Wer zahlt Schaden?
Ich habe mir vor ca 4 Wochen ein Gebrauchtwagen gekauft. Gestern ist mir während der fahrt nun ein rad abgefallen? Wer muss jetzt den schaden zahlen ?
7 Antworten
Was heißt "Rad abgefallen"? Ist nur das Rad an sich abgefallen oder "hing" noch mehr vom Auto dran? Also Teile der Aufhängung oder so?
Im ersten Fall: Radmuttern können sich in sehr seltenen Fällen mal lösen, der Fahrer ist für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich und muss sich vor Fahrtantritt vom verkehrssicheren Zustand überzeugen. Nach 4 Wochen kann es so viele Gründe geben, warum sich die Radmuttern gelöst haben, da wird man den Verkäufer nicht mehr in die Haftung nehmen können. Du könntest ja z.B. auch selbst in der Zwischenzeit einen Radwechsel durchgeführt haben und hinterher die Radmuttern nicht richtig angezogen haben.
Im zweiten Fall: Das wäre ein Fall für die Sachmangelhaftung, für die ein gewerblicher Käufer einstehen müsste. Da du in deiner Frage aber nicht schreibst, ob du das Auto bei einem Gewerbetreibenden oder Privat gekauft hast, lässt sich die Frage auch nicht eindeutig beantworten.
Du bist für dein Fahrzeug zuständig , du hättest es bevor du es gekauft hast prüfen sollen. Ein amderer Fall wäre wenn ser Verkäufer über den Zustand des Autos gelogen
Das ist so eine Sache. Im Regelfall bist du verpflichtet deinen Wagen instand zu halten. Höchstwahrscheinlich wurden vor dem kauf oder schon etwas davor die Sommerreifen montiert. Auch wenn die Radschrauben ordnungsgemäß angezogen wurden, stehst du in der Pflicht diese nach 100km noch ein mal nachziehen zu lassen, falls sich die Felge gesetzt haben könnte. Des weiterem hört man ein loses Rad, bevor die Radschrauben raus fallen. Es schlägt und klackert laut. Du hast also zusätzlich grob fahrlässig gehandelt.
Unwissenheit schützt leider nicht vor strafe. Das gilt hier auch für dich. Du hättest die Räder vorsichtshalber nach 100km nachziehen lassen müssen. Das hast du jedoch nicht gemacht. Die schuld liegt also leider bei dir.
Sei froh, wenn auch dich nichts zusätzliches zu kommt. Beispielsweise Verkehrsbehinderung oder Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs.
Hast du das Auto vom privaten Händler mit Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung gekauft, wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben. Wurde beim Privatverkauf die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen, müsstest du beweisen, dass die Radbolzen beim Übergabe nicht richtig festgezogen waren. Dies wirst du kaum können.
Hast du das Auto jedoch vom gewerblichen Händler gekauft, greift die gesetzliche Sachmängelhaftung und die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. In diesem Fall müsste der Verkäufer den Schaden bezahlen.
Wenn du den Wagen mit einem Gebrauchtwagen-Vertrag gekauft hast (Vordruck v. Internet, ADAC usw.), dann steht immer drin "gekauft wie gesehen und probegefahren UND unter AUSSCHLUSS jeglicher Gewährleistung.
Also hast du Pech gehabt.
Wie alt ist denn das Auto und Marke/Modell?
Bei gebrauchten Autos und beim Kauf von Privat zu Privat gilt es!
Außerdem ist IMMER die Klausel ... "ohne jede Gewährleistung" mit drinnen ... und die gilt !!
Was anderes wäre es, wenn sie das Auto von einem Händler gekauft hätte ... außer er hätte "zum Ausschlachten" oder "Export" mit rein geschrieben.
6 jahre.
Ein fiat punto
Kaufpreis?
Naja die Klausel gekauft wie gesehen ist im deutschen recht unzulässig. Man kann beispielsweise nicht mit den augen sehen, ob die Radschrauben fest sind.