Schulden bei der Krankenkasse, kann sie das Gehalt pfänden?

9 Antworten

Ja so Fälle gibt es ab und an. Zumeist wurde wirklich eine Einkommensanfrage nicht beantwortet. Daher die Höherstufung.

Es ist schon so das die Krankenkasse mit sich reden lässt. Termin machen, möglichst bald.

Bei so einer hohen Schuldsumme bist Du auch sicher schon in der Abteilung Beitragssicherung. Die lassen mit sich reden wegen Ratenzahlung. Zumeist allerdings nur für 12 Monate in Ausnahmen auch Raten über 24 Monate.

Solange du mit denen nichts vereinbarst laufen auch die Säumniszuschläge weiter, die bei der Höhe deiner Schuld sehr beachtlich sein dürfen.

Je nach Krankenkasse ist auch mit Kulanz zu rechnen, also das dein Beitrag rückwirkend wieder gesenkt wird. Zumindest wir verfahren so in Einzelfällen.

Wurden wenigstens die 135€ bezahlt? Das eine Krankenkasse nicht antwortet halte ich fast für ausgeschlossen.

Betreffend andere Antworten hier. Eine Krankenkasse braucht keinen TItel, die vollstreckt sofort.

Pflege ist ein harter Auftrag von daher schiebt man manche Dinge vor sich her, ich gehe aber davon aus das bei einem Zeitraum von 4 Jahren die Krankenkasse auf die Mitwirkungspflicht hinweisen wird.

Mein Beileid zum Verlust der Mutter.

Lydia77 
Beitragsersteller
 08.12.2011, 13:15

Hatte gerade mit einer Schuldnerberaterin telefoniert, die erzählte mir fast das selbe. Werd also mich mal an die KK zwegs Ratenzahlung wenden. Nein, die 135 € konnte ich damals leider auch nicht bezahlen. Meine Mutter und ich bekamen in dieser Zeit von ihrem Betreuer nur 500 € montlich, wovon ich nicht nur die Lebensmittel, sondern auch, falls angefallen, neue Kleidung, ihre Medikamente, Arztbesuche, andere Anschaffungen, Telefon und Internetz bezahlen mußte. Da blieb einfach nichts übrig. Mein Pflegegeld behielt er auch ein. Außerdem versprach mir damals die Sachbearbeiterin von der KK, als ich mich bei ihnen wieder Versichern ließ, das ich wohl nur einen Pflichbeitrag von ein paar Euro bezahlen müßte. Das hielt sie auch in einem Schreiben so fest. Davon wollte die Kasse später aber nichts mehr wissen. Danke für Deine Beileidsbekundung. Es ist zwar viel besser für sie, da sie nun nicht mehr Leiden muß, aber weh tut es trotzdem. Lg Lydia

Sie sollten mit der Umwandlung Ihres (Gehalts-)Kontos in ein P-Konto so lange wie möglich zuwarten; es bietet nur Nachteile!

Sollte es zu einer Kontopfändung kommen, haben Sie immer noch ausreichend Zeit (wenn Sie dann sofort regaieren) für eine Umwandlung; diese muß seitens Ihrer Bank dann innerhalb von vier Geschäftstagen ab Stellung des Umwandlungsantrags erfolgen, § 850k Abs. 7 S. 3 ZPO und hat rückwirkenden (Schutz-)Charakter, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses (bzw. bei einer Krankenkasse: Pfänungs- und EInziehungsverfügung) an den Drittschuldner (das ist dann Ihre Bank) erfolgt, § 850k Abs. 1 S. 4 ZPO.

Lydia77 
Beitragsersteller
 08.12.2011, 13:05

Ich hatte vorhin mit einer Schuldnerberatin telefoniert. Sie sagte in etwa das selbe. Ich könnte es tun, kann es aber auch später noch, falls die KK wirklich einer Ratenzahlung nicht zustimmen sollte. Danke!

Hallo,

als nicht-erwerbstätig warst du freiwillig versichert, die haben den Höchstbetrag angesetzt, weil du (wahrscheinlich) keine Angaben über dein Einkommen gemacht hast, daher haben sie dir den Höchstbetrag aufgebrummt !

Vielleicht solltest du dich von einem Sozilalrechtler beraten lassen, oder mit einem Zeugen zur Kkasse persönlich hingehen und alles vorlegen (Aufzeichnungen deiner letzten Steuererklärungen), kann sein, daß die aus Kulanz den Betrag herabsetzen...

Dies mußt du dringend regeln, sonst geht es dir an den "Kragen", falls du die Wohnung / das Haus deiner Mutter geerbt hast !

Alles Gute, Emmy

Die Krankenkasse hat Dich in die höchste Beitragsklasse zwangseingestuft. Dem Ganzen ist mit Sicherheit mindestens ein Schreiben mit Aufforderung zur Einkommenserklärung vorangegangen (das ist so ein Formular, welches Du ausgefüllt und unterschrieben hättest zurückschicken sollen), denn die KK muss Dein Einkommen regelmäßig überprüfen, sofern Du einkommensabhängig eingestuft bist bzw. warst. Wenn dieses von Dir unbeantwortet bleibt (egal aus welchen Gründen), erhältst Du ein Schreiben mit der Höchst-Beitragsfestsetzung, in dem Dir mitgeteilt wird, dass Du innerhalb eines Monats die (beigefügte) Einkommenserklärung nachreichen kannst. Folgt das von Dir nicht, bleibt es bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchsteinstufung, da Du Dein Einkommen ja nicht anders erklärt hast. Eine Beitragsänderung gemäß Deines Einkommens kann ab diesem Zeitpunkt nur noch in die Zukunft, also ab nächsten Monatsersten erfolgen, niemals rückwirkend. Du wirst also nicht drumrum kommen, diese hohe Summe abzuzahlen.

Die KK kann ohne Titel oder Beschluss vom Gericht direkt vollstrecken. Natürlich ist auch Dein Gehalt bis zu einer gewissen Summe vollstreckbar. Ich weiß zwar nicht, was ein P-Konto ist, aber vollstreckt wird so, dass Dein Arbeitgeber Dir nicht das volle Entgelt auszahlt, weil er von der KK verpflichtet wird, einen pfändbaren Teil einzubehalten und an die KK weiterzuleiten. Eine Ratenzahlung mit der KK wäre sinnvoll, denn ab dem Zeitpunkt einer Ratenzahlungsvereinbahrung würden keine neuen Säumnis- und Mahngebühren durch die KK hinzukommen.

Hallo,

ergänzend zu der Antwort von kvrv11:

Wenn unbezahlter Urlaub ("Pflegezeit") genommen wurde, kann evtl. die Pflegekasse der Mutter einen Teil der Beiträge übernehmen, wenn eine Pflegestufe vorlag.

Gruß

RHW