein.
Kommt immer an. :-)