Wer zahlt die Leistungen während Unterbrechung einer Reha Umschulung?
Es geht um einen Sachverhalt aus meinem Bekanntenkreis...
Person X absolviert eine Reha Umschulung und ist wegen nachweislicher Migräne am Prüfungstag krank und hat eine entsprechende medizinische Krankmeldung. Folglich kann sie an der Abschlussprüfung leider nicht teilnehmen. Nächstmöglicher Termin für die Abschlussprüfung wird ca. 1 Jahr später festgesetzt. Die Krankmeldung beginnt am Tag der ursprünglichen Abschlussprüfung und dauert drei Wochen.
Wer ist während der Krankheit für die Zahlung von Leistungen verantwortlich???
Ist die Zwischenzeit nach der Krankheit bis zum nächsten Prüfungstermin aus rechtlicher Sicht als Unterbrechung anzusehen???
Über Quellen der Infos wäre ich sehr dankbar.
Gruß von mir
2 Antworten
Hallo, grundsätzlich endet jede Umschulung bzw. Ausbildung mit dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung. Gibt es keine Abschlussprüfung wegen Krankheit dann sind 3 Varianten möglich: 1. Die Umschulung endet mit Ablauf des Bewilligungszeitraums, d.h. wenn der Bescheid abgelaufen ist, dann gibts auch kein Geld mehr und der Umschüler muss sehn wo er bleibt (Arbeitsamt, bei bestehender Krankheit Krankenkasse usw. die Firma bezahlt ihn bis zur nächsten Prüfung o.Ä.); 2. Es wird eine Verlängerung der Umschulung bis zum nächsten Prüfungstermin beim Träger beantragt. Dann läuft es ganz normal weiter - auch die ÜG Zahlungen.; 3. Die Umschulung endet und man nimmt am nächsten Prüfungstermin als Externer teil - auch auf eigene Kosten und macht aber in der Zwischenzeit etwas anderes. Eine Unterbrechung der Umschulung ist nur, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen andauert. Dann hat man, wie jeder "normale" Arbeitnehmer, Anspruch auf Krankengeld seiner Krankenkasse. Wenn während der Umschulung eine med. Reha angesagt wäre, dann gäbe es auch Übergangsgeld. Nachzulesen ist das Ganze im SGB IX. Nachzufragen beim zuständigen Reha-Berater der Rentenversicherung oder BA oder BG. Es wäre eh mehr als sinnvoll, dass sich dein Bekannter mit seinem Berater trifft und seine Lage erörtert. Dann sind auch Einzelfalllösungen möglich.
Ganz herzlichen Dank für diese ausführliche Auskunft
Gruß
Leistungsbezug lt. Bescheid ? dann ist Feierabend, der Prüfungstag wäre der letzte Tag gewesen. Krankheit verlängert doch nicht den Bezug, naja im Schlaraffenland schon.
Ist alles unwesetlich, für eine Weiterzahlung müsste ein neuerlicher Bescheid für den Folgezeitraum erstellt werden.
Das ist mir soweit schon klar.
Fakt ist, dass das Ende einer solchen Maßnahme laut Gesetz mit Bestehen bzw. nicht Bestehen der Prüfung endet. Da die Teilnahme jedoch nicht erfolgte ist es für mich fraglich ob man diesen Tag als Maßnahmeende deklarieren darf - Prüfung wurde ja verschoben weil keine Bewertung stattfinden konnte. Mit diesem Hintergrund(und unabhängig der Krankmeldung) verstehe ich die Zwischenzeit eher als Unterbrechung und das Ende der Maßnahme mit der Teilnahme am zweiten Prüftermin - mir geht´s hier eigentlich um ein normales Verständnis für die Begrifflichkeit im Hinblick auf die Zwischenzeit.