Wer übernimmt den Schaden am Waschbecken
Hallo zusammen, ich bin 19 Jahre alt und wohne noch mit meinen Eltern in einem Haus. Heute wollte ich was gutes tun und das Bad sauber machen. Mir ist ein kleines Missgeschick passiert und zwar: Beim sauber machen kam ich gegen eine Vase die im Bad stand und diese fiel auf das Waschbecken. Jetzt ist unser teures Waschbecken kaputt gegangen. Könnt ihr mir sagen wer den Schaden des Waschbeckens übernimmt? Muss ich den selbst bezahlen, oder übernimmt das die Versicherung? Ich danke euch und hoffe auf schnelle Antwort!
10 Antworten
Hallo,
erstmal ist zu fragen, welche Versicherung denn dafür in Frage käme. Da wäre einmal die Hausratversicherung, die aber normalerweise nicht bei dieser Schadensursache zahlt, sondern nur bei Einbruch, Feuer etc.
Eher möglich wäre die Privathaftpflichtversicherung, die Ansprüche Dritter gegen Dich trägt. Wer ist der Dritte? Z.B. Deine Eltern, wenn denen das Waschbecken gehört. Es darf aber niemand sein, der im selben Versicherungsvetrrag mit Dir aufgeführt ist. Ich nehme an, Du bist zusammen mit Deinen Eltern noch in einem Vertrag versichert. Dann ist in diesem Fall also kein Schutz da. Aber auch, wenn Du eine eigene Versicherung hättest, würde in den Bedingungen vermutlich stehen, dass der Schutz nicht für Schäden von im selben Haushalt lebenden Geschädigten gilt.
Wenn der Geschädigte nicht Deine Eltern sind, sondern ein Vermieter, wäre es zwar ein Dritter, aber leider erstreckt sich der Haftpflichtversicherungsschutz in den allermeisten Verträgen nicht auf Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen.
Das wissen viele nicht, aber es ist in der Praxis oft relevant. Z.B. wenn man ein geliehenes Werkzeug beschädigt, muss man den Schaden dem Verleiher selbst erstatten. Und wenn man in einem gemieteten Ferienhaus etwas beschädigt, ebenso.
Es gibt aber einige Versicherungen, die diese Fälle mit abdecken. Man kommt nicht umhin, die Bedingungen genau durchzulesen.
Der Vollständigkeit halber: Wenn es sich um ein Waschbecken aus Glas handelt, eine Glasbruchversicherung abgeschlossen ist und dort diese Schadensursache nicht ausgeschlossen ist, zahlt die.
Und nochwas: Es gibt Leute, die in solchen Fällen die Ursache und die Eigentumsverhältnisse so "ändern", dass irgendein Versicherungsschutz greifen würde. Das ist als Versicherungsbetrug strafbar. Und selbst, wenn einem nichts nachgewiesen werden kann: Wer irgendwann bei den Versicherungen in den Verdacht gerät, Versicherungsbetrug begangen zu haben, muss ich nicht wundern, wenn er keinen Versicherungsschutz mehr erhält. Die Versicherungen pflegen einen regen Informationsaustausch über solche Leute. Also lieber ehrlich bleiben.
Vielen Dank - wieder was gelernt!
In den AHB seit 1976 sind Mietsachschäden versichert. Beim Auschluss gemieteter Sachen handelt es sich um bewegliche Gegenstände. Dabei sind Mietsachschäden in gemieteten Räumen (also auch Hotelzimmern) sehr wohl gedeckt.
Hallo, eine möglicherweise vorhandene Privathaftpflichtversicherung kommt dafür leider nicht auf.
Wie schon jemand anders gesagt hat, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf, wenn ihr zur Miete seid.
Gehört das Haus/Wohnung deinen Eltern kommt keine Versicherung dafür auf. Das betrifft auch die mehrfach erwähnte Hausratversicherung.
Ganz genau so ist es.
Und die Hausratversicherung hat damit rein gar nichts zu tun.
Hallo, dieses kleine Mistgeschick musst du leider selber bezahlen außer du bist versichert, dann würde das deine Versicherung übernehmen da du schon über 19 bist, bist du nicht über deine Eltern versichert.
Wenn der Fragesteller noch in der Ausbildung ist, ist er auch mit 19 normalerweise noch über die Eltern versichert.
da du schon über 19 bist, bist du nicht über deine Eltern versichert.
überlasse solche definitiven Aussagen bitte den Fachleuten, dann kommt wenigstens nicht so ein Murks raus.
Kinder sind ab 18 in Zeiten der Schulbildung und beruflichen Bildung im Vertrag der Eltern bei 98% der Versicherungen weiter mitversichert.
Ist das euer Haus? oder wohnt ihr da zur Miete?
Wenn es Miete ist zahlt die Versicherung wenn es Eigentum ist dann nicht!
Das ist zwar grundsätzlich richtig. Allerdings sind Mietsachschäden (an unbeweglichen Sachen) in den allermeisten Verträgen mitversichert.