Dürfen Zollbeamte dasselbe wie Polizisten?
Hallo,
Bei meiner Frage geht es um folgendes unzwar haben Ich und ein Freund letztens darüber diskutiert ob ein Zollbeamter die gleichen Rechte/Pflichten hat wie ein Polizist.
Und er war der Meinung das wenn ein Zollbeamter in seiner Freizeit eine Straftat beobachtet polizeiliche Maßnahmen ergreifen darf.
Jetzt wäre meine Frage: Darf ein Zollbeamter mit vorzeigen seines Dienstausweises jemand sozusagen festnehmen ( bei einer Straftat)???
Danke
5 Antworten
Sehr umfangreiche Antwort erforderlich. Ich kürze ab:
https://www.tagesschau.de/inland/bkabundespolizei100.html
https://www.gehalt.de/beruf/zollbeamter-zollbeamtin
Die Antwort ist also ja und nein, weil er in bestimmten Bereichen hoheitliche Aufgaben hat sprich Vollzugsaufgaben, in anderen ist er einem Polizeibeamten nicht gleichgestellt.
Die Frage nach dem Einschreiten ergibt sich aus 158ff, insbesondere aus 163 StPO und gilt für Polizeibeamte bei allgemeinen Straftaten. Dazu gehört der Zoll nicht. Hier ist es gut beschrieben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeszollverwaltung
Aber eines gilt natürlich auch: Bitte nicht die Bundespolizei und die Zöllner (auch Bundesbeamte) verwechseln.
Nein, polizeiliche Maßnahmen ergreift - wie der Name schon sagt - die Polizei. Der Zoll ist keine Gefahrenabwehr oder Polizeibehörde sonder dem Finanzamt unterstellt.
Der Zoll ist nur in seinem umgrenzten Zuständigkeitsbereich tätig und eben zuständig.
Nichtsdestotrotz stehen jedem - auch Zollbeamten - die sog. Jedermann-Recht zu Verfügung. Z.b. die Jedermann-Festnahme bei einer beobachteten Straftat.
Dem Bundesfinanzministerium ich entschuldige mich.
War ein Schreibfehler von mir - ändert aber nichts am Rest der Aussage.
Der Zoll darf dich ohne weiteres komplett Kontrollieren oder dein Auto und das darf die Polizei so nicht.
Aber eben nur im Rahmen seiner Zuständigkeit. Das sind keine polizeiliche Befugnisse.
Allein schon das Festnahmerecht durch jedermann nach 127 StPO würde ihn dazu ermächtigen.
Nein.
Darf ein Zollbeamter mit vorzeigen seines Dienstausweises jemand sozusagen festnehmen ( bei einer Straftat)???
Klar. Das darf jeder, egal ob mit oder ohne Dienstausweis. Auch du und ich.
Hallo,
der Zoll ist eine zivile Behörde mit Verwaltungsaufgaben, die Polizei eben eine Polizeibehörde mit Polizeiaufgaben.
Kompletter Schwachsinn !
Dann sag doch, wie es richtig ist.
Alleine der Begriff „zivile Behörde“ macht kein Sinn, daher habe ich keine Muse genauer darauf einzugehen.
Nur ganz kurz, „sich in den Dienst versetzten“ kann sich nur ein geringer Bruchteil von Zollbeamten (Beamte ZKA und OEZ, ZUZ). Im Dienst haben aber einige Zollbeamte, die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einigen Landespolizeien (Eilzuständigkeit), der Bundespolizei oder gar der Staatsanwaltschaft.
Der Zoll ist eine Bundesbehörde und kann daher nicht einem Finanzamt unterstellt sein, da sie Landesbehörden sind.