Betreff StVO: Muss man bei einem leuchtenden grünen Pfeil anhalten?
Hallo,
hatte gestern eine Diskussion mit meinen Freund, der früher mal Polizist war. Er behauptete nämlich, dass man an einer Kreuzung mit einer roten Ampel und einem leuchtenden grünen (Rechts-)Pfeil anhalten muss. Also ehrlich gesagt ist mir das völlig neu. Ich habe immer gedacht, man brauch nur an einen unbeleuchteten grünen Pfeil anhalten. Was stimmt also? Irgendwie kann ich das nicht so richtig glauben. In der StVO habe ich auch nicht so richtig durchgesehen. Weiß jemand genau Bescheid?
18 Antworten
jetzt weißt Du wenisgstens, warum Dein Freund Polizist "WAR". Es ist mir nicht bekannt, dass man an einer grünen Ampel erst halten muß. Du musst doch auch nicht anhalten, wenn Du einen grünen Linksabbigerpfleil auf der Ampel hast, obwohl das viel gefährlicher ist, weil der geradeausfahrende Gegenverkehr die Fahrbahn kreuzt. Nur bei dem Grünen Pfeil als Schild (kein Lichtzeichen) neben der Ampel musst Du an der Haltelinie, ggf. Sichtlinie anhalten, auf die Fußgänger achten etc.....
Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie (natürlich in ganz Deutschland!) zunächst anhalten müssen, wenn die Ampel Rot zeigt. Sonst werden 3 Punkte und 70 EURO riskiert. Erst nach dem Halten darf man unter bestimmten Voraussetzungen bei Rot rechts abbiegen.
Hier das richtige Verhalten bei roter Ampel, wenn man rechts abbiegen möchte:
- Jedes einzelne Fahrzeug muss an der Haltlinie anhalten. Das gilt immer, auch dann, wenn aufgrund der Verkehrssituation scheinbar ein Durchfahren möglich wäre (gleiches Prinzip wie beim STOP-Schild)
- Querverkehr und Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
- Erst dann darf man vorsichtig rechts abbiegen.
flirtheaven, es gibt aber auch rote ampeln mit einer grünpfeil ampel (zb nach rechts)
Flirtheaven: Du hast es nicht wirklich ganz begriffen. Lies dir die StVO durch oder frage in einer Fahrschule nach.
Digitaler grüner Pfeil = Zügig ohne Stopp abbiegen. Grüner Pfeil auf Blechschild = Stopp! Dann mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen und auf alle anderen Verkehrsströme (Fußgänger, Radfahrer, KFZ, LKW) achten. Ggf. muss auch auf den Vorrang von Schienenfahrzeugen und/oder Linienbussen geachtet werden!
Lies Dir mal das durch, dann siehst Du, dass das, was Du da schreibst nur für den Grünen Pfeil auf dem Schild gilt. http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_37.php
ja, deshalb schrieb er ja auch bei "roter ampel"
Manchmal ist die normale Ampel rot und die Grünpfeilzusatzampel grün. Dann wird nicht angehalten und man ist verprlichtet zu fahren.
Du musst wie bei einem Stoppschild anhalten, gucken, und wenn alles frei ist, darfst du rechts abbiegen.
Digitaler Grünpfeil: Zügig abbiegen - ohne Stopp!
Grünpfeil auf Blech: Stopp! Fahrzeug muss vollständig stehen. Dann mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen und dabei auf Querverkehr, sowie Fußgänger und Radfahrer achten!
Achtung! Dauert es bedingt durch den Querverkehr länger, dann bekommen auch die Fußgänger und Radfahrer die in deine Richtung fahren/laufen Grün und du musst auch noch auf diese beim abbigen achten! Besonders mit Fahrradfahrern kommt es hier immer wieder zu schweren Unfällen.
Ich bin u. a. Busfahrer.
Danke für die vielen Antworten, aber irgendwie werd ich noch nicht richtig schlau daraus. Hat jemand den genauen Verweis auf die StVO, wo das drin steht?
Hier übrigens ein Bild von der Ampel, die ich meine (nur damit es nicht zu Missverständnissen kommt) :-)
http://www.info-lsa.de/images/Ampelbilder/DE/Huber/HubLEDL1.jpg
richtig! und wichtig ist zudem, dass man beim grünpfeil (zeichen 720) auch stehen bleiben darf, bis die ampel grün zeigt.