Muss Vermieter nach Wasserschaden nur betroffenen Stellen oder die ganze Wand streichen?
Muss der Vermieter die komplette Bahn der Tapete, also oben bis unten neu tapezieren ????
+ Neu anstrich
Handwerker verbesserten lediglich die Beschädigung aus und klebten mehrere kleinere Tapeten Reststücke neu auf.
Musste da nicht wenigstens die ganze betroffene Wand neu tapeziert und gestrichen werden??!
Kann vielleicht jemand ein Urteil/Gesetz dazu nennen??
2 Antworten
Es reicht wenn ein Gipser kommt und die Stelle wieder füllt. Die Stelle muss dann neu gestrichen werden oder die Tapezierbahn neu gemacht.
Aber nicht die ganze Wand, nur wenn man es deutlich noch erkennt, dass mal ne Beschädigung dort war.
Ich rede eigentlich vom Streichen der Wände.
Ob er die komplette Wand oder nur die Schadstelle ausbessern muss?
Eine Bahn muss durchgehend sein.
Es muss nur die Schadstelle ausgebessert werden .... gefällt Dir das Ergebnis nicht, musst Du eben neu tapezieren
Ich rede eigentlich vom Streichen der Wände.
Ob er die komplette Wand oder nur die Schadstelle ausbessern muss?
er muss auch nicht die komplette Wand streichen ...
ja man würde halt deutlich erkennen das da gestrichen wurde da es eben neue Farbe ist.
Aber es muss eine Bahn von oben nach unten durchgehend sein?