Was passiert wenn der Bundespräsident ein Gesetz nicht unterschreibt?
Hallo,
wie schon im Titel gesagt, was passiert wenn ein Gesetz das vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde und der Bundespräsident es nicht unterschreibt? Darf er das überhaupt? Oder ist er gezwungen es zu unterschreiben?
Danke schon im voraus für die Antworten!
5 Antworten
Es wird vom BVG geprüft, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt.
Wenn dies verneint wird kommt das Gesetz trotzdem zustande.
Wenn nach Meinung des BVG das Gesetz ein Verstoß gegen die Verfassung ist, begründen sie eine Entscheidung, machen jedoch keine Änderungsvorschläge. Der Bundestag ändert das Gesetz bzw lässt es fallen und wenn der BP nun zustimmt kommt es zustande, wenn nicht geht das ganze von vorne los.
Hoffe das ist richtig.
BundesVerfassungsGericht
Nö, die offizielle Abkürzung ist BVerfG siehe hier unter Nr. 9:
Sorry aber da wir hier nicht über die Berliner Verkehrsgesellschaft reden ist das wohl offensichtlich. In Zukunft gebe ich mir Mühe BVerfG zu schreiben.
Dann tritt das gesetz nicht in Kraft. Den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Verfassungsorganen steht dann die Möglichkeit offen, vor das Verfassungsgericht zu ziehen und dort die Rechtmäßigkeit des Gesetzes feststellen zu lassen.
Das ist schon ein paar mal vorgekommen:
http://www.juristischer-gedankensalat.de/2010/10/21/das-pruefungsrecht-des-bundespraesidenten/
Nein er muss unterschreiben, außer es liegt ein formaler Fehler vor.
Es gibt auch eine breite Ansicht die dem Bundespräsidenten bei offensichtlichem verfassungswidrigen Gesetz ein materielles Prüfungsrecht und folglich auch eine Ablehnung zuspricht.
Dies sollte aber dem BVerfG vorbehalten bleiben.
dann wird an dem gesetz solange gefeilt bis er es unterschreibt. es ist allerdings noch nicht vorgekommen, dass ein Bundespräsident sein veto missbraucht. mal der extremfall angenommen, kann es vll zu einer abwahl kommen, aufgrund der zumutbarkeit oder was auch immer.
Direkt abwählen kann man den Bundespräsidenten nicht. Eine Absetzung ist nur über Artikel 61 GG möglich.
Die deutsche Version der "Articles of Impeachment". ;-)
ja, ist auch egal, letztenendes wird das wohl eh nie eintreten.
BVG = Berliner Verkehrsgesellschaft.
BVerfG vielleicht?
Ansonsten ja in Ordnung.