Wer haftet wenn Minderjährige auf einer Party trinken?
Hallöchen =)Zum Thema: In 2 Wochen findet wie jedesjahr eine kleine Privatparty statt die ich immer organisiere. Gamercamping ü 3 Tage an einem See für Gamer. Die Leute sind Freunde und Freunnde von Freunden und so weiter. Es sind ausgewählte eingeladene Leute mit anmeldeliste und es werden nicht mehr als 30 somit ist es also eine Privatparty!? (korrigiert mich wenn es nicht stimmt, aber es wurde keine Werbung gemacht) Nun möchte einer meiner Freunde eine Freundin mitbringen die 17 ist. Er sagt er übernimmt die Verantwortung, sie sagt sie trinkt nur Bier aber Fakt ist dort wird natürlich auch anderes Zeug getrunken weil jeder das mitbringen darf was er möchte, also Selbstverpflegung. Nun meine Frage, was passiert wenn sie von wem auch immer "Alkohol ab 18 trinkt, wer haftet sollte die Polizei kommen, wer bekommt den Ärger? Habe ich irgendwas zu befürchten?? LG und Danke
6 Antworten
Es hört sich so an, also ob du der Veranstalter bist.
Also bist du in der Pflicht. Egal was da so alles bei deiner Party so abläuft.
Ich meine auch auf privaten Veranstaltungen haftet unter bestimmten Voraussetzungen der Veranstalter. Zumindest hat er dafür Sorge zu tragen, dass er alles notwendige unternimmt bzw. alles so organisiert, dass Minderjährigen kein Alkohol ausgeschenkt wird.
Für Schäden, die vielleicht angerichtet werden haftet jeder für sich selbst. Für Lärmbelästigung etc. der Veranstalter/Wohnungs- oder Garteninhaber. Ansonsten hat die Polizei auf Privatpartys nix zu suchen. Und es macht sich auch niemand strafbar, das hat TheGrow ja schon sehr gut erklärt.
Also alles gut, seht zu, dass niemand belästigt wird, dass die Gäste ruhig das Haus verlassen, wenn Schluss ist und nicht auf der Straße rumschreien oder rumtorkeln, keine Körperinhalte in Nachbars Garten hinterlassen, dann wirds ne tolle Party! Viel Spaß!
Und achtet bitte darauf, dass keiner betrunken mit einem Fahrzeug nach hause fährt, auch nicht mit Fahrrad oder Skateboard. Richtet lieber ein paar Schlafplätze her.
Es ist strafbar, Jugendlichen unter 18 harten Alkohol zugänglich zu machen oder sie ihn in der Öffentlichkeit triken zu lassen. Im Zweifelsfall macht sich also der strafbar, der sie nicht am Verzehr hindert.
Ne Privatparty ist aber keine Öffentlichkeit.
Hallo MaggieMou,
wenn man sich den in Frage kommenden § 9 des Jugendschutzgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html) ansieht stellt man fest, was überhaupt verboten ist.
Das ist zum einen:
- die Abgabe und zum anderen
- die Gestattung des Verzehrs
Des weiteren wird man feststellen, dass das Verbot nicht überall, sondern nur an den drei folgenden Örtlichkeiten verboten ist
- in Gaststätten,
- in Verkaufsstellen oder sonst
- in der Öffentlichkeit
Die von Dir angeführte Privatfeier gehört aber zu keinen der drei Örtlichkeiten.
Insofern begeht auch Niemand
- eine Ordnungswidrigkeit oder
- eine Straftat
Schöne Grüße
TheGrow
Du hast nichts zu befürchten da es sich schließlich um eine Privatparty handelt. Wenn du minderjährigen harten alkohol reichst, dann könntest du ein problem bekommen ansonsten musst du dir keine sorgen machen. Selbstverständlich solltest du aber als "Veranstalter" ein auge auf alle haben, nicht aus gesetzwegen sondern nur weil du eben der Gastgeber bist. Wenn es jemanden schlecht geht einfach helfen
Auch bei einer Privatveranstaltung? Ich kenne das nämlich nur so das jeder Gast für sich selbst haftet und ich nur für Schäden am oder im Veranstaltungsort oder wenn ich persönlich Minderjährigen Alkohol gebe. Wenn sie aber Abends Richtung Toilette geht und dort von Fremden Alkohol annimmt wieso sollte ICH da haften nur weil ich die geschlossene FB Gruppe erstellt habe?