Glatteis, Hingefallen Hose kaputt. Wer ist schuld?
Hi:) Bin heute morgen um 7:15 zum Bus gelaufen und unsere Nachbarn habe ihren Gehweg nicht gestreut. Der war Spiegel Glatt und ich bin mit einer neuen Jeans hingefallen die jetzt einen riesigen Riss hat den man nicht nähen kann. Ist der Nachbar Schuld? Hätte er um die Uhrzeit nicht schon streuen müssen? Kann ich wegen der Hose zu ihm? Gruß:)
18 Antworten
Im Winter sind Hauseigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Gehweg vor ihrer Haustür gestreut ist.
Geh mal heute nachmittag zu dem Nachbarn und erzähle ihm "freundlich", dass Du vor seinem Haus hingesegelt bist und Deine Hose dadurch kaputt ist.
lg Lilo
Hey furbo
Richtig.
Spätestens wenn die Sache einen Anwalt benötigt erledigt sich das oft.
Viele drohen und schreien nach einem Anwalt,können oder wollen sich letztlich aber keinen leisten.
In dem Fall auch völlig unsinnig.
>Hauseigentümer sind nur dann verpflichtet, zu räumen, wenn es in der Satzung festgelegt ist. Ansonsten besteht keine Räumpflicht.
Ein Blick in die örtlichen Satzungen verschafft Aufklärung. Ist dort nichts vermerkt, sollten Sie sich beim Winterdienst an der allgemeinen Rechtsprechung orientieren, so der Nachrichtensender n-tv: Während der Woche sind Sie dann zwischen 7 und 20 Uhr zum Räumen und Streuen verpflichtet, am Wochenende oder an Feiertagen beginnt der Winterdienst erst zwischen 8
und 9 Uhr.
http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/recht-steuern/id_61348630/streuen-im-winter-was-ist-verboten-was-ist-pflicht-.html
Und wenn er auf stur macht weil ich keine Zeugen habe?
Hey LiselotteHerz
Geh mal heute nachmittag zu dem Nachbarn und erzähle ihm "freundlich", dass Du vor seinem Haus hingesegelt bist und Deine Hose dadurch kaputt ist.
Das wird schwierig mit der Beweislage-behauten kann ein Geschädigter viel.
Eine Hose kann immer und überall reißen. Keine Zeugen?-dann würde ich mich als Eigentümer nicht darauf einlassen. Wenn sich das rumspricht klingelt es ständig an meiner Tür.
Derartige Vorfälle müssen sofort! geregelt werden.
Dann hast du ein Beweisproblem. Nur weil du hinfällst ist nicht automatisch der Anlieger in der Haftung. In der Haftung ist er nur dann, wenn er schuldhaft einer ihm obliegenden Pflicht nicht nachkommt und diese NACHWEISBAR ursächlich für einen Schaden ist.
Deshalb habe ich ja geschrieben "Freundlich", denn beweisen kann er das ja nicht. Dann hätte er dort sofort klingeln müssen und sagen müssen, ich bin eben gestürzt und ein schlechter Mensch muss das dann immer noch nicht glauben.
Ja, und dazu hätte er noch sagen müssen, dass er trotz der Glatteisgefahr gerannt ist.
“““ich bin eben gestürzt und ein schlechter Mensch muss das dann immer noch nicht glauben.“““
Also sind Menschen, die misstrauisch sind schlechte Menschen?
Bitte sage mir wo du wohnst, denn ich benötige auch neue Kleidung. Dann kann ich auch gleich erfahren, was für ein herzensguter Mensch du bist...;-)
Wenn vor Türe ein/e jung/er Frau/Mann steht und mir mitteilt, dass sie/er heute morgen auf meinem Grundstück hingefallen sei und ich die dadurch entstandene Schäden (von vor 7 Stunden) hier, eine zerrissene Jeans-Hose, ersetzten solle, würde ich ihr/ihm raten langsamer zu laufen oder mir meine Schuld zu beweisen - natürlich freundlich ;-)
Ebenso wie der Nachbar eine Pflicht zum streuen hat, wird von dir verlangt das Du entsprechend den Witterungsverhältnissen vorsichtig unterwegs bist.
Wenn Du gelaufen bist bei diesen Wetter wirst Du auf den Kosten sitzen bleiben, ebenso kann dein Schuhwerk von Ausschlag sein.
Bist Du hingegen vorsichtig gegangen, könntest Du Ansprüche geltend machen, aber da wäre dann die Jeans gewiss nicht durch einen Riss beschädigt.
Du bist selbst daran Schuld, dass du hingefallen bist. Du hast ja schließlich trotz Schnee und Glätte nicht aufgepasst, wo du hin läufst.
Rechtlich gesehen müssen Hauseigentümer den Gehweg von Glätte befreien (Streuen)
Du kannst Ihn natürlich freundlich darauf hinweisen, dass du vor seinem Haus ausgerutscht bist und dadurch deine Hose kaputt gegangen ist.
Wenn er kulant ist, wird er dir die Hose vielleicht bezahlen. Aber wenn nicht, bleibt dir nur der Weg über eine Zivilklage.
Hier wirst du aber wohl keinerlei Chancen haben, da du in der Beweislast bist. Sprich du musst beweisen, dass es vor seinem Haus auch glatt war. Dies geht nur mit Zeugen und aussagekräftigen Fotos / Videos vom Unfallzeitpunkt.
Wieso sollte der Nachbar schuld sein, wenn Du hinfällst?
Und wieso sollte der Nachbar Deinen Schulweg streuen müssen?
Für das Streuen der Straßen ist meines Wissens nach die Stadt verantwortlich und solltest Du über das Grundstück des Nachbarn gelaufen sein, so hast Du dieses unbefugt betreten.
Ganz unabhängig davon war mit Sicherheit auch eindeutig ersichtlich, dass die Straße glatt war.
So hättest Du Dich also vorsichtiger fortbewegen oder aber einen anderen Weg wählen können.
Kurz und knapp: Nein, den Nachbarn kannst Du nun wirklich nicht dafür verantwortlich machen.
In den meisten Gemeinden diese Landes ist die Räumpflicht für Gehwege den Anliegern übertragen. Insofern ist deine Antwort in der Pauschalität zumindest falsch.
Daher die Wörter "meines Wissens nach", die retten einen immer. ^^
Danke für die Ergänzung.
Die Nachbarn hätten streuen müssen, haben das aber vielleicht auch getan. Ob die jedoch zeitliche Pflichten gibt und der Weg alle 5 Minuten geprüft werden muss, ob erneut geräumt oder gestreut werden muss, dass weiss ich nicht.
Ich finde Unfälle dürfen auch gerne mal Unfälle sein.
Gerade für den Winter finde ich es eine Unsitte so mit Salz um sich zu werden, tags tauts an, läuft weg und dann ist es sofort wieder spiegelglatt. Was ist aus dem guten alten Steusplit geworden? Friert mit fest und man hat Grip.
Hauseigentümer sind nur dann verpflichtet, zu räumen, wenn es in der Satzung festgelegt ist. Ansonsten besteht keine Räumpflicht.
Und wenn eine Räumpflicht bestände, sind noch andere Faktoren ausschlaggebend, wie z.B. die Zumutbarkeit des Räumens. Der Anlieger ist nicht verpflichtet, unter allen Umständen einen Weg eis- und schneefrei zu halten.
Wir haben halt Winter und nicht jeder, der hinfällt, kann andere haftbar machen.
Überall auf der Welt fallen Leute hin, stehen auf und gehen weiter. In Deutschland bleibt man liegen und schaut um, ob man jemanden haftbar machen kann.