Muss man vor Einzug eine Wohnung zur Miete tapezieren? Will unser neuer Vermieter....
Wir ziehen demnächst um in eine Wohnung die zur Zeit vom Vermieter komplett renoviert wird.(neue Fenster, Turen, Bad, Wc, Laminat). Der VM will aber dass wir die Tapezierung der Wohnung übernehmen. Ist das in Ordnung? Ich denke wenn er schon gründlich renoviert kann er auch tapezieren. Bieslang waren alle Wohnungen schon tapeziert man müsste nur streichen. Rechtlich gesehen, bin ich dazu gezwungen? Oder ist es als eine freiwillige Vereinbarung zwischen VM und Mieter möglich wenn wir zustimmen? Der Mietvertrag ist auf meinem Schreibtisch zum unterschreiben........wenn der VM recht haben soll werden wir die Wohnung nicht nehmen können, haben nur mündlich zugesagt. Die Wohnung ist 105qm gross, grob gerechnet kommts auf 375qm Tapezierfläche. Beim besten Kostenvoranschlag kommen wir nicht unter 2.000,-EUR . Abgesehen von den anderen Kosten beim Umziehen, die auch nicht gerade klein sind ist es uns zur Zeit unmöglich ..... Was meint Ihr?
18 Antworten
Wenn Ihr jetzt auf Eure Kosten tapeziert, kann Euer Vermieter dies nicht noch einmal beim Auszug von Euch verlangen.Ja, der Vermieter kann das Tapezieren auf Eure Kosten verlangen, da er den Mietvertrag in diesem Punkt frei gestalten kann. Will er selbst ( bzw. seine Handwerker ) tapezieren oder könnt Ihr es selbst machen oder selbst einen Handwerker aussuchen? Könnt Ihr Euch die Art der Tapete selbst aussuchen? Jedenfalls solltet Ihr darüber mit dem Vermieter eine Einigung finden, wenn Ihr die Wohnung haben möchtet. - Je länger Ihr übrigens in der Wohnung bleibt, um so vorteilhafter für Euch. Beim Auszug kann es Euch nämlich egal sein, wie dann die Tapete aussieht. Wenn Ihr nur kurzfristig drin bleiben wollt, würdet Ihr Eurem Vermieter eine relativ frisch tapezierte Wohnung hinterlassen.
klarakarlson, bringt Deine Kenntnisse mal auf den neuesten Stand. Diese Formel wurde vom BGH vor etlicher Zeit gekippt. ;-)
Du hast Recht mit Deinem BGH-Urteil
OK. Aber über dieser Punkt im Mietvertrag kann man doch noch handeln wobei der Vertrag von uns noch nicht unterschrieben ist? Seine Handwerker würden es tun aber auf unsere Kosten. Da werden wir wohl die Tapete selbst aussuchen dürfen, denk ich. Ich verstehe ja auch die Vorteile wenn wir langfristig in der Wohnung bleiben (wissen wir noch nicht) nur jetzt können wir die Kosten nicht tragen. Wenn sie aber umbedingt eine Tapette haben will (wir werden aber in der Wohnung wohnen, kann sie uns vorschreiben in einer tapezierten Wohung zu leben?)werden wir wohl alle damit leben müssen wenn diese von uns eigenhändig schräg angebracht werden, aus Mangel an Erfahrung :-)
Bitte achtet noch auf eins: Sind die Wände vor Eurem Einzug auch neu oder glatt verputzt?Wenn nicht, würde ich darauf bestehen, denn das könnte sonst noch aufwendig werden. Also bitte schaut Euch das auf jeden Fall an oder nehmt jemand mit. Und wenn Euer Vermieter schon Handwerker an der Hand hat, soll er Euch den doch benennen-vielleicht kann der Euch ja auch mal entgegenkommen. - Mit dem schräg anbringen - habt ihr niemand im Bekanntenkreis, der Euch das mal erklären kann? Sonst fragt noch mal hier.FG
Dies ist eine Frage der mietvertraglichen Vereinbarung.
Der VM kann Dir als Mieter Tapezieren übertragen, wenn Du den Mietvertrag unter dieser Voraussetzung unterschreibst.
...entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Unter besonderen Umständen kann er es von euch verlangen!
Der Mietvertrag steht vor mir, wir haben es zur Unterschreibung heute bekommen und ich denke noch kann man was ändern, oder?
Was wären diese "besonderen Umstände"?
...das wären z.B. schriftlich im Mietvertrag festgelegte Regelungen diesbezüglich oder aber eine vom Hausverwalter festgeschriebene Regelung.
Der Hausverwalter hat in dem Fall gar nichts zu sagen.
Und Regelungen im Mietvertrag müssen immer von beiden Seiten unterschrieben werden.
Wenn die Wohnung untapeziert übergeben wird so ist es Sache des Mieters ob er tapeziert oder nicht. Anderseits wer will ohne "Wandbemalung" wohnen. In Eigenarbeit sind es ja bei weitem annähernd keine 2000 Euro.
Handwerkliche Frage: wenn jetzt die Wände neu gespachtelt unde geputzt werden müssen (die Arbeiter haben viele Schichten alten Tapette abreissen müssen) kann man ja nachher direkt streichen, müssen die Wände extra für Tapette vorbereitet werden, oder kann man direkt Rauhputz anbringen und es dann ja später noch Tapezieren?
Ne, der Mietzins wird für die fertige Wohnung gefordert.
Aber, ihr könnt vereinbaren, dass ich Mietnachlass für einige Zeit bekommt. Und es hat den Vorteil, dass ihr bestimmen könnt, was an die Wände kommt.
Hinweis: Immer erst Bilder von der Wohnung machen, bevor ihr einzieht, sonst habt ihr beim Auszug eventuell hohe Kosten an der Backe für Renovierungen, die ihr gar nicht machen müsst.
Empfehlenswert ist eine Mietergemeinschaft, die sind erfahren und haben gute Berater.
Doch ich denk Mietnachlass kann man vielleicht verlangen: wir machen ja eine Investition in seine Wohnung. Wenn wir nach 2,5 Jahre ausziehen hat sie noch immer frisch tapezierte Wände, oder? Denn ich denk nicht das der nächste Mieter diese Tapete, wenn fahgerecht angebracht und noch gut erhalten ist, ausreisst und eine neue drauf macht?
Wofür den Mietnachlass verlangen? Dazu gibt es keinen Grund.
Es ist frei verhandelbar, wenn du beim Einzug mit einer Wohnung nicht zufrieden bist und sie im besseren Zustand haben willst. Meistens hält ein Neumieter die Klappe, weil er sonst die Wohnung nicht bekommt. Aber nach Vertragsabschluss solltest du immer noch einmal einen Wohnungszustand dokumentieren, und es gibt auch Vermieter, die nachträglich entgegenkommend sind.
Korrekt. Dazu gibt es keinen Grund
Ihr müsst es ja wissen, demnach habe ich grundlos nach Einzug einen Nachlass bekommen.
Wenn man bei Einzug Mängel entdeckt, dann muss der Vermieter diese beseitigen. Dafür gibt es keinen Mietnachlass. Es sei denn, man hat das vor Abschluss des Vertrages so vereinbart und fdann festgehalten.
Stimmt doch garnicht..Da gibt es Richtlinien wie oft renoviert werden muß..Bad/Küche alle 3Jahre etwa,Wohnräume alle 4Jahre,Schlafraum alle 5Jahre...Man darf die Wohnung nicht vergammeln lassen...