Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe von Leuten, die sich gut mit der STVO und/oder Rechtsprechung allgemein auskennen.
Darf ich mein Fahrrad auf einen (Auto-)Parkplatz stellen? Dabei soll ignoriert werden, ob das in der Sitution eine sinnvolle Lösung ist, das ist eher eine theoretische Frage.
Falls ja: Ist es egal, wie es geparkt ist, solange es vollständig in der Umrandung ist? Wie verhalte ich mich falls ich einen Parkschein oder Parkscheibe auslegen muss? Ich kann sie ja nicht so anbringen, dass andere diese(n) nicht nehmen/verändern könnten.
Haben z.B. Autofahrer ein Vorrecht auf einen Parkplatz?
Ich gehe hierbei vom Zeichen 314 der StVO aus. Laut folgender Seite ist jeder Fahrzeugführer erlaubt bei einem solchen Zeichen zu parken, von "Kraftfahrzeug" ist keine Rede.
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage3.htm#a3
Diese Frage hört sich vielleicht albern an, aber es würde mich echt mal interessieren. Wäre ein schönes Beispiel für die amüsanten Teile der Deutschen Gesetzgebung.