Wer zahlt bei Brandfleck im Teppichboden?
Ihr Lieben,
seit 08/2012 wohne ich in meiner Wohnung. Vor kurzem hat ein Besuch mit der herabfallenden Shisha-Kohle jongliert. Die Flecken sind unterschiedlich groß auf einer Fläche von ca 60cmx60cm. Leider ist es ziemlich mittig auf dem gemusterten, niedrigflorigen Teppichboden. Die Fläche des Teppichbodens im besagten Zimmer ist ca 13qm. Aus Teppichresten habe ich entnommen, dass er wohl mit Doppelseitigen Klebeband befestigt wurde. Es gibt keine Leisten (allerdings läuft der Teppichboden quasi zur Wand aus). Leider weiß ich nicht, wie alt der Teppichboden ist. Meine Vermieter wissen noch von nichts, da ich noch Probleme mit ihnen habe.
Nachdem ich aus einem vorherigen Haftpflichtschaden das Problem habe, dass diese nur den Zeitwert ersetzen und ich daher Probleme mit meinen Vermietern habe (und das erfreut meine Vermieter so gar nicht, als dass sie von mir den Restbetrag fordern!), frage ich: WAS IST JETZT ZU TUN?
Das weitere Problem ist, dass ich bereits gekündigt habe und demnächst ausziehe. Der Versicherungsfall mit der Regulierung des Zeitwertes ist noch lange nicht abgeschlossen. Der Besuch würde es über seine Versicherung laufen lassen, was ist dabei zu beachten? Können meine Vermieter verlangen, dass ich für den Restbetrag aufkomme (Zeitwert + X für neuen Teppich z.B.). Wie muss mein Besuch nun handeln?
Was wäre, wenn die Versicherung von meinem Besuch nicht reguliert? Wer zahlt dann ....? Kann die Kaution behalten werden? Wenn ja, wie viel?
Ich freue mich über ein paar Antworten!
6 Antworten
Wenn die Versicherung des Besuchs nicht eintritt, wird sie auch nicht den Zeitwert feststellen. Das ist dann Deine Sache oder die Deines Besuchs.
Der Vermieter wird eine neuen Boden verlegen und vermutlich wird er Dir den Gesamtbetrag des neuen Bodens samt Verlegung in Rechnung stellen.
Nun wirst Du bestreiten, dass der verbrannte Boden neu war. Du weißt, wie lange Du in der Wohnung gewohnt hast und wenn Du ihn nicht neu übernommen hast, bist Du darauf angewiesen, dass Dir der Vermieter mitteilt, wie alt der Boden war.
Teilt er Dir das nicht mit, würde ich erst einmal großzügig schätzen. Z. B.: Du wohntest dann 4 Jahre drin und schätzt einfach mal, dass der Vormieter den Teppichboden auch schon 4 Jahre hatte. Alter somit 8 Jahre.
Schließlich geht es noch um die Qualität. Bist Du der Meinung, dass der neue Teppichboden die gleiche Qualität hat, wie der alte, dann nimmst Du den Preis des neuen und ziehst davon 80 % ab. Bist Du jedoch der Meinung, dass der alte eine viel schlechtere Qualität hatte, dann mach einen Abschlag von z. B. 10 - 20 % auf den jetzigen Neupreis und ziehe davon dann 80 % (10 % für jedes Jahr) ab.
Somit kannst Du jetzt errechnen, wieviel Dein Besuch erst einmal zu zahlen hat. Das kassierst Du schon mal ein. Da der Vermieter noch die Kaution hat, brauchst Du ihm erst einmal nichts zu zahlen.
Natürlich wird der Vermieter nicht einverstanden sein und von Dir weiterhin viel mehr verlangen. Er wird deswegen zu seinem Rechtsanwalt gehen und dieser wird erneut eine Forderung aufstellen. Ergibt sich daraus, dass dieser nun tatsächlich nur den Zeitwert von Dir fordert, solltest Du das anerkennen und ggf. noch einmal Deinen Besuch um einen entsprechenden Nachschlag bitten.
Fordert der Rechtsanwalt im Auftrag seines Mandanten erneut den vollen Rechnungsbetrag des neuen Bodens, dann gehst Du auch zu einem Rechtsanwalt, der das dann für Dich ausstreiten soll. Am Ende gibt es vielleicht vor Gericht einen Vergleich, mit dem dann alle zufrieden sind.
Aber Achtung: Rechtsanwälte und Gericht kosten auch Geld. Man sollte dann schon noch die Verhältnismäßigkeit wahren und lieber mal beizeiten nachgeben oder entgegen kommen, als sich in ein finanzielles Abenteuer zu stürzen, bei dem dann der Besuch auch nicht mehr mitmachen will.
Der Vermieter kann in beiden Fällen auch nicht den Neupreis verlangen,sondern muss sich mit dem Zeitwert zufrieden geben.Dein Besuch sollte das umgehend seiner Versicherung melden,die dann auch nur den Zeitwet übernimmt,lehnt sie eine Regulierung ab muss Dein Besuch das dann aus eigener Tasche zahlen.Dein Vermieter hat keinen Anspruch auf den Neuwert,lasse Dich da nicht über den Tisch ziehen,wenn er Probleme macht wende Dich an den Mieterschutzbund,da muss man Mitglied werden,das kostet um 60 Euro im Jahr,die haben dann Anwälte die das dann übernehmen.
Hier noch ein Link dazu
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm
Du kannst da jederzeit Mitglied werden,dann bekommst Du da auch rechtlichen Beistand in der Sache.Was da an Schadenersatz fällig wird hängt von der Art dem Alter und Zustand des Teppich ab,das kann ich Dir somit nicht beantworten.
Darf ich das auch gleich nach der Beitrittserklärung in Anspruch nehmen? Auch wenn es jetzt schon einige Zeit zurück liegt?
Ja darfst Du,nur vor Gericht würden sie Dich dann nicht kostenlos vertreten,aber Anwaltsberatung und Schreiben an den Vermieter bekommst Du.
Was wäre, wenn die Versicherung von meinem Besuch nicht reguliert?
Dann wirst Du das zahlen, denn in erster Linie wird der Vermieter Dich auffordern, den Schaden zu beheben. Ob und wie Du Dir das Geld wieder holst, ist dem Vermieter wurscht.
Kann die Kaution behalten werden? Wenn ja, wie viel?
Nach Mietende kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen die Kation dafür verwenden.
Zahlen musst Du nur den Zeitwert, aber Vermieter wissen das nicht oder interessiert das nicht.
Ein Schadensersatz beschränkt sich GRUNDSÄTZLICH auf den Zeitwert.
Wenn der Vermieter mehr will, verweist du ihn ans Gericht. Er kann dich ja auf die Differenz verklagen.
.... darf er das? Muss ich dann die Differenz zahlen?
Das wird teuer und gibt viel Ärger.
Der Vermieter wird einen neuen Teppichboden in gleicher Qualität verlangen und sich an Dich halten.
Verlangen kann er viel,er hat aber nur ein Recht auf Ersatz des Zeitwertes.
was genau meinen Sie?
Hallo und Danke erstmal! leider bin ich dort nicht Mitglied und habe keine entsprechende Versicherung für Rechtschutz. Was für einen betrag kann ich meinem besuch dann zumuten?