Wer kann mir die 1-% Regelung genau erklären?
Hallo,
nehmen wir an ich habe ein privates Fahrzeug, welches ich finanziere. Jetzt möchte mir mein AG ein Dienstfahrzeug stellen. Dazu habe ich fragen.
Wenn ich das Dienstfahrzeug nicht privat nutze, muss ich dafür dann etwas zahlen?
Sagen wir ich habe 3000€ Brutto und das Fahrzeug kostet 30000, wieviel habe ich nach abzug vom Netto über?
Gibt es eine Möglichkeit das Privatfahrzeug zu verkaufen obwohl es finanziert ist?
3 Antworten
Wenn du es nur dienstlich nutzt muss dein AG Dafür aufkommen ansonsten. wird dir 1 % des Neupreises berechnet -> 300€
Also wenn ich es nur dientslich nutze dann muss ich weder sprit noch irgendwas zahlen? Geht um Außedienst.
Dein Privatfahrzeug kannst Du mit Zustimmung des Finanzierers verkaufen, wenn Du mit dem Erlös den Kredit ablösen kannst.
Die 1%-Regelung ganz kurz:
Ein Prozent des Neupreises (z.B. 300 Euro) werden dir zum Bruttolohn hinzugerechnet. Nach Abzug der Steuern werden die 300 Euro wieder vom Verdienst abgezogen. D.h. du musst ein Prozent (300 Euro) des Neuwagenpreises versteuern.
Ausführlicher: http://www.steuer-schutzbrief.de/1-prozent-regelung.html
Berechnet heißt in diesem Fall, dass 300 Euro brutto mehr versteuert werden müssen. Auf die Sozialabgaben hat es keine Auswirkung.