Wer hat Vorfahrt in diesem fall?

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Zuerst gilt hier § 6 StVO Vorbeifahren:

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.

Wenn man aber wie in Deinem Fall aber bereits innerhalb der Engstelle fährt ohne eine Ausweichmöglichkeit zu haben und erst dann Gegenverkehr kommt greift hier §1 StVO § 1 Grundregeln:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


Der Taxifahrer hätte also Rücksicht nehmen müssen und Dich ohne Behinderung durchfahren lassen müssen. Du hast also nichts falsch gemacht.

er hätte warten müssen, gelernt vor nen halben jahr.. du kannst ja nicht in die zukunf gucken

hallo

immer wer die hindernisse auf seiner seite hat , muss eben warten

gruss mike

Crack  16.06.2012, 21:31

Und wenn man bereits das Hindernis neben sich hat?

Es gibt Straßen die einseitig über eine lange Strecke zu geparkt sind, wie und wo soll denn dann jemand "warten" wenn er schon 50Meter passiert hat?

Anton96  17.06.2012, 20:19

Stimmt so nicht, siehe die Antworten von Crack und Swaaag10

So, wie Du es geschildert hast, war für Dich nicht rechtzeitig erkennbar, ob Gegenverkehr kommt. Als Du es erkennen konntest, gab es keine Ausweichmöglichkeit für Dich. Hier gilt - wie sonst immer auch - ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. So, wie Du es jedoch beschrieben hast, hat der Gegenverkehr seine Vorfahrt erzwungen.

Das grundsätzliche Problem in diesem Fall liegt noch ganz woanders. Denn so, wie Du die Verkehrssituation beschrieben hast, war auf einem längeren Streckenabschnitt durch parkende Kraftfahrzeuge kein ausreichender Verkehrsraum für zwei sich begegnende Fahrzeuge vorhanden und gleichtzeitig die Übersichtlichkeit der Verkehrsanlage und damit die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet.
Daher sind hier verbindliche Regelungen zur Parksituation erforderlich ( z. B. durch lokale Halteverbote), deren Einhaltung auch regelmäßig überwacht wird.

vorsicht und gegenseitige rücksichtnahme, sind die grundregeln, für das verhalten im öffentlichen straßenverkehr.

gelernt vor 45 jahren.

maikel196  16.06.2012, 21:12

der ist gut !! :-)))