Wer trägt die Handwerker Rechnung?

5 Antworten

In vielen Mietverträgen gibt es einen Betrag, den bei Reparaturen der Mieter selbst zu tragen hat. Danach richtet es sich, ob die Reparatur von Dir oder dem Vermieter zu zahlen ist.

raznn 
Beitragsersteller
 07.12.2018, 17:31

Ja das stimmt. Laut meiner Info ist allerdings der Vermieter für Instandhaltung und Betrieb der Gegensprechanlage verantwortlich. Und er hätte dies wissen müssen, da er die Anlage installiert hat/hat installieren lassen. Wenn er das selbst nicht weiß, ist es nicht meine Schuld?

Bestimmt gibt es auch in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel. Reparaturen an allen Teilen, die man regelmäßig selbst bedient, werden darüber abgedeckt. Es gab also einen Schalter, von dem weder Du noch der Vermieter was wußte.

Irgend jemand hat diesen auf stumm geschaltet. Deiner Frage entnehme ich, dass die Gegensprechanlage anfangs ging und dann nicht mehr. Also muss irgend jemand dran rumgeschaltet haben. Aus Versehen oder nicht, mag dahin gestellt bleiben, in jedem Fall wurde das Gerät nun wieder instand gesetzt.

Um Streitigkeiten über Ursachen etc. einer kleinen Reparatur und Verantwortlichkeiten für die Kosten von vornherein auszuschließen, wurde in den meisten Mietverträgen die o. g. Klauel eingefügt. Es geht also jetzt nicht mehr darum, wer schuld ist, sondern rein darum, ob die notwendige Reparatur aufgrund der Klausel und aufgrund der Höhe der Kosten unter Kleinreparaturen fällt oder nicht.

Es ist doch ein guter Deal: Die kleinen Instandsetzungen trägst Du und die größeren der Vermieter. Auch bei größeren Sachen, die irgendwann mal den Geist aufgeben, könnte man oft darüber streiten, ob vielleicht der Mieter was kaputt gemacht hat. In der Regel muss der Vermieter die Mietsache instand halten, im Grunde wie am ersten Tag, auch wenn mal was durch Abnutzung kaputt geht. Insofern ist die Kleinreparaturklausel ein guter Deal:

Kleine Reparaturen zahlt der Mieter und die großen der Vermieter.

Ich gehe davon aus, dass du in einem Mehrfamilienhaus wohnst. Das Naheliegendste wäre gewesen, einen anderen Mieter zu befragen.

Dein Problem sehe ich ähnlich, als wenn dein Kühlschrank nicht ginge, du bestellst den Handwerker und der stellt fest, der Stecker ist nicht in der Steckdose.

Klar ist doch, wer hier die Rechnung zu bezahlen hat.

Eine Wechselsprechanlage ist kein Computer. Bei Inaugenscheinnahme und näherer Betrachtung findet man diverse Knöpfe, Schalter, Anzeigelämpchen. Da probiert man ganz einfach. Beschriftungen und Piktogramme tun ein Übriges.

Bist du den technisch so unbegabt? Du kannst mit einem PC umgehen und eine Sprechanlage sind böhmische Dörfer für dich?

Bezahl den Spaß und  vergiss das Ganze.

raznn 
Beitragsersteller
 07.12.2018, 18:24

Hörer abnehmen, Hörer auflegen, Taste B für 10 Sekunden drücken.

Klar, klingt jetzt logisch. Hätte genau so gut 5 Sekunden sein können oder Taste A, C, etc.

Wir haben einiges ausprobiert. Aber das mit dem Hörer abnehmen und auflegen? Für sowas gibt es nun mal Handbücher, die man aufbewahren sollte. Dann entstehen solche Situationen einfach nicht.

Ich kann beide Seiten nachvollziehen. Auch, dass der Vermieter sich auf diese Klausel bezieht.

Mir geht es eher ums Thema. Muss ich dafür zahlen, weil er schludrig mit seinen Unterlagen umgeht? Jetzt kann er sich die Funktionsweise schön notieren und hat etwas über seine Technik gelernt auf meine Kosten.

albatros  07.12.2018, 19:32
@raznn

Man lernt halt im Leben nie aus!

Frohe Vor- und Weihnachtszeit (trotz meines Senfes .., nimms nicht übel, bitte).

Ich habe bei Einbau der WSA  (Modernisierung)die BA dazu bekommen. Dein Vormieter hat sie vermutlich auch nicht gehabt oder aber verschlampt.

raznn 
Beitragsersteller
 07.12.2018, 18:02

1. War die Sprechanlage davor schon einmal defekt und es rauschte nur. Wurde dann behoben.

2. Bin ich für die Instandhaltung der Haustechnik nicht zuständig.

3. Wusste niemand anderes und wie gesagt selbst der Vermieter nicht von so einer Funktion.

4. Bin ich technisch versiert, aber nachher ist man immer schlauer.

5. Sehe ich es nicht ein, zu zahlen, weil Herr Vermieter die Gebrauchsanweisung verlegt hat.

6. Kann man noch so ein Technik-Junkie sein, aber kaufe mal heutzutage eine Waschmaschine und verzichte auf eine Anleitung.

albatros  07.12.2018, 18:07
@raznn

Aber die WSA ist doch nicht mit eine WM vergleichbar, ich bitte dich ...

Du hast recht.

muss er bezahlen. fertig