Wer soll zuerst die Scheidung einreichen,der Mann oder die Frau
Im September 2014 werden es Vier Jahre sein die wir Verheiratet wären. Seit vier Wochen leben meine Frau und ich getrennt. Also Sie sagte es mir ganz klar das Sie mich nicht mehr liebt und findet es Super wie es ist! Aber sie sagte mir auch das Sie die Scheidung nicht einreichen wird! Wenn dann soll ich es tuen. Nun zu meine Frage: Gibt es einen Nachteil für mich wenn ich die Scheidung als erster einreichen werde?
9 Antworten
Eine Vorteil für den, der die Scheidung zuerst einreicht, gibt es nicht. Aber in Bezug auf die anfallenden Kosten könnnte derjenige die Scheidung einreichen, der u. U. Prozesskostenhilfe bekommt. Derjenige, der die Scheidung einreicht, benötigt unbedingt eine Anwalt Der andere benötigt keinen Anwalt, wenn er mit allem einverstanden ist. Bei Geircht wird von Amts wegen die Scheidung mit Klärung des Versorgungsausgleiches gemacht.
PKH wird aber oft erst geprüft, wenn man den Prozesskostenvorschuss entrichtet hat....
Erkundige dich im voraus, wer die Kosten tragen wird! Unter Umständen ist das der Grund, weshalb dir da deine (Ex-) Frau den Vortritt lässt, evt. trägt derjenige, der die Scheidung einreicht, auch die Kosten ...
Derjenige, der die Scheidung einrecht, muss den Prozesskostenvorschuss entrichten, evtl. ist das der Grund für ihre Frau. Außerdem läuft erst einmal das Trennungsjahr, damit kann die Scheidung noch nicht eingereicht werden. Das kann eh nur ein Anwalt. Und wenn sie die Scheidung wollen, dann sollten sie sich an einen Anwalt wendeen, denn je länger die Ehe noch so andauert, desto mehr Versorgungsbezüge sich zu teilen, Vermögen etc.. Lassen Sie sich beraten.
Nun, wenn sie berufstätig sind, dann werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche gegeneinander aufgerechnet. Verdient einer deutlich mehr als der andere, werden entsprechende Rentenansprüche übertragen. Bei der Konstellation 1 Partner Vollzeit, einer Teilzeit oder einer "Großverdiener" und einer nur "Geringverdiener" summiert sich das auf. Und für das Ende dieser Aufrechnungszeit gilt der Monat vor Zustellung der Scheidungsklage. Wenn keiner sich offiziell trennt, es kein Trennungsjahr gibt, keiner die Scheidung einreicht, dann kann sich der, der weniger verdient, darüber freuen, dass der anderen Ehepartner für ihn mit in die Rentenkasse einzahlt (bildlich gesprochen). Und das kann nicht wenig sein, ich habe es durch...
Wenn Du die Scheidung einreichen möchtest, brauchst Du einen Anwalt. Diesen musst Du dann bezahlen. Wenn Du wenig Geld hast, kann Du Verfahrenskostenhilfe beantragen, dann kostet Dich die Scheidung nichts
Nicht dass ich wüßte. Einen Anwalt muß deine Frau sich auch nehmen. Hast du sie mal gefragt, warum sie die Scheidung nicht einreicht, obwohl es mit euch nichts mehr wird? Hole dir Rat bei einem guten Scheidungsanwalt/anwältin. Wenn es nichts mehr wird, warum also lange warten.
Was heißt das genauer: denn je länger die Ehe noch so andauert, desto mehr Versorgungsbezüge sich zu teilen?