Wer zahlt zusätzliche Arztkosten des Kindes bei geschiedenen Eltern?
Hallo,
folgende Sitiuation, mein Sohn lebt am Wochenende bei mir, ich bin von seiner Mutter geschieden und zahle Unterhalt.
Mein Sohn ist bei mir krankenversichert.
Jetzt sind Ferien und er ist die ganze Zeit bei mir.
Sie hat mir das Untersuchungsheft von ihm in die Hand gedrückt und gesagt dass er einen Arzttermin hat:
1) "U9 + 50 Euro" 2) "15 Euro Attest"
...steht auf dem Terminzettel.
Zuerst einmal bin ich der Meinung dass die U9 noch kein Geld kostet, meine Krankenkasse sagt das gleiche und meint das wird normal über die Karte abgerechnet.
Das Attest wäre für den neuen Kindergarten, um was es da geht weiß ich nicht.
Aber generell habe ich die Frage, wer trägt solche Kosten?
Ich werde das Gefühl nicht los dass sie mir wieder aufdrücken will was sie nicht zahlen will.
Gruß
Thorsten
5 Antworten
Behandlungskosten müssen von Dir hälftig mitgetragen werden, wenn sie nicht vorhersehbar sind - Brille, Zahnspange, etc. Kosten, die bei dem überwiegenden Teil der Kinder anfallen, sind hingegen mit dem Unterhalt abgegolten.
Wenn ich die Beträge zahle und von ihr die Hälfte fordere, kriege ich keinen Cent von ihr.
Da kommt keine Antwort oder wenn nur "A*loch" in einer anderen Sprache.
Die U9 kostet nichts. Generell fallen bei der Behandlung von Kindern (außer Brille /Zahnspange) wenig Kosten an. Das Attest für den Kindergarten kostet natürlich aber warum teilt Ihr Euch das nicht? Jeder zahlt die Hälfte, wo ist das Problem? Ihr seid beide verantwortlich für die Betreuung des Kindes und wenn es dazu ein neues Attest braucht dann werden für jeden 7,50€ ja auch nicht zuviel sein. Was die 50€ angeht frag doch Deine Ex nochmal - wäre gut wenn Du weißt was gemacht werden soll (schließlich entscheidest du das auch mit).
Man kann mit ihr nicht diskutieren, weil sie nicht will und wenn doch sie immer ausrastet.
Sie ist ohne meine Zustimmung, gemeinsamses Sorgerecht, weiter weg gezogen und nun ist dies für den neuen Kindergarten.
Dem Frieden zuliebe zahle ich die 15 Euro, das sind mir meine Nerven wert.
Wegen der 50 € frage ich den Arzt, wegen ihrem schlechten Deutsch versteht sie vieles nicht richtig. Vielleicht war sie auch ohne Versichertenkarte dort, weiß der Geier was sie da wieder gerissen hat.
Ach, da fällt mir gerade ein, bei den Unterlagen fehlt seine Versichertenkarte, die brauche ich natürlich. Vielleicht hat sie dauch verloren.
Oh meine Güte was hast Du denn für eine Ex?
Aber eine neue Versichertenkarte zu bekommen ist für Dich ja kein Problem weil er bei Dir versichert ist. Und okay, ich kann mir vorstellen dass wenn sie die Karte verloren hat die U9 50€ kosten würde - tut sie aber nicht weil Euer Kleiner ja versichert ist.
Mein neuer Anwalt sagte so was ähnliches, "ach Du lieber Gott". ;)
Das hier sind nur die harmlosen Sachen von ihr und die Spitze des Eisbergs, siehe auch meine Beiträge, welche auch nur ein kleiner Teil sind.
Wenn sie so seltsam ruhig und sparsam mit Informationen ist, dann ist wieder was im Busch. Das letzte Mal als sie so war, hatte der Kleine die Läuse. Seitdem duscht sie ihn fast jeden Tag.
Thorsten, das scheinst du richtig erkannt zu haben. U 9 wird über Krankenversichertenkarte ab gerechnet. Frag da mal bei dem Arzt nach, was das sein soll. Und das Attest, wenn sie sich ein Extra Attest hat ausstellen lassen für irgendwas (vermutlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, daß es zur Zeit keine ansteckenden Krankheiten hat), dann soll sie auch die 15 Euro bezahlen. Du zahlst ihr doch den Unterhalt. Der ist auch für sowas gedacht.
Ich denke ich rufe Montag bei dem Arzt in der anderen Stadt und werde nach der Bedeutung fragen.
Mein Sohn und seine Mutter sind weiter weg gezogen und ich kann so einen Arzttermin auch bei seiner alten Kinderärztin machen. Ich zahle ja schon genug für die Fahrerei jedes Wochenende.
Ich weiß genau wenn seine Mutter nett zu mir ist, aber zeitgleich 25 Zornesfalten im Gesicht hat, dass sie wieder was will bzw. mir was unterjubeln will.
Hm das Kind habt ihr beide zu gleichen Teilen gemacht - also solltet ihr beide jeweils die Hälfte zahlen.
In diesem Fall würde ich nicht zahlen, solange ich keine genaue Auflistung habe WAS da überhaupt bezahlt werden solll.
Aus dem Ganzen hat sich jetzt doch was anderes ergeben.
Die U9 wurde mit halbjährlicher Verspätung gemacht, die U7 überhaupt nicht.
Ich habe das Untersuchungsheft kopiert und meinem Anwalt zu den Unterlagen für den Antrag auf das ABR gegeben. Dies zeigt u. a. wie genau sie es mit dem Kindeswohl nimmt.
Solche Untersuchungen sind sehr wichtig und zudem ein Feedback von einem Facharzt ob man als Eltern was besser machen kann.
Behandlungskosten, die jedoch von der Krankenkasse bezahlt werden, braucht er nicht hälftig mit zu tragen. Davon abgesehen, Brille und Zahnspange, die würden Kosten bringen, da die nicht in der gesetzlichen Kasse abgedeckt sind mehr.