Wer haftet bei Unfall mit einem Geschäftsauto?

8 Antworten

Meine Meinung: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Du, ansonsten der Chef. Das Auto war in diesem Fall ein Arbeitsmittel, und Du hast es ja nicht mit Absicht gemacht. Mein Tip: wenn der Chef Probleme macht, bloß NICHTS unterschreiben, bei Gewerkschaft oder Anwalt nachfragen wenn nötig!


Apolon  16.11.2015, 17:31

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Fast richtig - Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

grisu2101  16.11.2015, 17:32
@Apolon

Danke, ja, das stimmt.

wer haftet bei dem schaden??

Vom Grundsatz her haftet immer der Verursacher!

Allerdings vermute ich, dass du einen Arbeitsvertrag für deine Tätigkeit Lieferservice hast.

Der Schaden wird erstmals abgewickelt über die bestehende Kfz-Versicherung. Kfz-Haftpflicht zahlt den Fremdschaden. eine evt. Vollkasko-Versicherung deckt den Eigenschaden.

Und nun kommt die Schadensursache ins Spiel - ob es sich um einen Vorsatz, grobe-, mittlere- oder leichte Fahrlässigkeit handelt.

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel voll. d.h. er haftet auf Ersatz des gesamten Schadens.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht.

Ich vermute allerdings, dass es sich bei deinem Schaden um eine leichte Fahrlässigkeit handelt.

Gruß Apolon

kuihba 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 00:07

danke!

aber wer beurteilt es ob es eine grobe, mittlere oder leichte fahrlässigkeit ist.

was denkst du, was es sein könnte: nachdem ich beim ausparken eine stange übersehen habe?

gruß kuihba

Apolon  17.11.2015, 01:16
@kuihba

was denkst du, was es sein könnte: nachdem ich beim ausparken eine stange übersehen habe?

Dies habe ich doch schon beantwortet - eine leichte Fahrlässigkeit.

Bedeutet, dein AG muss den Schaden über seine Versicherung abrechnen, oder selbst bezahlen.

Wenn er dir den Schaden in Rechnung stellt, wäre es sinnvoll, wenn Du eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung hättest.

Evt. hilft dir auch euer Betriebsrat weiter.

Gruß Apolon

Der Wagen mit dem Du gefahren bist ist vermutlich auf die Firma zugelassen bei der Du beschäftigt bist, oder?

Dann hat die Firma dafür auch eine Haftpflichtversicherung. Diese ersetzt den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. 

Den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt der Chef, so der Wagen nicht sowieso vollkasko-versichert ist. Schäden, die Du in Ausübung Deiner Arbeit verursachst, musst Du natürlich nicht selber bezahlen -  es sei denn Du hast grob fahrlässig gehandelt und warst z.B. zum Zeitpunkt des Unfalls betrunken.

kuihba 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 16:12

kurz zum auto, das auto wurde ausgeliehen und hat eine selbstbeteiligung von 2500. mein chef sagt jetzt dass ich die jetzt zahlen muss.

NSchuder  16.11.2015, 16:18
@kuihba

Das Auto war also ein Leihwagen... ok, dadurch ändert sich aber nicht viel.

Die 2500 Euro Selbstbeteiligung musst Du natürlich nicht zahlen - auch wenn Dein Chef das gerne hätte und stinksauer ist.

Für Schäden, die Du in Ausübung Deiner Arbeit verursachst, musst Du nichts zahlen - es sei denn Du hast grob fahrlässig gehandelt.

Dein Chef kann sich da auch absichern indem er eine Mitarbeiterhaftpflicht abschließt - aber rückwirkend geht das natürlich nicht mehr..

kuihba 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 16:27
@NSchuder

ist es denn grob fahrlässig, wenn ich beim ausparken, die stange nicht gesehen habe. ich war nicht betrunken oder auf irgendwelchen anderen drogen.

WosIsLos  16.11.2015, 16:42
@kuihba

Das ist nicht fahrlässig.

NSchuder  16.11.2015, 17:18
@kuihba

nein, ist es nicht

Apolon  16.11.2015, 17:26
@NSchuder

Für Schäden, die Du in Ausübung Deiner Arbeit verursachst, musst Du nichts zahlen - es sei denn Du hast grob fahrlässig gehandelt.

Sorry - aber hier geht es ums Arbeitsrecht!

Bedeutet, auch bei mittlerer Fahrlässigkeit kann der Arbeitnehmer anteilig in Regress genommen werden.

Dein Chef kann sich da auch absichern indem er eine Mitarbeiterhaftpflicht abschließt

Was ist das denn ?

NSchuder  17.11.2015, 08:36
@Apolon

Ganz genau. Es geht ums Arbeitsrecht. Und genau deshalb muss er nicht zahlen

Bei einer mittleren Fahrlässsigkeit, die hier ebenfalls nicht vorliegt, kann der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden. Teilen heißt hier aber nicht 50/50. Der Anteil der Arbeitnehmers ist hier in der Regel deutlich geringer. Der Arbeitnehmer wird hier nämlich ausdrücklich durch die Arbeitsgerichte vor einem hohen finanziellen Risiko bei der Ausübung seiner nicht-selbstständigen Arbeit geschützt.

Die "Mitarbeiterhaftpflicht"-Versicherung ist Teil der Betriebs- oder Gewerbeversicherung und wird teilweise auch Gewerbehaftpflicht genannt.

Mitversichert sind neben dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft die Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten (§ 102 VVG) sowie alle übrigen Betriebsangehörigen (Mitarbeiter), bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber.

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebshaftpflichtversicherung

Wenn der Arbeitgeber aus Kostengründen solch eine Versicherung nicht abgeschlossen hat, ist er selber schuld. Dieses Versäumnis kann er nachträglich nicht auf die Arbeitnehmer umlegen.

nersd  19.11.2015, 15:56
@NSchuder

Allerdings sind in der Betriebshaftpflichtversicherung zulassungspflichtige Kfz ausgeschlossen ;) Dafür gibt es ja die entsprechende Haftpflichtversicherung fürs Kfz ;) Ich denke nämlich nicht, dass es sich im vorliegenden Fall z.B. um einen Gabelstapler oder ein anderes nichtzulassungspflichtiges Fahrzeug handelt ;)

Die Haftpflicht der Mitarbeiter ist in jeder Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Dafür ist sie ja da. Der Mitarbeiter ist ja rechtlich gesehen nichts anderes als ein Teil des versicherten Unternehmens. Den Schaden richtet also versicherungsrechtlich genommen kein Mensch, sondern das Unternehmen an ;)

Die KFZ Haftpflicht für den Fremdschaden, und für den Schaden am Verursachten KFZ entweder die Vollkasko oder der Eigentümer ( Arbeitgeber). Wenn Du das mit Absicht gemacht hast, kannst Du auf Schadensersatz verklagt werden.