Wer haftet bei einer Probefahrt mit einem Fahrrad?
Hallo Leute, ich hab mir gestern von Cube das Two 15 zum probefahren mal "geliehen" undzwar ich habs gesten so ca. 17 uhr abgeholt bin damit 2 stunden gefahren, ein bisschen im Wald gefahren durch paar Wurzelwege mit nicht hohem Tempo und bisschen auf Wald wegen also keine Sprünge, Drops oder ähnliches naja bin dann gegen 19 Uhr nachhause gekommen war eigentlich sehr Zufrieden von dem Fahrrad.
Am nächsten Tag wollte ich damit in die Schule fahren um es nach der Schule wieder zurückzubringen, doch leider konnte ich das nicht ich bin paar Meter aus der Garage gefahren schon hör ich das das Schaltwerk sich abgerissen hat und wie des halt ist in das Laufrad rein ist, nach der Schule das Fahrrad ins Auto rein und zum Cube Händler bzw. Cube Sitz gefahren, die sagten dazu nur das ich irgendwo drangestossen sein muss denn dort ist das Schaltwerk unten zerkratzt und wenn das Schaltwerk in die Felge rein geht ist es wohl zerkratzt? Er sagte das es nicht am Fahrrad liegt oder an einem technischen Defekt sondern das ich daran Schuld bin und das ich die Kosten tragen muss, stimmt das wirklich? Die müssten ja eigentlich wenn sie Fahrräder "verleihen" auch eine Versicherung dafür haben bzw. meine müsste das doch übernehmen oder?
Danke für die Antworten!
7 Antworten
Deine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an geliehenen Gegenständen nicht auf. Und der Händler kann das Rad möglicherweise gegen Diebstahl versichern, nicht jedoch gegen Schäden bei der Benutzung. Meines Erachtens sieht das schlecht für Dich aus.
Die Versicherungsgesellschaft? Möglicherweise gibt es keine Vollkaskoversicherung für "Verleih-Räder"?
es gibt mehr als eine Versicherungsgesellschaft und selbstverständlich wird es auch eine geben, die Verleihräder versichert. Fragt sich halt, ob sich das lohnt...
Das Fahrrad ist zudem lediglich für eine Testfahrt ausgeliehen, worunter der Schulweg nicht mehr zählt.Daher entsteht eine schlechte/schwierige Rechtslage für dich
Ich stelle es mir schwer vor, das zu deinem Gunsten zu richten.
Zudem kannst du das Schaltwerk am vorherigen Tag schon leicht beschädigt haben, was nun letztlich zum Abriss führte.
wieso sollte man einen Schulweg nicht während einer Probefahrt machen können? Wenn ich ein Fahrrad zur Probe fahre, dann will ich das Fahrrad gerade auf den Wegen testen, die ich mit dem Fahrad üblicherweise mache.
Ich bin mit dem Bike Probegefahren gestern, heute wurde es nur 10 Meter bewegt, ich bin nicht zur Schule gefahren da das Schaltwerk abgerissen ist, und ich wollte das Fahrrad ja gestern eigentlich noch zurück bringen aber der Verkäufer dort hat gesagt ich soll es morgen mitbringen.
Trotzdem warst du rechtlich auf dem Schulweg, was nicht mehr zur Testfahrt gehört. Es sei denn, der Verkäufer hätte dich dazu aufgefördert, das Rad nach der Schule zurückzubringen.
PS: Dass du das Rad heute nur 10m mit dem Rad gefahren bist, habe ich nicht bestritten. Ich habe lediglich behauptet, dass das Schaltauge/werk am letzten Tag hätten beschädigt werden können.
Er sagte zu mir ich soll das Fahrrad so gegen 15 Uhr bringen und ich hatte bis 13 uhr bis 14:30 uhr Pause weil ich Nachmittag hatte, und in der Zeit wollte ich es dort hinbringen.
Das hätte ich spätestens beim Schalten gemerkt das es beschädigt war.
Die Schrauben konnten sich am vorherigen Tag schon lösen.
Da du am nächsten Morgen wahrscheinlich im Wiegetritt gestartet bist ist es eine enorme Belastung was zu einer endgültigen Lösungen hätte führen können.
Ich will dir keine Schuld unterstellen, aber so wie ich das empfinde sieht es echt schlecht aus.
Vielleicht, also ich habe net gleich reingetreten sondern sich vom Boden sozusagen abgestoßen und danach 1-2 mal rumgedreht und dann ist es passiert
Ich kann den Händler voll verstehen und halte seine Aussage echt für plausibler.
Daher sorry, sieht schlecht für dich aus.
Ja, es sieht schlecht aus. Aber wenn David nicht dagegen getreten oder das Rad auf das Schaltwerk geschmissen hat, kann es nicht seine Schuld sein. In die Kurbeln treten, darf er, so stark wie er nur kann. Das darf dem Schaltwerk und schon gar nicht dem Schaltauge etwas ausmachen und tut es auch nicht.
Solche Schäden entstehen grundsätzlich nicht durch das Fahren. Es bedarf einer ordentlichen Feindeinwirkung, einem soliden Unfall oder grobem Vandalismus.
Es kann ja sein, dass seiner Mum das Rad oder so hingefallen ist, als sie in diesem Geräteraum war.
Sowas nehmen unwissende gar nicht als so schlimm an.Solche Fremdeinwirkung kann schon reichen.
Seine eigene Mutter und den Freund als Zeugen zu nennen ist immer problematisch, da diese sowieso immer für einen aussagen würden.
Naja, wenn das Schaltauge verbogen ist, lassen sich die Gänge weiter rauf und runterschalten. Nur beim kleinsten Gang ganz innen schaltest du dann in das Laufrad. Vorher wirst du kaum merken, dass der Ganganzeiger '6' sagt, die Kette aber über Ritzel Nr. 5 läuft und Nummer 8 gar nicht mehr angesteuert wird.
Meine Mutter war nicht im Geräteraum bzw. mein Dad nicht oder auch sonst keiner sondern nur ich und habe es abgestellt und dort befand es sich bis morgen Früh und keine hat das Fahrrad angefasst außer ich, selbst bei der Probefahrt bin ich extrem Langsam gefahren damit ich ja nicht irgendwo dran komme oder so.
Das Fahhrad hat keine Ganganzeige und ich habe das auch mir angeschaut wenn ich Gangschalte ob das auf dem Ritzel ist
Two15 2012 oder 2013
Da tippe ich eher auf die lieben Mitschüler...
Wie schon oben gesagt ich bin mit dem Fahrrad nicht zur Schule gefahren weil ich früh um 7:25 aus dem Haus bin, Garage aufgemacht, Fahrrad rausgeholt und damit 10 meter gefahren bin und das dann passiert ist und nachdem hab ich das Fahrrad wieder in die Garage und meine Mutter hat mich gefahren
2012
Sorry, mein Fehler.
Deswegen wunder ich mich wieso das so schnell kaputt geht und bei meinem alten Downhiller das schon oft passiert ist das ich irgendwo dran geknallt bin oder gestürzt bin und nichts passiert ist
Du hast es ohne Zweifel während der Nutzung kaputtgemacht, du musst es bezahlen. Eine Probefahrt von 2 Stunden und eine Ausleihe über Nacht ist sehr viel und ungewöhnlich.
Ich wollte es ja am gleichen Tag zurückgeben aber er sagte ich sollte es doch lieber morgen zurückbringen und es sind 2 Stunden denn bis ich beim Wald angekommen war sind schon 45 Minuten schonmal vorbei denn es geht ständig berghoch und dann dort war ich 20 Minuten, und dann zurück zur Stadt auch wieder ca. 15 Minuten und nachhause(ca. 5km) brauche ich auch so. 20-30 Minuten und das sind dann schonmal fast 2 Stunden (+/- 10 Minuten)
Nun, ich kenne hier keinen Händler, der so großzügig sein kann, deshalb meine Aussage dazu.
Das war ja von Cube direkt also, Cube Hauptsitz in Deutschland ist in Waldershof und der Verkauf ist in Marktredwitz das sind nur paar Kilometer ich glaube 4 Km Maximal. Und die hatten ja auch meinen Ausweiß als Pfand
Das kleine Stückchen am Rahmen, an dem das Schaltwerk festgeschraubt wird, heißt das Schaltauge. Das muss verbogen werden, damit das Schaltwerk in die Speichen geraten kann.
Beim Cube Two 15 scheint das Schaltauge verschraubt zu sein, so weit ich das auf dem Bild erkennen kann. Das ist schon einmal gut, denn es erleichtert die Reparatur.
Was könnte passiert sein? War die Verschraubung vom Schaltauge lose oder die vom Schaltwerk selbst? War der innere Begrenzer nicht gesetzt, so dass du in das Laufrad reinschalten konntest? Lässt sich jetzt, wo das Rad weg ist, schwer feststellen.
Wie man es schafft, ein Schaltauge zu verbiegen, weiß ich leider auch nicht. Reparieren musste ich diesen Schaden aber schon sehr oft.
Die haben das Fahrrad jetzt zu Cube direkt hingefahren und die Testen ob die Schuld von den Komponenten kommt oder von mir aber wie ich diese Firmen kenne werden sie sagen das ich Schuld bin
Dann wünsche ich dir viel Glück. Weder Cube noch die Komponenten werden schuld sein. In Frage kommen nur die Endmonteure des Radladens oder du. Was ich nach dem, was du schreibst, für am Wahrscheinlichsten halte, ist, dass die Leute im Radladen die Verbindungen nicht sorgfältig gecheckt haben, was sie aber hätten tun müssen.
Rechtlich hast du da eine Chance. Sag z. B., du hättest dir nach dem Vorfall das Schaltauge angesehen und festgestellt, dass es wackelt. Aussage gegen Aussage. Gestehe keine Schuld ein und widerspreche jeder Forderung sofort. Wenn es wirklich so war, haben die dich grob fahrlässig in Gefahr gebracht.
Das Fahrrad ist direkt von Cube deswegen also von keinem Zwischenhändler oder so. Oke tu ich danke!
Lass ihn falsche Tatsachen vorlügen.
Bin echt stolz auf dich.
"§ Kann durch eine "falsche Tatsachenbehauptung" schon der Tatbestand eines Prozessbetruges entstehen? Ja, wenn diese geeignet ist, den Prozeßausgang mitentscheidend zu beeinflussen, dies vorsätzlich geschah und damit ein rechtswidriger Vermögensvorteil verwirklicht wurde."
Ich will etz wegen dem Schaltwerk jetzt auch nicht vor Gericht gehen oder so ich will nur wissen was ich machen kann denn ich war wirklich nicht daran Schuld, mit dem Hanzz war ich auch nicht im Gelände sondern nur auf der Straße unterwegs und das Schaltwerk ist auch abgebrochen und paar Wochen danach ist die Kette gerissen.
Wenn David hier nicht gelogen hat, dann war etwas am Schaltauge.
Ich hab etz des so gesagt wie es war und dazu habe ich 2 Zeugen, der eine mein Kumpel der die ganze Zeit bei mir war bis ich nachhause gefahren bin und meine Mutter hat das heute Früh gesehen habe also
Wenn es nur ein Kratzer ist , sind die Bedingungen belanglos , aber Du weisst wohl am besten was geschehen ist und das sehen auch die Experten vom Shop ! wo liegt das Problem ? wenn Du es überlastet hast , bürgst Du dafür , wenn nicht , ist der Shopbesitzer in der Pflicht (-;
Überlasten kann man dieses Bauteil nicht. Das Schaltauge verbiegt man nur durch Krafteinwirkung senkrecht von außen. Man müsste dazu das Rad hinschmeißen und dann am besten noch auf dem Hinterrad rumspringen. Auch mit dem Auto müsste man eine gute Wirkung erzielen, wenn man von der Seite reinfährt. Es stand in der Garage??
Ja nur in der Garage und wurde dann über die Nacht nicht bewegt und stand nur da also mit dem Lenker an der Wand angelehnt
Meine Frage zielte darauf, ob da nicht jemand das Fahrrad in der Garage mit dem Auto angefahren haben könnte. So etwas passiert sehr oft.
Nein, ich habe das Fahrrad in einen extra Raum gestellt wo kein Auto reinpasst also kann ich das ausschließen
Und ich hatte vor einem Jahr selber ein Downhiller und das hat mich neu 1800€ gekostet aus dem Jahr 2010 mit dem bin ich schon so oft mit dem Schaltwerk irgendwo drangestoßen oder am Ochsenkopf gestürzt und musste nichts Reparieren und des Fahrrad bin ich ja fast jeden Tag gefahren sogar im Winter und des Cube grade mal einen Tag und schon ist das 150€ Schaltwerk auf gut Deutsch gesagt "im A****" und meine am Bike für ca. 50€ nach einem Jahr nicht? Das ist schon ein bisschen Fraglich
Was auch immer passiert ist , weißt Du selber am besten , wenn nichts passiert ist , hast Du recht und solltest gegen den Händler vor gehen , wenn doch , einige dich mit ihm im Guten ! .....bedenke aber eins,gegen Kleinbetrüger vor zu gehen bedarf der Beweispflicht und wenn es ohne Beweise , ungerecht läuft , hast Du eins im Leben gelernt , recht haben und recht kriegen sind zweierlei Dinge und Du bist das nächste mal vorsichtiger , ....das ist mehr Wert als jede teuer bezahlte Lehrstunde !
Ja ich weiß ja was ich gemacht habe undzwar das ich des Fahrrad sorgsam gefahren habe und ich habe ja auch 2 Zeugen, 1 mal meine Mutter die das Früh gesehen hat das ich normal gefahren bin und dann noch meinen Kumpel der auch bezeugen kann und auch zeigen kann wo wir gefahren sind und wie
Na dann los , wenn Du im Recht bist , verteidige es , egal ob Du Erfolg hast oder nicht , wenn nicht , lernst Du extrem viel über Menschemn die dich verarschen wollen , Du musst nur ein begreifen , auch wenn es weh tut , Schweine...prister gibt es wie Sand am Meer , aber geb nie auf , wir ehrlichen haben auch ne Macht ,die bildet letztendlich unser im Grunde bestes System .....
Das Problem ist sie sagen das ich irgendwo dagegen gedonnert bin und sich dadurch das Schaltwerk bissl verbogen hat und das es dann zuviel druck abbekommen hat. Ich bin heute aber nur aus der Garage gefahren und ich denke nicht das durch 5 Meter fahrt so viel Kraft entsteht wenn man normal ins Fahrrad tritt dass das Schaltwerk abbricht
Wer soll den Händler daran hindern, seine Räder zu versichern?