Darf eine Kanzlei einen Gesetzesentwurf erarbeiten?
Wenn die Bundesregierung die Kanzlei dazu beauftragt und anschließend auch in den Bundestag einbringt? Gibt es dazu irgendein Gesetz oder Vorgaben?
4 Antworten
Nein. Das Grundgesetz regelt nur, wie Gesetze in den Bundestag eingebracht werden dürfen. Wer die vorbereitet ist egal.
Weil die letzte Frage in der Fragestellung war: "Gibt es dazu ein Gesetz oder Vorgaben?"
Die Frage in der Überschrift war
Darf eine Kanzlei einen Gesetzesentwurf erarbeiten?
Ein "nein" als Antwort ist daher eine missverständliche Antwort auf eine widersprüchliche Frage.
Anfangs war ich auch irritiert, aber wenn man den Satz zu Ende liest, ist es ja schon verständlich :D
Klar, wenn du eine widersprüchliche Frage stellst solltest du auch die missverstänldiche Antwort verstehen. Ich als Mathematiker habe damit so meine Probleme.
Klar, das ist nicht verboten. Wenn die Regierung einen Gesetzentwurf einbringt, ist es egal, wer diesen Entwurf verfasst hat. Es bleibt ein Entwurf der Regierung. Wäre aber Blödsinn, weil Fachleute in den Ministerien sitzen.
Alles klar vielen Dank!
Ja nennt sich Gesetzgebungsoutsourcing siehe auch https://www.bundestag.de/resource/blob/421918/665b1eac2b378f4030ca1ef5dd245159/wd-3-229-11-pdf-data.pdf
Vielen Dank! Auch für den Link dazu :)
Das machen die Ausschüsse schon
Und wieso schreibst du da dann "Nein"?