Vorrang-Engstelle?

4 Antworten

Kein Bußgeld sondern nur eine Verwarnung in Höhe von 10 €.

Aber bedenke auch: wer sich schon im Engpass befindet und nicht ausweichen kann, hat Vorrang.

JotEs  31.07.2011, 06:31

Aber bedenke auch: wer sich schon im Engpass befindet und nicht ausweichen kann, hat Vorrang.

Das gilt aber nur dann, wenn der Entgegenkommende erst dann "auftaucht" (z.B. aus einer Seitenstraße oder aus einer Kurve), wenn sich der Vorbeifahrer bereits in der Engstelle befindet, er den Entgegenkommenden beim Ausscheren zum Vorbeifahren also noch gar nicht sehen konnte.

Es ist NICHT so, dass derjenige den Vorrang hätte, der die Engstelle zuerst erreicht.

Eichbaum1963  31.07.2011, 10:33
@JotEs

Das ist soweit ja auch klar, meinte ich auch so. ;)

Und wenn Gegenverkehr sichtar ist, muss man abschätzen können, wie weit dieser noch weg ist (+ Geschwiendigkeit dessen) und ob ein problemloses Vorbeikommen vorher noch möglich ist.

Dazu aus der StVO:

§6 Vorbeifahren

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.

Wer also nach links (auf den Gegenfahrstreifen) ausscheren muss, um an einem Hindernis vorbeifahren zu können, der muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Er darf selber nur dann fahren, wenn er den Gegenverkehr dabei nicht behindert. Auf die Art des Hindernisses (bauliche Fahrbahnverengung, Blumenkübel, Müllcontainer, parkende Fahrzeuge) kommt es dabei nicht an.

Somit hattest du in der beschriebenen Situation den Vorrang, könntest also den Vorbeifahrer anzeigen. Ihm würde dann die Zahlung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 20 Euro, bzw. bei hinzutretender Gefährdung 30 Euro bzw. bei hinzutretender Sachbeschädigung (Unfall) 35 Euro auferlegt werden (BKat.-Nr. 30 bzw. 30.1 bzw. 30.2).

Die Hupe durftest du in der Situation benutzen, sofern du dich gefährdet sahst, nicht jedoch als "Retourkutsche" für die Nichtgewährung des Vorranges. Sofern dein Hupen missbräuchlich war und ein anderer dadurch belästigt wurde, kann dir die Zahlung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 10 Euro auferlegt werden (BKat.-Nr. 70)

Wenn du in die Engstelle eingefahren bist als gegenüber noch kein entgegenkommendes Auto zu sehen war dann hast du auf alle Fälle Vorfahrt und der entgegenkommende Wagen darf nicht in die Engstelle einfahren wenn schon ein Wagen in der Engstelle entgegen kommt.

Einfach etwas vom Gas und nicht so Cholerisch reagieren. Du vergiebst dir nichts und lebst länger. Ein (für mich )schöner Spruch lautet.: Auf seinem Grabstein stand geschrieben,ICH HATTE VORFAHRT!!!!!!!!!!!!!!!!