…Wer kann mir helfen?
Hallo liebe Leute. Ich bin eine Verkäuferin und habe mein General Schlüssel für mein Laden verloren. nun soll ich für alles haften!!! (die ganzen Läden Schlösser müssen gewechselt werden+ Unser Laden)Ich arbeite ohne Arbeitsvertrag und mündlich hatten wir ihn abgesprochen aber er hat nix geäußert von Schaden denn ich tragen könnte wenn der Schlüssel verloren geht. Leider bin ich nicht versichert.
was soll ich tuen ?
6 Antworten
Geh zu einem Anwalt. Wenn du dir keinen leisten kannst, kannst du Anwaltshilfe beantragen, zb im Amtsgericht.
Und schließe um Himmels Willen eine Haftpflichtversicherung ab!
Den Schlüssel wiederfinden oder zahlen. Und dann für die Zukunft daraus lernen.
Nur wenn du bei der Übergabe des Schlüssels (SCHRIFTLICH) auf das Verlustrisiko hingewiesen wurdest, haftest du dafür. Hast du dafür unterschrieben? Wenn ja, hättest du ja auch für ca 20 € Jahresbeitrag einen Zusatz in deine Versicherung einschließen lassen können.
Wurdest du nicht auf das Risiko hingewiesen, musst du auch nichts zahlen.
Grundsätzlich haftet derjenige, der einen Schaden verursacht -- bei Arbeitnehmern ist das beschränkt:
In der Regel habe der Arbeitnehmer bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit den Schaden alleine zu tragen. Bei leichter Fahrlässigkeit trage der Arbeitgeber den Schaden in voller Höhe. Bei mittlerer Fahrlässigkeit sei der Schaden unter Berücksichtigung aller Umstände quotal zu verteilen.
Es kommt nun darauf an, wie man den Schlüssel verloren hat - hat man seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen und in welchem Umfang?
Wenn der Laden gemietet ist, dann sind die Hauptkosten ja als Schadenersatz für den Vermieter - für diesen Teil ist einem Unternehmen zuzumuten, eine entsprechende Schlüsselversicherung anzuschließen (ist i. d. R. in der haftpflichtversicherung enthalten) - hat er diese nicht, wirkt sich das auf den Schadenersatzanspruch gegenüber dem ArbN günstig aus.
Generell nichts unterschreiben, was ein Schuldanerkenntnis darstellen könnte und die Sache gerichtlich klären lassen (bzw. einen Rechtsanwalt einschalten), wenn der ArbG die Forderung stellt.
In den meisten Fällen sind diese Forderungen nämlich überzogen.
Vom Gehalt darf er nichts abziehen (Aufrechnung) wenn dein Nettogehalt unter der Pfändungsfreigrenze liegt - auch hier sollte man keine Zustimmung erteilen, die einem dann schon einmal untergejubelt wird.
Auch Unternehmen können eine Schlüsselversicherung abschließen, die in der Haftpflicht enthalten ist.
Ja, aber für Fremdschäden und nicht für Eigenschäden, wie vorliegend.
Ich habe doch geschrieben: "Wenn der Laden gemietet ist..." - der Vermieter ist hier dann immer der Geschäfigte...
Stimmt. Und wenn der Vermieter eine (Betriebs-)Haftpflichtversicherung mit Schlüsselverlust besitzt, bezieht sich der Verlust auf Schlüssel Dritter, aber nicht die eigenen.
Niemand kann sich selbst haftpflichtig machen!
…Danke danke danke !!!
Fundbüros abklappern. Überwachungsvideos checken. Ob du da raus kommst weis ich gerade nicht.
Dieser Umstand gilt für private Haftpflichtversicherungen.