Mit auto in Graben gerutscht (NUR SACHSCHADEN) folgen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bin kein Jurist, würde das aber so einschätzen:

1. Überhöhte Geschwindigkeit: die ist nicht nachweisbar und die Schätzung einer älteren Dame des Gegenverkehrs ist völlig unwichtig. Dazu ist sie überhaupt nicht in der Lage. Sollte trotzdem was wegen überhöhter Geschwindigkeit kommen, würde ich einen Anwalt nehmen, der die Aussage dann zerpflückt.

2. Gefährdung durch fahren in der Mitte: wie soll das denn gehen wenn du nach rechts von der Fahrbahn abkommst? Entweder oder. Ohne Gegenverkehr ist es durchaus üblich, auf sehr engen Straßen etwas über der Mitte zu fahren. Bei einem Vorwurf in diese Richtung wäre evtl. auch ein Anwalt angebracht. Du kannst auch behaupten, die Dame selber wäre gar nicht ganz rechts gefahren sondern war bis zur Mittellinie unterwegs, sodass du extrem weit nach rechts musstest und das als Anfänger halt falsch eingeschätzt hast, wie breit das Auto ist.

3. Abkommen von der Fahrbahn mit Sachschaden: kostet 35,- Bußgeld ohne Punkte. Das dürfte daher auch keinen Einfluss auf die Probezeit haben.

Bleibe bei deiner Aussage, die können die nichts machen. Lass dich bloß nicht von der Polizei irgendwie verarschen, sowie;  es haben sich Zeugen gemeldet, geben sie zu, o.ä. !! 

Dann sagst du, du willst wissen wer die Zeugen sind !!

An deiner Stelle würde ich jetzt vorerst mal abwarten was kommt. Wenn die dir irgendwie blöd kommen, dann lege Widerspruch ein und schalte einen Anwalt ein!!  Aber wie gesagt, bleibe bei deiner Aussage und lass dich nicht von der Polizei in die enge treiben, das ist nämlich die Masche von der Polizei!!

warte erst mal ab, was sie dir zur last legen

warum labert die so shice, die hat doch gar nix damit  zu tun?

warum ruft ihr die polizei, hättest kollegen gerufen, der dich rauzieht und die alte nach hause geschickt

es ist nicht aussage gegen aussage, ihre 130 sind vollkomen belanglos, weil sie nicht mal die V schätzen kann, ist einfahc nichtig, ihre aussage zur V


Hanullu 
Beitragsersteller
 11.02.2016, 15:28

Das problem war mein Auto war so kaputt das ich nicht weiter fahren konnte weil Kühlflüssigkeit ausgetreten ist und ich abschlpppdients rufen musste und es nicht mein auto war . sondern firmenwagen

CiaoClinton  11.02.2016, 15:30
@Hanullu

ja und, warum die polizei rufen?


ist egal, warte ab, was passiert, nimm zur not einen anwalt



Kleckerfrau  11.02.2016, 15:36
@CiaoClinton

Viele AN haben die Anweisung bei einem Unfall mit dem Firmenwagen die Polizei anzurufen.

CiaoClinton  11.02.2016, 15:36
@Kleckerfrau

aber nicht, wenn er in einen graben fährt, ohne beteiligte

Warte erst mal ab, was im Bußgeldbescheid steht. Ich glaube nicht, das du den Lappen los wirst. Und die Dame kann viel erzählen wenn der tag lang ist. Die kann doch gar nicht abschätzen wie schnell du tatsächlich warst.

Da ja außer dir und dieser Frau niemand dabei war, kann also nur eine evtl. Unfallaufnahme der Polizei hier etwas mehr Licht in die Sache bringen.

Ob du dann deinen Führerschein abgeben musst, kann hier auch niemand entscheiden.