Wer darf im Bundestag reden?

3 Antworten

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Da dachtest du falsch.

Im Bundestag darf reden:

  1. Wer vom Volk in den Deutschen Bundestag gewählt wurde oder

  2. Wer vom Präsidenten des Deutschen Bundestags zu einer Rede eingeladen wurde oder

  3. Wem der Deutsche Bundestag Rederecht erteilt (Experten, Beauftragte, ...)

Im Bundestag dürfen in erster Linie nur die Bundesregierung, die Abgeordneten der jeweiligen Fraktionen der Parteien und der Bundestagspräsident reden. Es dürfen aber auch zu besondere Anlässe Staatsverterter aus anderen Staaten im Bundestag eine Rede halten.

Darüberhinaus gibt es aber auch eine Sonderregelung, nach dieser kann jeder Bürger eine Rede seines Anliegen im Bundestag halten, dies benötigt allerdings die Zustimmung des Bundestagspräsidenten und man muss lange warten.

Gruß

Jeder, der die "Backen" auf bekommt und verständliche Töne produzieren kann?