Werde ich auf jeden Fall ein Aufbauseminar besuchen müssen?
Hallo Leute, mir ist letztens etwas nicht so schönes passiert. Ich wurde auf der Autobahn mit 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Ich habe versucht mich im Internet über die Konsequenzen zu informieren und habe gelesen, dass auf mich als Fahranfänger in der Probezeit 1 Punkt, 70€ Bußgeld, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und außerdem die Anordnung eines Aufbauseminars zukommen werden.
Kennt sich jemand aus und weiß, ob wirklich in allen Fällen all diese Strafen durchgeführt werden oder kann es auch sein, dass man nicht unbedingt zu einem Aufbauseminar muss, wenn das das erste Vergehen war?
4 Antworten
Strafen gibt es überhaupt keine. Es gibt lediglich eine Geldbuße (ist noch keine Strafe) plus Gebühren und einem Punkt. Die Probezeitmaßnahme, nämlich das Aufbauseminar, ist ebenfalls zwingend vorgeschrieben und ist ebenfalls keine Strafe. Der Hintergrund des Seminars ist: Man stellt während der Probezeit fest, dass du noch nicht korrekt fahren kannst, die Regeln überschreitest, und somit musst du nochmal zum Unterricht, damit du es lernst.
Nun denn ... Du wurdest mit 25km/h zu schnell geblitzt. Hast du das schon schriftlich oder ist das nur vom Tacho abgelesen? Falls vom Tacho abgelesen besteht immer noch die Chance, dass durch Tachovorlauf und Toleranz die vorgewrfene Geschwindigkeit max 20km/h ist. Dabei gäbe es dann keinen Punkt, kein Aufbauseminar, lediglich eine Verwarnung.
Leider habe ich schon Post bekommen und es waren 29km/h drüber abzüglich des Toleranzbereiches 25. Also werde ich auf jeden Fall aufgefordert werden, an dem Seminar teilzunehmen. Besteht aber vielleicht die Möglichkeit, dass man seinen Führerschein freiwillig für einen Monat abgibt und dafür nicht an dem Seminar teilnehmen muss?
Ab 21 km/h zu schnell in der Probezeit kommt auf alle Fälle eine Anordnung zum Aufbauseminar und Probezeitverlängerung auf dich zu.
dass man nicht unbedingt zu einem Aufbauseminar muss, wenn das das erste Vergehen war?
Nur bei dem ersten relevanten Vergehen (Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße), wird das Aufbauseminar angeordnet.
Hingehen zum Aufbauseminar musst Du nicht, wenn Du nicht hingehst wird aber deine Fahrerlaubnis entzogen und eine Neuerteilung erfolgt erst nach Absolvierung des Aufbauseminars.
Nein diese Möglichkeit gibt es nicht.
Sofern dir diese 25km/h auch vorgeworfen werden, kommst du in der Probezeit um das ASF nicht drumrum. Solltest du die 25km/h vom Tacho abgelesen haben, kann es natürlich gut sein, dass du unter die 21km/h rutscht.
Ein ASF und die Verlängerung der Probezeit gibt es ohnehin nur beim ersten A Verstoß in der Probezeit. (und dazu zählen Geschwindigkeiten die mehr als 20km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen).
Da ist der 2. A Verstoß fast angenehmer, da wird dir nämlich nur dazu geraten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (was aber keine Pflicht ist), beim 3. A Verstoß wird die FE hingegen zwingend für min. 3 Monate entzogen und beim 4. droht dir gute alte MPU.
Gleiches gilt natürlich auch für die doppelte Anzahl an B Verstößen.
Die Aufforderung zum ASF kommt übrigens getrennt vom Bußgeldbescheid, also keinen Freudentanz machen, wenn im Bußgeldbescheid nix vom ASF steht. Das kann durchaus etwas dauern.
Aber keine Angst.... die vergessen einen nicht, sofern du wie gesagt min. 21km/h zu schnell warst.
Leider habe ich schon Post bekommen und es waren 29km/h drüber abzüglich des Toleranzbereiches 25. Also werde ich auf jeden Fall aufgefordert werden, an dem Seminar teilzunehmen. Besteht aber vielleicht die Möglichkeit, dass man seinen Führerschein freiwillig für einen Monat abgibt und dafür nicht an dem Seminar teilnehmen muss?
Nein, die Gesetzeslage ist eindeutig. Du wirst zum Aufbauseminar müssen
Danke erst mal für deine Antwort.
Gibt es also nicht die Möglichkeit, dass ich sage, ich gebe meinen Führerschein freiwillig für einen Monat ab und gehe dafür nicht zu dem Seminar?