Umzug auch bei Erwerbsminderungsrente

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Nein, Deutschland ist immer noch ein freies Land. Man muss ja auch keine Begründung beim Vermieter abgeben, warum man die Wohnung kündigen will. Wenn sie woanders wohnen will, weshalb auch immer, dann kann sie das auch. Wer sagt, dass Frührentner das nicht könnten? Und ob jetzt Umzug eine Straße weiter oder ein neues Bundesland - völlig egal. Offene Fragen können ja bei der Ummeldung geklärt werden.

Nur mal so nebenher... was hat das Thema mit Ernährung und Computern zu tun? Nicht besonders effektiv, deine Schlagworte ;)

Bekommt Deine Freundin ihre Rente von der Berufsgenossenschaft oder von der Rentenversicherung? Nur weil sie der Zahlstelle die neue Adresse mitteilen sollte. Gegen den Umzug kann es eigentlich keine Einwände geben. Sie kann aber bei ihrer Leistungsstelle sich entsprechende Informationen holen. Keine Angst vor den Sachbearbeitern, denen ist es viel lieber wenn vorher gefragr wird als wenn sie nachher Ermittlungsarbeit leisten müssen.

Natürlich kann sie umziehen. Jeder kann da wohnen, wo er möchte. Am neuen Wohnort wieder wegen der Arbeitsaufnahme bei der Arge anmelden.

Goaschiwa 
Beitragsersteller
 21.01.2012, 18:43

Auch für Deine Antwort möchte ich mich sehr bedanken,Du hast uns sehr geholfen. Gruß Betti

Wenn sie über 3 Std. arbeiten kann ist sie in der Vermittlung.Dann muß sie sich dort die Zustimmung für einen Umzug holen. Auch wegen der Umzugskostenübernahme!

Ich kann mir keinen Grund vorstellen, weshalb deine Freundin nicht umziehen können sollte oder dürfte. Sie ist völlig frei. Eine Rente ist eine Rente. Vielleicht sollte sie nicht länger als 3 Stunden am Tag Kisten packen. Aber wer will das schon nachweisen.

Goaschiwa 
Beitragsersteller
 21.01.2012, 18:44

Auch für Deine Antwort möchte ich mich bei Dir bedanken, Du hast uns sehr geholfen. GrußBetti

Goaschiwa 
Beitragsersteller
 20.01.2012, 00:39

Kann man auch wenn man länger krank geschrieben ist umziehen?

Neunzehnter  20.01.2012, 00:42
@Goaschiwa

Ja, nur sollte sie den Umzug nicht allein machen. Aber ob es da irgendeinen versteckten Paragrafen im Sozialgesetzbuch gibt, der dann eine Leistungskürzung vorsieht, weiß ich auch nicht.