Ist die Beurteilung des Reha Arztes schon ausschlaggebend?

4 Antworten

bei meiner bu versicherung war nur die aussage des facharztes notwendig und wird auch nur  von dem, weiterhin überprüft.(alle 3 jahre)

wenn es um eine umschulung geht ist eigentlich das ausschlaggebend was die reha gesagt hat.eigentlich sollten die auch schon festgestellt haben in welche richtung die umschulung gehen könnte.steht im entlassungsbericht.wenn es aber um eine befristete oder unbefristete em rente geht kannst du davon ausgehen das der entlassungsbericht erstmal angezweifelt wird (rv)un du weitere untersuchungen über dich ergehen lassen mußt.

wie alt bist du ?

FrauStressfrei 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 11:04

Ich bin erst Mitte 40,habe aber eine BU Versicherung und kann eindeutig nicht mehr in meinen Beruf zurück, jedenfalls für eine ganze Weile nicht. Arbeiten möchte ich, also keine Erwerbsminderung. Aber durch die BU Versicherung bräuchte ich nur halbtags zu arbeiten, bis alles wieder gut ist ( wenn es denn wieder gut wird)

DerHans  12.11.2015, 12:06
@FrauStressfrei

Wenn eine berufliche Rehabilitierung möglich ist, KANN auch während dieser Zeit die BU-Rente fällig werden.

Die Kernfrage ist folgende: wird man generell als Berufsunfähig eingestuft, ist das für die Versicherung ausreichend. Wird für die Tätigkeit "in dem ausgeübten Beruf " als nicht mehr geeignet eingestuft, erfolgen in der regel Umschulungsmaßnahmen. Erst wenn die nicht zum Erfolg führen wird neu bewertet!

FrauStressfrei 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 11:06

Die Frage stellt sich für die BU Versicherung nicht. Diese ist speziell für meinen Beruf und würde auch bezahlen, wenn ich in einen anderen Beruf voll arbeiten könnte.

wikinger66  12.11.2015, 16:00
@FrauStressfrei

OK, das geht aber aus der Frage nicht hervor. Viel Erfolg!

Hallo FrauStressfrei,

Sie schreiben:

Ist die Beurteilung des Reha Arztes schon ausschlaggebend?

Antwort:

Auf gar keinen Fall!

Es gibt zwei grundverschiedene Parteien:

Die eine Partei besteht samt zugehörigem Verwaltungsapparat (mit eigenem Gutachterpool) aus dem gesetzlichen oder privaten Versicherer, von dem Sie eine Leistung wünschen!

Die Gegenpartei sind Sie als Versicherte Person mit dem Leistungswunsch!

Logischerweise gibt es hier regelmäßig Meinungs-/Auslegungsverschiedenheiten und der Versicherer wird grundsätzlich alles unternehmen, um nicht leisten zu müßen!

Das einzige Instrument, das Ihnen bei diesen Auseinandersetzungen bleibt, das ist Ihre eigene Krankenakte!

Nur wenn Ihre eigene Krankenakte etwas taugt und wenn diese aussagefähig ist, haben Sie überhaupt eine Erfolgsschance!

Eine optimale Krankenakte entsteht nicht einfach so an einem einzigen Tag, sondern eine optimale Krankenakte ist ein laufender Prozess, welcher ständig aktualisiert und optimiert werden muß!

Auch vor Gericht kommt der Qualität und Aussagkraft der eigenen Krankenakte eine sehr große Bedeutung zu, diese ist in der Regel immer Grundlage für Gutachten und Beurteilungen!

Die Wichtigkeit der eigenen Krankenakte wird von Betroffenen regelmäßig unterschätzt!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Fazit:

Jeder Versicherte ist sehr gut beraten, wenn er sich rechtzeitig und regelmäßig um die Aktualisierung und Optimierung seiner eigenen Krankenakte kümmert!

Hinzu kommt, daß seitens der Ärzte und Kliniken Arzt- und Entlassungsberichte nicht für unendliche Zeiten archviert werden, sondern nach 10 Jahren wird da die Luft sehr dünn und wichtige Original-Unterlagen sind dann oft nicht mehr zugänglich!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die Empfehlung des Reha-Arztes geht an die gesetzliche Rentenversicherung.

Die private BU-Versicherung richtet sich nach vollkommen eigenen Kriterien. Eine Leistung gibt es nur auf Antrag. Und der Versicherer behält sich eigene Prüfungen vor. Selbst wenn die gesetzliche Rentenversicherung dir eine EM-rente zahlt heißt das noch lange nicht, dass auch die private leistet.

FrauStressfrei 
Beitragsersteller
 12.11.2015, 11:07

Ich glaube, dass hat dann eher was mit der Seriösität der Versicherungsgesellschaft zu tun

DerHans  12.11.2015, 12:04
@FrauStressfrei

Nein, aber mit der Seriosität des Abschlussvermittlers. Sind die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet worden?