Wer hat die rechte an dem Logo was ich selber erstellt hab, bitte alles lesen?
Folgendes, ich bin selbstständig im bereich Medien design, hab mein Gewerbe dies das, also alles legal geregelt..
Ich hab jetzt aber damals ein Logo erstellt für jemanden und der hat dafür bezahlt, ich hab für den jetzt aber keine Rechnung geschrieben oder irgendeinen Vertrag gemacht, sondern einfach so auf schnell ihm einfach so geschickt und fertig.. es ist ja so das ich im Normalfall Alle rechte an dem Logo hab, egal ob ich ihm das jetzt gebe oder nicht, die Grundrechte an dem Logo sind ja trz meine soweit ich weiss.. ich hab heute gesehen das er das logo verändert hat, er selber oder eine andere Firma das weiss ich nicht, und mit dem Logo weiter macht, allerdings hat er einfach nur von meinem Logo die Farbe verändert und das Logo verdoppelt, sprich es ist 3 mal nebeneinander aber es ist sonst an dem Logo alles exakt so wie ich es gemacht hab, ich hatte ihn nur gefragt woher er das Logo hat weil ich erstmal nicht wusste wer das ist, mehr hab ich nicht gefragt. Dann schreibt er mich Privat an und sagt ich hab die rechte doch alle, ich meinte halt bro chill mal dies das, jetzt sagt er mir ich will ALLE rechte an dem Logo haben, und meinte wenn es sein muss holt er einen Anwalt der ihm die rechte Beschaft, Problem ist jetzt, ich hab halt kein Vertrag mit ihm oder sowas gemacht, mir war auch egal ob er das jetzt verändert hat oder nicht ich hab mich halt nur gewundert, das hab ich ihm dann auch so gesagt, und er kommt mir jetzt an mit, du hörst von meinem Anwalt ich hol mir alle rechte BLABLABLA, die frage ist jetzt, hab ich recht oder hat er recht? Und wenn er jetzt wirklich mit einem Anwalt ankommt, worauf muss ich mich da jetzt gefasst machen?
4 Antworten
Kannst Du beweisen, dass Du das Logo erstellt hast?
Er hat das LOGO von Dir gekauft und seit einiger Zeit in Benutzung. Kann er den Einsatz seines Logos beweisen? Ja. Da er es ja benutzt hat. Und wahrscheinlich als Erster!
Und wenn seine Fa. eine neue Richtung einschlägt, kann er sein Logo refreshen, so wie er das will.
Ich seh da schwarz, für dich.
Ich kann hier alles abkürzen OHNE dass ich mir den ganzen Text durchlese:
Du hast immer die Rechte an deinem Logo. Immer. Du kannst jedem Menschen und jeder Institution dein Logo zur Verfügung stellen und die Rechte zur Nutzung einschränken oder erweitern.
Es gibt keinen gültigen Vertrag in Deutschland, der dein Werk komplett jemandem überträgt. Das eigene Werk gehört immer nur dir. Du bestimmst, wer es wann und wo nutzen darf.
Du räumst dem Käufer bestimmte Rechte ein.
Ein Vertrag, wo der geistige Besitz übertragen wird, ist in Deutschland nicht gültig.
mood23 hat geschrieben:
Ich hab jetzt aber damals ein Logo erstellt für jemanden und der hat dafür bezahlt, ich hab für den jetzt aber keine Rechnung geschrieben oder irgendeinen Vertrag gemacht, sondern einfach so auf schnell ihm einfach so geschickt und fertig.
Es gibt drei Arten von wirksamen Verträgen: schriftliche, mündliche und konkludente. Du hast drittes getan: Durch konkludentes Handeln eine Willenserklärung abgegeben.
Dein Wille war offentsichtlich, dem Kunden ein Werk zu schaffen und ihm dafür eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten zu gewähren - sonst hättest du ihm ja dazugeschrieben: "Zur Prüfung! Bitte melden wegen Vertrags, wenn es gefällt!"
Nun kommt es darauf an welche Art von Nutzungsrecht du ihm eingeräumt hast: Nr. 2 oder Nr. 3 in § 31:
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
Nur im Falle von Absatz 3 hat dein Kunde das Recht, auch Dritten eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten zu gewähren!
Ob nun Nr. 2 oder Nr. 3 zutrifft, wurde aber leider von dir und von euch "nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet". Dann greift automatisch Absatz 5 ebenda:
"(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt."
Google einfach mal "Vertragszweck-Theorie".
Wenn der Dritte nun befürchtet, du würdest etwas gegen ihn unternehmen, und dies zurecht befürchtet, könnte er zum Schutz vorab etwas dagegen unternehmen - etwa eine Unterlassungsklage anstreben.
Du musst erstmal wissen, was du willst: Geld vom Dritten, Geld vom Zweiten, Unterlassung vom Dritten, vom Zweiten, oder was?
Danach sollte sich dann deine Strategie richten.
Gruß aus Berlin, Gerd
Du besitzt das Urheberrecht an diesem Logo bis 70 Jahre nach deinem Tod. Jedoch hast du der Person die Erlaubnis gegeben das Logo zu verwenden.