Selbst verursachter Schaden, zahlt die Versicherung?

12 Antworten

Bei selbstverschuldeten Sachen zahlt die Versicherung nicht, da ich annehme, dass dein Sohn noch bei dir lebt. Was anderes wäre es, wenn er einen eigenen Wohnsitz hätte. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist dass einer der Partygäste (Dein Sohn wird es ja wohl nicht selber gewesen sein) sich bereit erklärt, den Schaden seiner Versicherung zu melden.Das fällt dann unter die Privathaftpflichtversicherung. Vorrausgesetzt, dass der Fernseher nicht mutwillig zerstört wurde.

Hier stehen sie zunächst einmal vor dem Problem festzustellen, wer der Verursacher ist. Ohne einen Solchen haben sie noch keinen Haftpflichtigen.

Sollte es sich bei dem Verursacher um ihren Sohn handeln, stellt sich natürlich die Frage ob er eine eigene Haftpflichtversicherung hat. Sollte er sich noch in der ersten Ausbildung befinden, ist eine solche Eigene nicht notwendig, er ist über Sie abgesichert. Dann werden sie keine Zahlung erzielen können.

BTW. Gleiches haben meine Beiden auch gemacht als wir in Urlaub waren. Und es entstand auch ein Schaden. (U. a. hatte jemand eine Wand vollgekotzt, diverse Sachen waren zu Bruch gegangen) Die beiden meinten damals sich vor Ihre Kumpels stellen zu müssen, sie nicht verraten zu können. Also habe ich Sie über ihre Veranstalterhaftung aufgeklärt und sie dazu 'verurteilt' die Schäden zum Zeitwert zu ersetzen, bzw die Wände neu zu streichen. Bei diesen Arbeiten haben wir sie beaufsichtigt und zu meiner Freude hatten sie erhebliche Hilfe durch ihre Freunde. (Ob da der Verursacher wohl auch dabei war? :-) Feten gab es hernach auch wieder, Schäden jedoch keine mehr, oder sie wurden gleich beseitigt... :-)

Hat Dein Sohn den Treffer gelandet ist das ein Eigenschaden und die Versicherung zahlt nichts. Hat Ein Kumpel das aus versehen getan ( aus versehen ) dann kannst Du Dich an diesen wenden. Laut BGB muss der Verursacher den Schaden begleichen, Dich finanziell so Stellen als ist der Schaden nicht entstanden.

Ist der Verursacher nicht in der Lage zu Zahlen kannst Du, so vorhanden, Die Forderungsausfalldeckung Deiner eigenen Haftpflichtversicherung nutzen.

Also, sollte es einer der Gäste deines Sohnes gewesen sein, wäre dieser haftbar zu machen und dessen Versicherung würde zahlen. Es sei denn, es war Vorsatz. Entgegen der Aussage von Ellwood ist in den meisten neueren Bedingungen der Haftpflichtversicherungen die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Die Begriffligkeit "Dummheit" habe ich noch in keinem Bedingungswerk gefunden :-) Also sprich mit deinem Sohn und versuch herauszufinden wer es war...

Ellwood  20.06.2010, 17:33

"in den meisten neueren"
Sind bei leibe nicht alle Haftpflichtverträge...
Eher die Minderheit.

Deine Versicherung zahlt sicher nichts. Aber vielleicht lässt sich herausfinden, wer den schaden gemacht hat und hat auch eine Versicherung. Seite Haftpflichtversicherung würde den Schaden übernehmen

Ellwood  20.06.2010, 15:43

Kaum bei Mutwilligkeit oder grober Fahrlässigkeit.

kindergarten  20.06.2010, 16:37
@Ellwood

Das müsste aber von Versicherer nachgewiesen werden