"Werbung verboten" Aufkleber vom Vermieter ohne mein Wissen bzw Einverständnis?

6 Antworten

Natürlich kannst Du die Aufkleber abmachen.

Eine kleine Story:

Als ich noch meinem Sohn geholfen hab, Wochenzeitungen und Prospekte auszutragen, kam ich mal an ein Mehrfamilienhaus mit Briefkästen innen. Die Tür war zu. Also habe ich an verschiedenen Klingeln geklingelt. Dann kam auch gleich darauf eine Frau aus dem benachbarten Ladeneingang und meinte, "für die Zeitungen haben wir rechts ums Hauseck herum eine Kiste, wo sie bitte alle rein legen".

Diese Kisten gab es tatsächlich und mit dem jeweiligen Titel beschriftet. Der Frau erklärte ich kurz, dass ich im Auftrag des Verlages nur dann meinen Vertrag erfülle, wenn ich die Zeitungen und Prospekte in die einzelnen Briefkästen einlege, bei denen es keinen Aufkleber gibt und die Bewohner haben Anspruch darauf, dass sie auf diese Weise das Papier erhalten. Schließlich wird die Zuverlässigkeit auch durch Kontrollanrufe überprüft.

Deshalb bitte ich darum, die Haustür zu öffnen, damit ich meine Arbeit machen kann. Daraufhin öffnete sie die Tür und ich durfte "zustellen". In einem benachbarten Haus kannte ich einen älteren Herrn, der sich jedesmal schon darauf freute, wenn endlich die Wochenzeitung kam, damit er was zu lesen hat, denn um sich eine Zeitung zu kaufen, kam er offenbar nicht mehr aus dem Haus und eine normale Tageszeitung konnte er sich offenbar nicht leisten. Auch sowas gibt es.

Von vielen Hausfrauen weiß ich, dass sie ganz scharf auf die Supermarkt-Prospekte waren, um die Einkäufe für die kommende Woche planen zu können.

Es darf also niemals die pauschale Entscheidung eines Hauseigentümers sein, allen seinen Mietern vorzuschrieben, ob und was sie an Werbung und kostenlosen Zeitungen zu bekommen haben.

Ich würde mal vermuten, dass es häufiger Probleme mit der Werbung gibt bei Mietern, die diese Werbung nicht möchten. Und anstatt dass diese Mieter einen solchen Aufkleber auf den Briefkasten machen, schmeißen sie das Papier irgend wo auf den Boden oder sonst wo hin aber nicht in die Papiertonne und der Vermieter ist ständig damit beschäftigt, dort aufzuräumen. Verständlich, dass ihm das zu blöd geworden ist.

Sprich den Vermieter doch einfach mal drauf an. Ich denke, er wird dir so was ähnliches erklären. Und dann kannst du ihm sagen, dass das bei dir nicht so ist, du die Werbung möchtest, und daher das Schild ab gemacht hast. Dann weiß er bescheid was dich betrifft.

SandraBochum 
Beitragsersteller
 20.03.2018, 11:57

Teils,teils..... Aber dafür müsste ich hier ein Roman zur Vorgeschichte hin schreiben. Richtig ist die Vermutung mit dem Stapel an "Altpapier" vor der Tür. Aber nicht der Vermieter ,sondern eine Nachbarin bzw ich schmeißen den weg. Von 6 Wohnparteien, bin ich am längsten als Mieterin im Haus, aber mittlerweile leider auch die Einzige, die die Zeitung/Werbung lesen kann, weil die anderen kein deutsch verstehen bzw können.... (Soll nicht böse oder rassistisch rüber kommen)

1 junges Ding hier im Haus, spielt sich auf, dabei gehört ihr das Haus nicht,sondern kennt den Vermieter gut..... Denk ,daher auch die Aufkleber. Wohl doch mal ne neue Wohnung suchen....

Renick  20.03.2018, 12:05
@SandraBochum

Na dann liege ich mit meiner Vermutung ja nicht ganz so falsch. Und wenn das "junge Ding" die Initiative für den Vermieter gegeben hat, die Aufkleber anzubringen, dann weiß dieser wohl auch gar nicht, dass du die Werbung möchtest. Daher sag es ihm zur seiner Info, warum du den Aufkleber bei deinem Briefkasten weg gemacht hast und dann dürfte alles okay sein.

Nein, das geht ihn gar nichts an.

Deine Post und du entscheidest auch, was du an Post haben willst.

SandraBochum 
Beitragsersteller
 20.03.2018, 09:53

Danke für die schnelle Antwort. Dachte ich mir auch,aber meist ist die Situation mit diesen Aufklebern ja anders rum. Das der Vermieter rum zickt.

Der Briefkasten gehört zur Mietsache. Für die Dauer deines Mietverhältnisses bist du also Besitzer des Briefkastens wie auch deiner Wohnung. . Da darf Keiner dir gegen deinen Willen deinen Besitz stören. Dazu gehört auch das Anbringen von Etiketten etc.. Du kannst diese getrost (mit Etikettenlöser rückstandsfrei und ohne Beschädigung des BK!) entfernen.

SandraBochum 
Beitragsersteller
 20.03.2018, 11:41

Quasi reine Schikane.... Mal wieder.....

DANKE fürs antworten

bwhoch2  20.03.2018, 13:45
@SandraBochum

Nein, in guter Absicht böse über das Ziel hinaus geschossen.

Nein das darf der nicht.

Würde ich ihm auch sagen.