Schulden bei der Krankenkasse, kann sie das Gehalt pfänden?
Folgende Situation: ich habe bei der Krankenkasse einen beachtlichen Berg an Schulden. An den ich aber keine Schuld habe. Da ich die letzten 5 Jahre meine Mutter pflegte, konnte ich keiner Beschäftigung nachgehen. Die Krankenkasse wusste das. Trotzdem erhoben sie auf einmal meinen Monatlichen Beitrag von 135,50 auf ca. 650 Euro. Immer wieder schrieb ich ihnen, das ich weder Angestellt, und erst recht nicht Selbstständig bin, und ich die Erhöhung nicht annehme. Die Schreiben blieben unkommentiert. Durch die Verschlechterung des Zustandes meiner Mutter, schob ich ein erneutes Schreiben per Einschreiben, oder einen persönlichen Erscheinen immer vor mir her. Klar, das war schon meine Schuld, und hätte nicht sein müssen, aber wie gesagt, ich hatte einfach ganz anderen Sorgen. In den letzten 4 Jahren hatte ich von der Krankenkasse dann auch schon zweimal den Besuch des Gerichtsvollziehers. Diese gingen aber immer ohne „Beute“, da es bei mir eben nichts zu holen gibt. Mitte des Jahres musste ich dann endgültig meine Mutter in ein Pflegeheim geben, in dem sie dann vor 3 Wochen auch verstarb. Nun werde ich, wenn alles glatt geht, ab Januar wieder beschäftigt sein. Nun ist meine Frage, wenn ich dann wieder ein normales Einkommen habe, wird die Krankenkasse dann sofort mein Gehalt pfänden und soll ich somit in guter Voraussicht schon mal mein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen? Bis auf die Krankenkasse habe ich nirgends Schulden, bin nicht in der Schufa, und musste auch noch keine Eidesstattliche Versicherung ablegen. Und ich möchte auch, das das alles so bleibt. Oder kann ich der Krankenkasse mitteilen, das, sobald ich wieder Angestellt bin, jeden Monat was von meinen Schulden abtragen werde? Allerdings bin ich nicht bereit, die überteuerten Forderungen, also von 650 Euro, zu bezahlen, sondern nur die angemessenen monatlichen 135. Ob sich darauf die Krankenkasse einlassen wird?
9 Antworten
Ja so Fälle gibt es ab und an. Zumeist wurde wirklich eine Einkommensanfrage nicht beantwortet. Daher die Höherstufung.
Es ist schon so das die Krankenkasse mit sich reden lässt. Termin machen, möglichst bald.
Bei so einer hohen Schuldsumme bist Du auch sicher schon in der Abteilung Beitragssicherung. Die lassen mit sich reden wegen Ratenzahlung. Zumeist allerdings nur für 12 Monate in Ausnahmen auch Raten über 24 Monate.
Solange du mit denen nichts vereinbarst laufen auch die Säumniszuschläge weiter, die bei der Höhe deiner Schuld sehr beachtlich sein dürfen.
Je nach Krankenkasse ist auch mit Kulanz zu rechnen, also das dein Beitrag rückwirkend wieder gesenkt wird. Zumindest wir verfahren so in Einzelfällen.
Wurden wenigstens die 135€ bezahlt? Das eine Krankenkasse nicht antwortet halte ich fast für ausgeschlossen.
Betreffend andere Antworten hier. Eine Krankenkasse braucht keinen TItel, die vollstreckt sofort.
Pflege ist ein harter Auftrag von daher schiebt man manche Dinge vor sich her, ich gehe aber davon aus das bei einem Zeitraum von 4 Jahren die Krankenkasse auf die Mitwirkungspflicht hinweisen wird.
Mein Beileid zum Verlust der Mutter.
Hatte gerade mit einer Schuldnerberaterin telefoniert, die erzählte mir fast das selbe. Werd also mich mal an die KK zwegs Ratenzahlung wenden. Nein, die 135 € konnte ich damals leider auch nicht bezahlen. Meine Mutter und ich bekamen in dieser Zeit von ihrem Betreuer nur 500 € montlich, wovon ich nicht nur die Lebensmittel, sondern auch, falls angefallen, neue Kleidung, ihre Medikamente, Arztbesuche, andere Anschaffungen, Telefon und Internetz bezahlen mußte. Da blieb einfach nichts übrig. Mein Pflegegeld behielt er auch ein. Außerdem versprach mir damals die Sachbearbeiterin von der KK, als ich mich bei ihnen wieder Versichern ließ, das ich wohl nur einen Pflichbeitrag von ein paar Euro bezahlen müßte. Das hielt sie auch in einem Schreiben so fest. Davon wollte die Kasse später aber nichts mehr wissen. Danke für Deine Beileidsbekundung. Es ist zwar viel besser für sie, da sie nun nicht mehr Leiden muß, aber weh tut es trotzdem. Lg Lydia
Sie sollten mit der Umwandlung Ihres (Gehalts-)Kontos in ein P-Konto so lange wie möglich zuwarten; es bietet nur Nachteile!
Sollte es zu einer Kontopfändung kommen, haben Sie immer noch ausreichend Zeit (wenn Sie dann sofort regaieren) für eine Umwandlung; diese muß seitens Ihrer Bank dann innerhalb von vier Geschäftstagen ab Stellung des Umwandlungsantrags erfolgen, § 850k Abs. 7 S. 3 ZPO und hat rückwirkenden (Schutz-)Charakter, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses (bzw. bei einer Krankenkasse: Pfänungs- und EInziehungsverfügung) an den Drittschuldner (das ist dann Ihre Bank) erfolgt, § 850k Abs. 1 S. 4 ZPO.
Ich hatte vorhin mit einer Schuldnerberatin telefoniert. Sie sagte in etwa das selbe. Ich könnte es tun, kann es aber auch später noch, falls die KK wirklich einer Ratenzahlung nicht zustimmen sollte. Danke!
Hallo,
als nicht-erwerbstätig warst du freiwillig versichert, die haben den Höchstbetrag angesetzt, weil du (wahrscheinlich) keine Angaben über dein Einkommen gemacht hast, daher haben sie dir den Höchstbetrag aufgebrummt !
Vielleicht solltest du dich von einem Sozilalrechtler beraten lassen, oder mit einem Zeugen zur Kkasse persönlich hingehen und alles vorlegen (Aufzeichnungen deiner letzten Steuererklärungen), kann sein, daß die aus Kulanz den Betrag herabsetzen...
Dies mußt du dringend regeln, sonst geht es dir an den "Kragen", falls du die Wohnung / das Haus deiner Mutter geerbt hast !
Alles Gute, Emmy
Die Krankenkasse hat Dich in die höchste Beitragsklasse zwangseingestuft. Dem Ganzen ist mit Sicherheit mindestens ein Schreiben mit Aufforderung zur Einkommenserklärung vorangegangen (das ist so ein Formular, welches Du ausgefüllt und unterschrieben hättest zurückschicken sollen), denn die KK muss Dein Einkommen regelmäßig überprüfen, sofern Du einkommensabhängig eingestuft bist bzw. warst. Wenn dieses von Dir unbeantwortet bleibt (egal aus welchen Gründen), erhältst Du ein Schreiben mit der Höchst-Beitragsfestsetzung, in dem Dir mitgeteilt wird, dass Du innerhalb eines Monats die (beigefügte) Einkommenserklärung nachreichen kannst. Folgt das von Dir nicht, bleibt es bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchsteinstufung, da Du Dein Einkommen ja nicht anders erklärt hast. Eine Beitragsänderung gemäß Deines Einkommens kann ab diesem Zeitpunkt nur noch in die Zukunft, also ab nächsten Monatsersten erfolgen, niemals rückwirkend. Du wirst also nicht drumrum kommen, diese hohe Summe abzuzahlen.
Die KK kann ohne Titel oder Beschluss vom Gericht direkt vollstrecken. Natürlich ist auch Dein Gehalt bis zu einer gewissen Summe vollstreckbar. Ich weiß zwar nicht, was ein P-Konto ist, aber vollstreckt wird so, dass Dein Arbeitgeber Dir nicht das volle Entgelt auszahlt, weil er von der KK verpflichtet wird, einen pfändbaren Teil einzubehalten und an die KK weiterzuleiten. Eine Ratenzahlung mit der KK wäre sinnvoll, denn ab dem Zeitpunkt einer Ratenzahlungsvereinbahrung würden keine neuen Säumnis- und Mahngebühren durch die KK hinzukommen.
Hallo,
ergänzend zu der Antwort von kvrv11:
Wenn unbezahlter Urlaub ("Pflegezeit") genommen wurde, kann evtl. die Pflegekasse der Mutter einen Teil der Beiträge übernehmen, wenn eine Pflegestufe vorlag.
Gruß
RHW
Am besten bei der Krankenkasse der Mutter anrufen und mit der Pflegekasse verbinden lassen. Bei unbezahltem Urlaub kann die Pflegekasse bis zu 6 Monate die Krankenkassenbeiträge zahlen.
Ja, meine Mutter hatte Pflegestufe eins. Wie kann ich das überpfrüfen? Lg Lydia