Wer musst die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen?

3 Antworten

Der der dem Wohnungsnehmer den Wohnraum zur Verfügung stellt.

In dem Fall Deine Mutter.

Sie muß aber in der Wohnungsgeberbestätigung Angeben wer der Eigentümer (Vermieter) ist und natürlich diesen über Deinen Zuzug informieren.

Selbstverständlich der Vermieter. Das ist nicht Deine Mutter. Sie ist Wohnungsmieterin und nicht die Person, die die Wohnung "anbietet/hergibt". Erschreckend, wer sich hier zu Tipps berufen fühlt ohne jede Sachkenntnis. 

Ein Vermieter muss jeder Person zustimmen, die neu in eine Wohnung einzieht. Das ist ja gerade der Hintergrund der Meldegesetzänderung. Ansonsten könnte Deine Mutter ja auch 45 anderen Personen bestätigen, dass sie bei ihr wohnhaft sind. 


Deine Mutter muss die Erklärung ausfüllen, sie ist Wohnungsgeberin. Dass sie den Vermieter der Ordnung halber über Deinen Einzug informieren muss, solltest du auch wissen.

baghera  13.04.2016, 21:07

die mutter muss den vermieter nicht ordnungshalber informieren, sie muss seine zustimmung haben! wer dann wohungsgeber ist, hängt vom meldegesetz des jeweiligen bundeslandes ab.

toomuchtrouble  14.04.2016, 07:40
@baghera

Habe den Begriff "informieren" bewusst gewählt, weil die Aufnahme von engen Familienangehörigen, zu denen ein Sohn defininitiv gehört, keine Untervermietung darstellt (vgl. BayObLG GE 97, 1463).

Dieser Personenkreis darf ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters
aufgenommen werden, sofern keine Überbelegung der Wohnung vorliegt. Erforderlich ist lediglich eine Anzeige der Aufnahme, beispielsweise zur Neuberechnung von Nebenkosten wie z.B. Wasser, die pro Kopf berechnet wird.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/untermiet.htm


toomuchtrouble  14.04.2016, 07:51
@toomuchtrouble

P.S. Dass Mutter und Sohn dennoch untereinander einen Mietvertrag abschließen und Mutter die Erklärung ausfüllen darf, wollte ich der Vollständigkeit halber noch ergänzen.