Wer muss einen Feuerwehr Einsatz bezahlen?

4 Antworten

Naja wenn er die Feuerwehr selbst nicht gerufen hat schätze ich, dass er nicht Zahlen muss. Argument könnte ja sein „natürlich habe ich nicht angerufen, ich habe schließlich erkannt, dass keine Straßen/Umweltschäden entstanden sind und ich aus eigener Kraft hier wegkomme“.

Allerdings sage ich ehrlich, dass ich mich da nicht mit den genauen Bestimmungen auskenne wann man blechen muss und wann nicht. Das wäre jetzt hier eine Argumentation nach Logik.

Wie wäre es Mal damit, den zuständigen Sachbearbeiter persönlich zu kontaktieren?

In zwei Jahren war ja wohl genug Zeit. Dass Rechnungen immer teuerer werden, je länger man sie aussitzt, ist ja logisch. Lustig wird's, wenn die Rechnung an ein Inkassounternehmen geht, was bei dem Zeitraum eigentlich schon längst der Fall hatte sein müssen.

900€ sind völlig in Ordnung, anscheinend wurde der Einsatz als "Bereitstellung ohne Tätigkeit" geführt. Um zu erfahren, wie die Kosten zustande kommen, würde ich die Gebührenordnung der Kommune lesen. Das sieht dann in etwa so aus:

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Die Gebührenordnung, welche die Fahrzeuge des Rettungsdienstes betrifft, ist bei uns nochmal extra geführt, ist aber das selbe System.

Kostenpflichtig ist der Inanspruchnehmer, solange der Anrufer im guten Glauben gehandelt hat und keine böswillige Alarmierung nachzuweisen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Recht, Geld, Auto und Motorrad)

Also: Grundsätzlich ist es so, dass die Stadt oder Gemeinde für bestimmte Einsätze ihrer Feuerwehr Gebühren verlangen kann.
Für welche Einsätze, das regelt das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslands. Auf Basis dieses Landesgesetzes kann die Stadt oder Gemeinde dann eine kommunale Gebührensatzung für ihre Feuerwehr erlassen.

In allen mir bekannten Feuerwehrgesetze der Länder sehen Gebühren u.a. für Einsätze vor, die durch den Betrieb von Straßen-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht worden sind.
Der Grund hierfür ist, dass diese Fahrzeuge einem Versicherungszwang (mind. Haftpflichtversicherung) unterliegen.

Das wiederum bedeutet, dass Dein Bruder die Rechnung gar nicht selbst zahlen muss. Er kann sie an seine Haftpflichtversicherung weiterreichen. Da die aber nicht gerne zahlen, würden die dann auch gegen den Gebührenbescheid angehen wenn sie der Meinung sind, dass dieser nicht gerechtfertigt wäre.

Von der Person selber kam keine Hilfe. Die Feuerwehr kam und wollte das Auto vom Bruder rausziehen jedoch hatte dieser weder die Feuerwehr gerufen

Das ist zunächst einmal irrelevant. Der Zeuge hat seine Pflicht getan, indem er einen mutmaßlichen Unfall beobachtet und in bestem Gewissen den Notruf abgesetzt hat. Sicherlich wär es besser gewesen, wenn er angehalten und sich selbst ein Bild der Lage gemacht hätte. Ich habe aber auch vollstes Verständnis dafür, wenn beispielsweise eine allein im Auto fahrende Frau nachts allein im Dunkeln auf einer einsamen Landstraße nicht anhalten möchte. Mit dem Notruf ist sie ihrer Mindestpflicht nachgekommen. Dass Dein Bruder nicht die Feuerwehr gerufen hat ist ebenso uninteressant. Wenn es, wie vom Anrufer vielleicht befürchtet, ein schwerer Unfall gewesen wäre, dann wäre er dazu gar nicht mehr imstande gewesen.

und er hatte sein Auto selber schon raus gekriegt.

Ok. Dennoch ist es richtig, dass seine Personalien aufgenommen werden. Denn auch dann, wenn er "nur" auf den Grünstreifen gekommen ist, hat er sehr wahrscheinlich einen Flurschaden verursacht, für den er aufkommen muss. Dafür reicht es schon aus, wenn die Straßenmeisterei dann das Loch bzw. die Reifenspur im Grünstreifen wieder auffüllen muss. Normalerweise erfolgt gibts dafür auch einen Strafzettel der Polizei mit geringer Ordnungsstrafe.

Ich kann nun nicht sagen, was genau die Feuerwehr vor Ort getan hat. Das Fahrzeug bergen musste sie ja offensichtlich nicht und Öl oder andere Betriebsstoffe sind nach Deiner Beschreibung ja auch nicht ausgelaufen. Musste sie evtl. die Straße reinigen (der auf dem Grünstreifen aufgewühlte Dreck kann bei Regen auf der Straße zu einem gefährlichen Schmierfilm führen).
Infofern kann ich Dir nicht beantworten, ob der Gebührenbescheid in Art und Höhe in Ordnung ist oder nicht.

Das alles hätte Dein Bruder aber in den letzten 2 (!) Jahren schon längst alles klären können. Ein Widerspruch hat ja offensichtlich nichts gebracht. Dann wäre der richtige Weg gewesen, einen Anwalt einzuschalten, sich beraten zu lassen und ggfs. gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Oder er hätte ihn wie gesagt an seine Versicherung weiter gereicht und abgewartet.
Einfch nicht zahlen, das geht natürlich nicht...

Und was hat der Widerspruch ergeben?

Notfalls muss er vor dem Verwaltungsgericht klagen. Hat er einen Anwalt?

Ist es den Ärger wert?