Werbebanner an Brückengeländer - Rechtslage
Ist die Werbung per Werbebanner an Brückengeländern erlaubt und wenn ja wer entscheidet das? Hin und wieder sieht man ja immer mal wieder Werbebanner an Brücken aber wie sieht da die Rechtslage aus?
4 Antworten
Man muss sich vorher bei der zuständigen Behörde (je nach dem ob es Ortsstraße, eine Kreisstraße etc. ist) melden und das Aufhängen dort anmelden. Wenn die es genehmigen, kann man eine Banner dort aufhängen.
Vorweg: Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar und basiert auf einfachen Erfahrungen mit dem Thema!
kann erlaubt werden - Das Ordnungsamt - bzw. Stadt-oder Gemeinde-Amt fragen und Erlaubnis einholen / Achtung ist sehr teuer und mit heftigen Auflagen verbunden. Es muss ein Antrag gestellt werden bei dem der Aufdruck, die genauen Maße und die Befestigung genannt werden müssen. Ggf. kann eine TÜV-Abnahme notwendig sein. Ergo es ist unter Auflagen beschränkt erlaubt.
Ich VERMUTE,dass Strassenverkehrsamt und Ordnungsamt zuständig für die Genehmigung sind.
Ohne ausdrückliche Genehmigung darfst Du keine Banner anbringen. Die Banner, die Du siehst, wurden ausdrücklich genehmigt vom Amt.