Wer darf alles Obst ernten?
Der Vermieter wohnt nicht in diesem Haus, wir haben einen externen Hausmeister der uns aber nur Schnee schippt und Rasen mäht, gelegentlich auch die Hecken und Bäumes zurückscheidet. Alle 3 Mietparteien haben Gartenmitbenutzungsrecht. Meine Frage nun a) darf der Vermieter dann überhaubt auch kommen? und wenn ja, haben Verwandte / Bekannte des Vermieters auch das Recht dazu? ** und wie sieht es mit dem Hausmeister aus?
6 Antworten
Die 3 Mietparteien dürfen den Garten mit dem Vermieter benutzen, also sich in die Sonne legen, etc. Ernten darf nur der Vermieter oder sein Bevollmächtigter, denn die Erträge aus dem Garten stehen nur dem Vermieter zu und gehen nicht mit dem Mitbenutzungsrecht an die Mieter über.
DH, zu 100 % exakte und richtige Antwort...
Wer darf alles Obst ernten?
Wenn nicht anders vereinbart, nur der Vermieter...
Meine Frage nun a) darf der Vermieter dann überhaubt auch kommen?
Ja, selbstverständlich, der Garten gehört ja nicht zur Mietsache, wieso sollte er das nicht dürfen?
und wenn ja, haben Verwandte / Bekannte des Vermieters auch das Recht dazu?
Wenn er sie einlädt, selbstverständlich, es ist ja sein Garten...
Nein, selbst wenn er nicht dabei ist, denn es ist nirgends festgelegt, dass er dieses Mitbenutzungsrecht nur den im Haus lebenden Personen einräumen darf. Er kann das sogar anderen Personen vertraglich gegen Entgelt einräumen, es sei denn, dies wäre den anderen Mitbenutzern gegenüber ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen, was es aber vermutlich nicht ist...
Wenn es keine klare Regelung im Mietvertrag gibt, gilt folgendes: Der Vermieter darf im Garten nach dem Rechten sehen,ihn aber nicht nutzen , um Partys zu feiern oder sich zu sonnen u.ä. auch sein Beauftragter (in diesem Fall wohl der Hausmeister) darf nur nachsehen, ob alles in Ordnung ist und den Garten nicht für seine fFeizeitaktivitäten nutzen. Keinesfalls dürfen irgendwelche Verwandten oder Bekannten des Vermieters sich im Garten tummeln. Der Garten ist ja schließlich an die Mietparteien vermietet,die ja dafür bezahlen. Das im Garten wachsende Obst gehört dem Vermieter, das das er ernten und sich zu deisem Zweck natürlich im Garten aufhalten. ich hoffe das hilft weiter
Der Vermieter darf im Garten nach dem Rechten sehen,ihn aber nicht nutzen , um Partys zu feiern oder sich zu sonnen
Wer sollte ihm das in/auf seinem Eigentum verbieten???
auch sein Beauftragter (in diesem Fall wohl der Hausmeister) darf nur nachsehen, ob alles in Ordnung ist und den Garten nicht für seine fFeizeitaktivitäten nutzen
Und wer sollte ihm das verbieten, wenn der Eigentümer das erlaubt hat???
Keinesfalls dürfen irgendwelche Verwandten oder Bekannten des Vermieters sich im Garten tummeln.
Und wer sollte denen das verbieten, wenn der Eigentümer es erlaubt hat???
Der Garten ist ja schließlich an die Mietparteien vermietet,die ja dafür bezahlen.
Nein, genau das ist er eben nicht, es gibt nur ein Mitbenutzungsrecht, mehr nicht...
ich hoffe das hilft weiter
Kaum, denn die Antwort ist fast komplett falsch...
@ xtradry; selbst der Vermieter hat nicht alle Rechte und Befugnisse, und Erlaubensgesetze und §§ schon gar nicht. bzw. kann dann der Mieter wieder auf andere BGB´s u.Paragraphen zurückgreifen die dieses dann ausschließen. grundsätzlich hast du schon recht, der Vermieter ist der Eigentümer und darf fast alles.
selbst der Vermieter hat nicht alle Rechte und Befugnisse
Nein, aber alle, die nicht die Rechte eines anderen beschränken...
kann dann der Mieter wieder auf andere BGB´s u.Paragraphen zurückgreifen die dieses dann ausschließen
Könnte er, wenn es die gäbe, gibt es in diesem Fall aber nicht...
Danke für die Antwort, das habe ich mir schon gedacht, wollte dies aber bestätigt haben.
Diese Antwort ist zu pauschal. Ich habe z.B. mit Zustimmung des VM vor 4 Jahren einen Kirschenbaum geplanzt. Mit dem Pflanzen und Anwachsen ging der Baum automatisch in das Eigentum des VM über, aber nur ich habe das Recht zu ernten.
Jockl, das sind natürlich Sondervereinbarungen, ich wollt im pinzip ja nur wissen ob der Vermieter auch das Obst ernten darf ( weil er ja in einem ganz anderen Haus wohnt.)
Ausser den Mietern und ggf. deren Besuch oder Gäste hat niemand das Recht den Garten zu benutzen, so dieser den Mietern lt. MV zur Benutzung überlassen wurde. Es können jedoch verschiedene Arten der Benutzung untersagt sein, z.B. Grillen oder Ballspielen u.a. Der VM kann sogar das Anlegen von Beeten oder Pflanzen von sonstigen Gewächsen untersagen. Das im Besonderen, sofern Mietern bzw. Wohnungen nicht sog. besondere Parzellen zugeordnet sind.
Früchte sind oder sonst Erntbares ist Eigentum des VM, sofern keine anderen Vereinbarungen vorliegen. Diese können per Hausordnung festgelegt sein. Erntet der Hausmeister "angeblich" für den VM, ist das eine "Grauzone", denn der HM wird von den M´s per Umlage bezahlt und müsste für diese Tätigkeit extra vom VM bezahlt werden.
Gartenmitbenutzungsrecht
Was bedeutet denn bitte ein Mitbenutzungsrecht? Mitbenutzung - mit wem? Mit dem Eigentümer/ Vermieter? Dann kann er nach meiner Meinung auf das Obst miternten, und auch seine Verwandten zum Ernten schicken. Aber auch ihr dürft ihn mitbenutzen - also auch ernten. Das kann ja lustig werden.
also auch ernten
Nein, solange es keinen Pachtvertrag mit Fruchtziehungsrecht gibt, darf das nur der Vermieter...
@Extradry - Also hier handelt es sich um einen Mietvertrag, in dem ist eine Mitnutzung des Gartens geregelt. Wie kommst du dann auf die Idee, hier das Fruchtziehungsrecht im Rahmen eines Pachtvertrages einzuführen?
Ich nutze als Mieter den Garten, d.h. für mich, ich kann auch die Früchte des Gartens nutzen, sonst hätte das im Mietvertrag ausgeschlossen werden müssen. Ich darf Blumen pflanzen und auch "ernten". Ich darf Sträucher pflanzen und mich daran freuen und ich darf auch Obst ernten. Allein die Formulierung "Mitnutzung" schließt die alleinige Nutzung aus, so dass auch der Vermieter Obst ernten kann.
Also hier handelt es sich um einen Mietvertrag, in dem ist eine Mitnutzung des Gartens geregelt. Wie kommst du dann auf die Idee, hier das Fruchtziehungsrecht im Rahmen eines Pachtvertrages einzuführen?
Weil eben genau das Fruchtziehungsrecht einen Miet- von einem Pachtvertrag unterscheidet, und exakt aus diesem Fall leitet sich der Begriff der "Fruchtziehung" ab. Nur der Pächter eines Gartens darf auch die Früchte ernten und nutzen, ein Mieter darf das nicht, dort verbleibt das Fruchtziehungs- und damit das Ernterecht weiter beim Vermieter. Das gilt insbesondere, wenn der "Mieter" nocht nicht einmal Mieter, sondern nur Mitbenutzer ist...
Ich nutze als Mieter den Garten, d.h. für mich, ich kann auch die Früchte des Gartens nutzen, sonst hätte das im Mietvertrag ausgeschlossen werden müssen
Nein, genau das ist bei einem Mietvertrag eben nicht so...
Ich darf Blumen pflanzen und auch "ernten
Wenn sie selbst gepflanzt sind, ist das ja auch ggf. noch was anderes...
Ich darf Sträucher pflanzen und mich daran freuen und ich darf auch Obst ernten
Nein, nicht wenn es nicht das eigene Eigentum ist, im Gegenteil wäre das Diebstahl bzw. Sachbeschädigung mit entsprechenden Schadenersatzpflichten...
Allein die Formulierung "Mitnutzung" schließt die alleinige Nutzung aus, so dass auch der Vermieter Obst ernten kann
Nutzung ist eben gerade nicht Fruchtziehung und Ernte, genau darin unterscheiden sich Miet- und Pachtvertrag...
Schläfst du nie? sry- ich habe deine Worte gut durchgelesen - schön und gut, aber praktikabel bei einem Garten am Haus, der vielleicht den einen oder anderen Obstbaum enthält? --- Ja, jetzt wirst du wieder auf den Unterschied zwischen Mietvertrag und Pachtvertrag hinweisen. Den habe ich verstanden, auch wenn er so neu für mich war --- meine Mieter dürfen daher das Obst ernten und sich Most machen, soviel sie mögen.
Ab 3 kann ich meist nicht mehr schlafen, dann muss ich mich beschäftigen, wenn ich nicht gleich schon wieder arbeiten will... ;-)
Dass das in der Praxis ganz anders aussehen kann, habe ich ja nie bestritten, aber das war ja hier nicht die Frage. Im Gegenteil scheint beim Fragesteller die Situation ja eher angespannt, denn er will den Vermieter im Garten ja gar nicht haben. Und in diesem Zusammenhang muss man nunmal sagen, dass der Vermieter im Garten mindestens genausoviel zu suchen hat, wie der Mieter und alleine das Obst ernten darf, genau danach war gefragt...
Ich reagiere allerdings auch zugegebenermaßen immer ein wenig allergisch, wenn Mieter meinen, dem Eigentümer vorschreiben zu wollen, was er auf seinem eigenen Grund und Boden zu tun und zu lassen hat, dann sollen sie sich gefälligst selbst Eigentum anschaffen...
Ich hatte nicht vor, Dir vorzuschreiben, wie Du Dich gegenüber Deinen Mietern zu verhalten hast, umso besser, wenn es bei Dir anders ist...
Ich hatte es nicht als "vorschreiben" empfunden. Das mit dem "allergisch" reagieren kenn ich von mir durchaus auch schon mal, wenn Mieter einfach "zu blauäugig" sind oder Vermieter "ihre Grenzen" nicht kennen...
Nun, dann weiß ich ja jetzt deine "sehr trockenen" Kommentare besser einzuordnen. Danke für deine Worte.
nur wenn der Vermieter dabei ist, das andere ist korrekt.