Wer darf einen Verkehrsteilnehmer herauswinken und anhalten?

3 Antworten

Hallo

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html


Andere Anhalten bedeutet, in die Rechte der anderen einzugreifen. Und um in die Rechte anderer einzugreifen, muss eine gesetzliche Ermaechtigung vorliegen. Ohne diese Ermaechtigung kein Eingriff.

Als Institutionen, deren Bedienstete ermaechtigt sind, fallen mir ad hoc ein:

Polizei

Ordnungsamt

Zoll

BAG

Die Anhalteverfuegung ist ein Verwaltungsakt und als solcher gilt auch fuer ihn das allgemeine Verwaltungsrecht. Das heisst, dass das Anhalten hinreichend bestimmt und der Erlasser erkennbar sein muss.

Der Polizist in seiner Freizeit haette zwar das Recht dich anzuhalten, aber nur, wenn er als Polizist erkennbar ist.

Der einfache Buerger hat keine Ermaechtigung, so dass er niemand anhalten und kontrollieren darf (und wenn er es macht: Amtsanmassung).

flof50 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 14:57

danke fuer die hilfreiche antwort. hat mir schon viel genützt ;)

Die Polizei darf dies im öffentlichen Straßenverkehr, siehe StVO §36.

flof50 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 19:42

Ja das habe ich schon länger studiert und durchgelesen allerdings finde ich im Falle einer Privatperson keinen passenden Paragraphen der auf die Situation zutreffen würde.

Antitroll1234  29.10.2015, 19:45
@flof50

Eine Privatperson ist auch kein Polizeibeamter, wenn dich eine zivilgekleidete Person am Straßenrand zum Anhalten winkt, musst Du nicht darauf reagieren.

Ich würde aber je nach Situation anhalten, es kann ja ein Unfall oder sonstiger Notfall vorliegen und derjenige benötigt meine Hilfe.

flof50 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 20:25
@Antitroll1234

ist das irgendwo auch so im Gesetz festgelegt oder ist das nur so eine Vermutung, denn ich denke auch das es so ist, weiss es aber nicht

Antitroll1234  29.10.2015, 20:28
@flof50

Wie bereits geschrieben, im öffentlichen Verkehr darf die Polizei dies, findest Du in der StVO §36.

flof50 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 20:39
@Antitroll1234

ja ich weiss aber da steht nur was die Polizei darf und nirgends ob auch ein zivilist jemanden anhalten darf. Habe ich in der gesamten StVo nicht gefunden...

Antitroll1234  29.10.2015, 20:40
@flof50

Da es nur die Polizei darf, darf es eben kein Zivilist, dachte das wäre klar geworden durch meine Antwort und meinem Kommentar darauf.

Ein Zivilist hat dazu keine Befugnis.

flof50 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 20:45
@Antitroll1234

ok, danke für deine Hilfe, ja dachte nur das es explizit so drin stehen muss was ein zivilist darf. ;)