Haftung bei Wetterballon-Einsatz in Deutschland
Wenn man einen Wetterballon steigen lässt, kommt dieser nach dem Platzen wieder runter. Meistens hängt eine kleine Box mit Kamera drunter. Wer haftet bei einem Unfall ? Wenn die Box zb einen Menschen erschlägt ? Trotz Genehmigung der Luftraumbehörde kann so etwas ja immer passieren.
2 Antworten
Wir fliegen seit einiger Zeit mit Wetterballonen und Trägern in die Stratosphäre. Ja, es gibt eine sehr kleine theoretische Chance für einen Schadensfall. Jede Alltagssituation ist aber tausendfach gefährlicher. Unsere Flüge sind gut geplant und die Landplätze nicht sicher, aber vorausberechnet, so dass die Chance auf dem unbewohnten Land zu landen sehr hoch ist. Und ja, die Flüge müssen versichert sein. Der Luftraum ist offen für jeden, wenn man sich an geltendes Recht hält. also Versicherung und Anmeldung DFS. Jährlich werden weltweit tausende von Wettersonden in die Stratosphäre geschickt. Militärische nicht eingerechnet. Ich habe lange recherchiert und nichts von Schäden gefunden.
Wie sollte da passieren? Die Dinger hängen an Fallschirmen.
Nein, da kann NICHTS passieren.
Es gibt KEINEN belegten Schaden durch eine Wetterballon.
Das bislang einzige, vermutete, Todesopfer durch eine Wetterballon ist Juri Gagarin, deren möglicherweise versucht hat einem Wetterballon auszuweichen und dabei abgestürzt ist.
Kollisonen mit Flugzeugen kommne vor, bleiben aber ohne Folgen. Schäden auf dem Boden sind ausgeschlossen und nicht dokumentiert
Man muss gegen alles möglicher Versichert sein. Das heißt aber nicht, das das auch in Anspruch genommen wird.
Beleg mir mal EINEN Fall, wo was ERNSZTES druch eien Wetterballon passierte.
Da kann sogar sehr viel passieren! Aus diesem Grund muss vor dem Start des Ballons auch offiziell eine Versicherung von 280 Euro in Anspruch genommen werden! Man muss sogar auf mehrere Millionen Euro Personen- und Sachschaden versichert sein, und ich spreche da aus Erfahrung...