weiße Rücklichter erlaubt?
Hallo,
heute dachte ich mir käme ein Geisterfahrer entgegen, bis ich sehen konnte, dass das Auto nur weiße Rücklichter hatte. Es waren zwar noch ganz dünne rote Lichter aus der Nähe erkennbar, aber mit ein paar Metern Anstand konnte man nur noch das weiße Licht sehen. Diese waren außerdem so hell, dass sie wie Scheinwerfer ausgesehen haben.
Frage: Ist das überhaupt erlaubt?...ich finde das voll gefährlich, weil man ja erst nicht erkennen kann, ob das ein Geisterfahrer ist.
8 Antworten
Grundsätzlich gilt (aus der StVZO):
§ 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein.
Allerdings gilt auch (ebenfalls aus der StVZO):
§ 70 Ausnahmen
(1) Ausnahmen können genehmigen (...) 2.die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen von allen Vorschriften dieser Verordnung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller; sofern die Ausnahmen erhebliche Auswirkungen auf das Gebiet anderer Länder haben, ergeht die Entscheidung im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden dieser Länder,
Möglicherweise besteht also für dieses Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung. Handelte es sich denn um ein irgendwie ungewöhnliches Fahrzeug?
aber wofür sollte es da Ausnahmen geben? höchstens für nen Traktor, der nur auf dem Hof benutzt wird oder andere Fahrzeuge, die nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, oder?!
Fahrzeuge, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden, benötigen keine Zulassung, unterterliegen daher keinen zulassungsrechtlichen Vorschriften und benötigen also auch keine Ausnahmegenehmigungen.
Vielleicht waren bei dem Fahrzeug, das dir begegnet ist, die roten Abdeckscheiben der Schlußleuchten teilweise zerbrochen?
Vielleicht ist es auch tatsächlich mit unzulässigen Schlußleuchten unterwegs gewesen ...?
Wer weiß ...?
Kennzeichen aufschreiben und anzeigen, Polizei ermittelt den Halter, sucht ihn auf, lässt die Rücklichtanlage am Pkw vorführen und unternimmt weitere Schritte.
Ist nicht erlaubt, man kann den Hintermann dadurch blenden.
bis auf absolut besondere Fälle - nein! Gerd007
Das ist in Deutschland mit Sicherheit nicht zulässig.
das autokennzeichen war WI aus Deutschland...hoffentlich zieht den bald jemand aus dem Verkehr...
wow. das Auto war ein ganz normaler PKW. hab es nur von hinten gesehn und von der seite..sah ein wenig aus, wie ein schwarzer audi a4..a6..a8..kenn mich ned so aus..war aber nix ungewöhnlich.