wer zahlt in einem angemietetem Ladenlokal die Anschaffung eines Feuerlöschers?
Wer zahlt in einem angemietetem Ladenlokal die Anschaffung eines Feuerlöschers, wenn dazu im Mietvertrag nichts steht. Der Eigentümer oder der Mieter?
18 Antworten
Zunächst ist zu prüfen, aufgrund welcher Vorschriften überhaupt ein Feuerlöscher notwendig ist.
Ist er aus baurechtlichen Gründen erforderlich, muss ihn der Vermieter bezahlen. Baurechtliche Forderungen können nur in der Baugenehmigung stehen oder im Fall der Lagerung brennbarer Stoffe erhoben werden.
Für arbeitsschutz- und gewerberechtliche Forderungen nach einem Feuerlöscher muss der Mieter aufkommen. Dann aber genau die Vorschrift nennen lassen, nach der ein Feuerlöscher gefordert wird.
Meistens ist nämlich kein Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben, dann muss auch weder der Vermieter noch der Mieter einen aufstellen.
Ein Feuerlöscher ist ein Gerät und somit grundsätzlich Sache des Mieters. Je nach Gewerbe (Zwischen einer Frischblumenhandlung oder einem Bastelmarkt: liegen Welten der Brandsicherheit) sind die Art, Stärke (LE), Zahl, Zuständigkeiten etc. somit alleinige Angelegenheiten des Mieters. Abweichungen m ü s s e n im Mietvertrag zweifelsfrei niedergelegt sein. Dem Vermieter ist geraten, die Erfüllung der öffentlichen Brandschutzauflagen zu beobachten und beim Fehlen oder beim Nichtbeachten dagegen einzuschreiten und diese Sicherheitsauflagen auch mit Hilfe der Bauaufsichtsbehörden (BOB, Gewerbeaufsicht, Berufsfeuerwehr, BG) durchzusetzen.
Karelien
Anschaffung und regelmäßige Überprüfung des Füllstandes sind Sache des Mieters, für den eine Behörde eine Erlaubnis für den Gewerbebetrieb erteilt hat und in deren Umfang eine solche Sicherheitsmaßnahme verlangt wird. Der Vermieter stellt dem Gewerbemieter nur leere Räume ohne jedes behördliche Sicherheitsbedürfnis zur Verfügung. - Dies alles können Sie aber auch mit etwas Geschick aus Ihrem Gewerbemietvertag herauslesen!
Es ist im Interesse des Mieters, auch aus versicherungstechnischen Gründen, einen Feuerlöscher zu kaufen und zu installieren. Der Vermieter hat nichts damit zu tun.
Armer Vermieter. Wenn der Mieter schon so fragt,ist es mit der Zahlungsscherheit der Ladenmiete nicht gut bestellt.
Aber nur wenn man einsichtig ist. :-)