Wer kennt sich mit Mietrecht / Besuchsrecht für Katzen aus?

6 Antworten

Auch die Aufnahme von Tieren zur Pflege bedarf der Zustimmung des Vermieters. Genau wie die Haltung darf er auch hier nur begründet ablehnen.

Es gibt kein Gesetzt, welches Tieren ein Besuchsrecht einräumt. Natürlich darf ein Mieter Besuch mit Tieren empfangen. Ein "Besuch" vom Tier ohnen seinen Menschen allerdings, braucht die Zustimmung des Vermieters.

Ich habe gehört dass es ein Besuchsrecht für Tiere gibt, finde aber keinen Gesetzestext dazu.

Hast Du nicht ganz richtig gehört.

Erlaubt ist z.B. Besuch mit Hund, aber nicht der Besuch eines Hundes oder die Pflege.

Das wird bei Katzen nicht anders sein.

imager761  29.10.2016, 08:03

Erlaubt ist z.B. Besuch mit Hund

Das ist falsch: Der VM darf aus Rechtsgrund Fürsorge- und Schutzpflicht immer dann, wenn dem berechtigte Interessen entgegenstehen, etwa eine bekannte Tierhaarallergie, gerügte Verschmutzung oder Lärm, andere Weisung erteilen.

In dem Fall ist dem M unter Abwägung der widerstreitenden Interessen durchaus zuzumuten, seine Besucher aufzufordern, ohne ihren Vierbeiner vorbeizukommen.

G imager761

johnnymcmuff  29.10.2016, 10:44
@imager761

Man halt Dich geschlossen meine Antwort ist nicht falsch; allenfalls unvollständig, bzw. kannst Du Dir sonstwo hinstecken weil Du selber ja nicht mal Fehler eingestehen kannst Du Fatzke.

Nur in Ausnahmefällen kann er es verbieten.

johnnymcmuff  29.10.2016, 10:48
@imager761

Lasse andere User und mich einfach in Ruhe und wenn Du schon etwas korrigieren willst dann Deine Einstellung oder solltest zumindest Beweise für Deine Meinung bringen.

Tierhaltung darf nach neuerem Gesetz im Mietrecht nicht mehr verboten werden. Es darf nur untersagt werden, wenn massive Störungen auftreten und z.B. der Hausfrieden gefährdet ist. Oder zu viele Tiere gehalten werden.

Ihr Freund darf also die Katzen aufnehmen. Mieter haften natürlich für die Schäden, die ein Tier in einer Mietwohnung verursacht, z.B. an den Tapeten, wenn diese der Vermieter angebracht hat. 


DarthMario72  31.10.2016, 13:23

Tierhaltung darf nach neuerem Gesetz im Mietrecht 

Das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern nur durch die Rechtsprechung.

Ein Gesetz dazu gibt es nicht!

Bei der Haltung von Katzen - genauso wie bei Hunden - ist es so, dass ein generelles Verbot des Vermieters unwirksam ist. Er darf die Haltung dann verbieten, wenn er es plausibel begründen kann. Wenn dein Kumpel deine Katze aber nur für vier Tage zur Pflege aufnimmt, ist das etwas anderes. Ein solcher Besuch ist nicht gleichzusetzen mit der Haltung, der Vermieter hat also noch weniger mitzureden. Vielleicht findet ihr hier ein paar hilfreiche Infos: http://www.mietrecht.org/tierhaltung/mietwohnung-tiere-zu-besuch/

Ich habe gehört dass es ein Besuchsrecht für Tiere gibt

Da hast du etwas Falsches gehört: Ob sich Hund oder Katze in der Mietsache aufhalten dürfen, bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des VM und darf widrigenfalls durch unverzügliches Beseitungsverlangen und sogar fristlose Kündigung durchgesetzt werden.

Einem Tierharallergiker oder Asthmatiker ist es nämlich schnurz, ob seine Anfälle durch eine Katze ausgelöst wurden, die lediglich als Pflegetier kurzzeitig gehalten wird :-)

Deine Überlegung ist also völlig richtig: Vermieter vorher fragen oder sich eine Tierpension suchen :-)

G imager761

johnnymcmuff  29.10.2016, 10:51

Ob sich Hund oder Katze in der Mietsache aufhalten dürfen, bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des VM



 Um es mit Deine Worten auszudrücken, die Du so gerne benutzt:

Rechstirriger Blödsinn

Besuch  mit Hund erlaubt,nur Hund ist nicht gestattet und nur in Ausnahmefällen kann ein Vermieter es verbieten.

Man muss dem Vermieter auch nicht sagen, wenn Besuch mit Hund kommt.

Wenn doch, wo steht das?



imager761  30.10.2016, 06:11
@johnnymcmuff
IBesuch  mit Hund erlaubt,nur Hund ist nicht gestattet

OMG, liest du eigentlich deinen Schwachsinn, bevor du ihn sendest?

und nur in Ausnahmefällen kann ein Vermieter es verbieten.

Genau von diesem Ausnahmefall, einer dokumentierten Tierhaarallergie, habe ich gesprochen. Und die verbietet eben jedem, mit (s)einem Hund oder Katze das Haus (zu) betreten (zu lassen) und damit lebensbedrohliche Anfälle des Allergikers billigend in Kauf zu nehmen.

Wenn doch, wo steht das?

Im Mietvertrag, der Hausordnung oder Anweisung des Eigentümers?

Und die ergibt sich aus notweniger Abwägung der widerstreitenden Interessen aus der Fürsorge- und Schutzpflicht des Vermieters allen Parteien gegenüber.

Da kannst du die hierüber herrschende Meinung der Rechtsprechung weiterhin ignorieren und deinen rechtirrigen Blödsinn posten wie du lustig bist.

Das es dir oft nicht nur an Sachkenntnis, sondern Empathie gegenüber Betroffenen mangelt, kann man in deinen Meinungsäußerungen zu Mietfragen fast täglich nachlesen - hilfreich geht anders.