Wer darf einen Verkehrsteilnehmer herauswinken und anhalten?
Ich möchte wissen wer laut deutschem Gesetz dazu befugt ist einen Verkehrsteilnehmer anzuhalten und vorher herauszuwinken. Konkret möchte ich noch wissen ob dies Privatpersonen erlaubt ist, oder Polizisten in ihrer Freizeit ohne bei der Handlung zu erwähnen das sie Polizist sind und auch ohne Vorzeigen eines Ausweises.
Am liebsten wären mir ein paar Paragraphen usw.
mfg flof50
3 Antworten
Hallo
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
oder
Wenn sie angegriffen werden oder eine Straftat beobachten, dann dürfen sie nach dem Jedermann-Festnahmerecht (nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung, StPO) einen Täter festnehmen bis die Polizei eintrifft und dessen Personalien klären.
http://www.abendblatt.de/incoming/article107836549/Jeder-Buerger-darf-einen-Taeter-festnehmen.html
Andere Anhalten bedeutet, in die Rechte der anderen einzugreifen. Und um in die Rechte anderer einzugreifen, muss eine gesetzliche Ermaechtigung vorliegen. Ohne diese Ermaechtigung kein Eingriff.
Als Institutionen, deren Bedienstete ermaechtigt sind, fallen mir ad hoc ein:
Polizei
Ordnungsamt
Zoll
BAG
Die Anhalteverfuegung ist ein Verwaltungsakt und als solcher gilt auch fuer ihn das allgemeine Verwaltungsrecht. Das heisst, dass das Anhalten hinreichend bestimmt und der Erlasser erkennbar sein muss.
Der Polizist in seiner Freizeit haette zwar das Recht dich anzuhalten, aber nur, wenn er als Polizist erkennbar ist.
Der einfache Buerger hat keine Ermaechtigung, so dass er niemand anhalten und kontrollieren darf (und wenn er es macht: Amtsanmassung).
danke fuer die hilfreiche antwort. hat mir schon viel genützt ;)
Die Polizei darf dies im öffentlichen Straßenverkehr, siehe StVO §36.
Eine Privatperson ist auch kein Polizeibeamter, wenn dich eine zivilgekleidete Person am Straßenrand zum Anhalten winkt, musst Du nicht darauf reagieren.
Ich würde aber je nach Situation anhalten, es kann ja ein Unfall oder sonstiger Notfall vorliegen und derjenige benötigt meine Hilfe.
ist das irgendwo auch so im Gesetz festgelegt oder ist das nur so eine Vermutung, denn ich denke auch das es so ist, weiss es aber nicht
Wie bereits geschrieben, im öffentlichen Verkehr darf die Polizei dies, findest Du in der StVO §36.
ja ich weiss aber da steht nur was die Polizei darf und nirgends ob auch ein zivilist jemanden anhalten darf. Habe ich in der gesamten StVo nicht gefunden...
Da es nur die Polizei darf, darf es eben kein Zivilist, dachte das wäre klar geworden durch meine Antwort und meinem Kommentar darauf.
Ein Zivilist hat dazu keine Befugnis.
ok, danke für deine Hilfe, ja dachte nur das es explizit so drin stehen muss was ein zivilist darf. ;)
Ja das habe ich schon länger studiert und durchgelesen allerdings finde ich im Falle einer Privatperson keinen passenden Paragraphen der auf die Situation zutreffen würde.