Wer haftet im Falle eines Unfalls, wenn man seinen Arbeitskollegen ins Krankenhaus fährt?
Folgendes Beispiel: Einem Arbeitskollegen geht es schlecht. Selbst kann er nicht mehr zum Arzt oder Krankenhaus fahren. Es wird beschlossen nicht den Notarzt zu rufen sondern in dieser Zeit, die der Krankenwagen bräuchte, den kranken Arbeitskollegen zum Krankenhaus zu fahren.
Wenn auf dieser Fahrt nun ein Unfall passiert, wer haftet dann? Die Berufsgenossenschaft?
4 Antworten
Da haftet die Versicherung, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Aber natürlich nicht für alles - es kommt darauf an, wie umfangreich die Verischerung abgeschlossen wurde. Bei Haftpflicht nur für Fremdschäden - bei Kasko auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Glaube ich nicht. Würde mich wundern, wenn die BG den Weg ins Krankenhaus als Arbeitsweg anerkennt.
Aber:
Die Berufsgenossenschaft haftet ja grundsätzlich nicht für Wegeunfälle, sondern leistet ggfs. eine Unfallrente, wenn durch einen Wegeunfall eine Invalidität entsteht.
Haftung für Personen- Sach und Vermögenschäden übernimmt, wie sonst auch, die Kfz-Hafttpflicht.
Hoi.
Versicherungsschutz besteht, keine Sorge.
Entweder wegen des betrieblichen Zusammenhangs: die Fahrt dürfte sicherlich mit dem Chef/Vorgesetzten abgesprochen sein oder als Helfer ("bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten," §2 Abs.1 Nr. 13a SGB VII)
Aber, wie Bleistein schon richtig sagte, für das Auto haftet eine Berufsgenossenschaft nicht.
Ciao Loki
Unfallschutz besteht auf jeden Fall, wenn die Fahrt einen betrieblichen Zusammenhang hat oder vom Vorgesetzten angewiesen wurde.l. Aber für Sachschäden haftet die BG nicht, auch nicht für solche die durch den Erkrankten oder auch einen Verletzten geschehen, z.B. bei Nasenbluten oder Erbrechen. Das ist dann Sache der Versicherungen des Fahrzeughalters. Und für Schädem am Fahrzeug haftet die BG natürlich auch nicht, wie schon geschrieben.