Wer kennt sich mit Mietrecht / Besuchsrecht für Katzen aus?
Ich werde im November von Mittwoch bis Sonntag wegfahren. Ein Kumpel würde in der Zeit meine 2 Katzen zur Pflege aufnehmen (er arbeitet und wohnt weiter weg, sonst würde er auch vorbei kommen). Allerdings darf er keine Haustiere in der Wohnung halten. Ich habe gehört dass es ein Besuchsrecht für Tiere gibt, finde aber keinen Gesetzestext dazu. Kann mir jemand helfen? Er würde den Vermieter natürlich vorher fragen nur dachten wir uns, dass es vielleicht hilfreich ist etwas in der Hand zu haben.....
Schon mal vielen Dank für hilfreiche Antworten!
6 Antworten
Auch die Aufnahme von Tieren zur Pflege bedarf der Zustimmung des Vermieters. Genau wie die Haltung darf er auch hier nur begründet ablehnen.
Es gibt kein Gesetzt, welches Tieren ein Besuchsrecht einräumt. Natürlich darf ein Mieter Besuch mit Tieren empfangen. Ein "Besuch" vom Tier ohnen seinen Menschen allerdings, braucht die Zustimmung des Vermieters.
Ich habe gehört dass es ein Besuchsrecht für Tiere gibt, finde aber keinen Gesetzestext dazu.
Hast Du nicht ganz richtig gehört.
Erlaubt ist z.B. Besuch mit Hund, aber nicht der Besuch eines Hundes oder die Pflege.
Das wird bei Katzen nicht anders sein.
Man halt Dich geschlossen meine Antwort ist nicht falsch; allenfalls unvollständig, bzw. kannst Du Dir sonstwo hinstecken weil Du selber ja nicht mal Fehler eingestehen kannst Du Fatzke.
Nur in Ausnahmefällen kann er es verbieten.
Lasse andere User und mich einfach in Ruhe und wenn Du schon etwas korrigieren willst dann Deine Einstellung oder solltest zumindest Beweise für Deine Meinung bringen.
Tierhaltung darf nach neuerem Gesetz im Mietrecht nicht mehr verboten werden. Es darf nur untersagt werden, wenn massive Störungen auftreten und z.B. der Hausfrieden gefährdet ist. Oder zu viele Tiere gehalten werden.
Ihr Freund darf also die Katzen aufnehmen. Mieter haften natürlich für die Schäden, die ein Tier in einer Mietwohnung verursacht, z.B. an den Tapeten, wenn diese der Vermieter angebracht hat.
Tierhaltung darf nach neuerem Gesetz im Mietrecht
Das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern nur durch die Rechtsprechung.
Ein Gesetz dazu gibt es nicht!
Bei der Haltung von Katzen - genauso wie bei Hunden - ist es so, dass ein generelles Verbot des Vermieters unwirksam ist. Er darf die Haltung dann verbieten, wenn er es plausibel begründen kann. Wenn dein Kumpel deine Katze aber nur für vier Tage zur Pflege aufnimmt, ist das etwas anderes. Ein solcher Besuch ist nicht gleichzusetzen mit der Haltung, der Vermieter hat also noch weniger mitzureden. Vielleicht findet ihr hier ein paar hilfreiche Infos: http://www.mietrecht.org/tierhaltung/mietwohnung-tiere-zu-besuch/
Ich habe gehört dass es ein Besuchsrecht für Tiere gibt
Da hast du etwas Falsches gehört: Ob sich Hund oder Katze in der Mietsache aufhalten dürfen, bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des VM und darf widrigenfalls durch unverzügliches Beseitungsverlangen und sogar fristlose Kündigung durchgesetzt werden.
Einem Tierharallergiker oder Asthmatiker ist es nämlich schnurz, ob seine Anfälle durch eine Katze ausgelöst wurden, die lediglich als Pflegetier kurzzeitig gehalten wird :-)
Deine Überlegung ist also völlig richtig: Vermieter vorher fragen oder sich eine Tierpension suchen :-)
G imager761
Ob sich Hund oder Katze in der Mietsache aufhalten dürfen, bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des VM
Um es mit Deine Worten auszudrücken, die Du so gerne benutzt:
Rechstirriger Blödsinn
Besuch mit Hund erlaubt,nur Hund ist nicht gestattet und nur in Ausnahmefällen kann ein Vermieter es verbieten.
Man muss dem Vermieter auch nicht sagen, wenn Besuch mit Hund kommt.
Wenn doch, wo steht das?
IBesuch mit Hund erlaubt,nur Hund ist nicht gestattet
OMG, liest du eigentlich deinen Schwachsinn, bevor du ihn sendest?
und nur in Ausnahmefällen kann ein Vermieter es verbieten.
Genau von diesem Ausnahmefall, einer dokumentierten Tierhaarallergie, habe ich gesprochen. Und die verbietet eben jedem, mit (s)einem Hund oder Katze das Haus (zu) betreten (zu lassen) und damit lebensbedrohliche Anfälle des Allergikers billigend in Kauf zu nehmen.
Wenn doch, wo steht das?
Im Mietvertrag, der Hausordnung oder Anweisung des Eigentümers?
Und die ergibt sich aus notweniger Abwägung der widerstreitenden Interessen aus der Fürsorge- und Schutzpflicht des Vermieters allen Parteien gegenüber.
Da kannst du die hierüber herrschende Meinung der Rechtsprechung weiterhin ignorieren und deinen rechtirrigen Blödsinn posten wie du lustig bist.
Das es dir oft nicht nur an Sachkenntnis, sondern Empathie gegenüber Betroffenen mangelt, kann man in deinen Meinungsäußerungen zu Mietfragen fast täglich nachlesen - hilfreich geht anders.
Das ist falsch: Der VM darf aus Rechtsgrund Fürsorge- und Schutzpflicht immer dann, wenn dem berechtigte Interessen entgegenstehen, etwa eine bekannte Tierhaarallergie, gerügte Verschmutzung oder Lärm, andere Weisung erteilen.
In dem Fall ist dem M unter Abwägung der widerstreitenden Interessen durchaus zuzumuten, seine Besucher aufzufordern, ohne ihren Vierbeiner vorbeizukommen.
G imager761